Zitat von sam1979 im Beitrag #20Zitat
Und der neue Besitzer ist dann nicht an den Vertrag gebunden und kann ihn auflösen oder neu verhandeln.
@Defender 110
Bitte einen Beleg für diese Aussage!
Bin zwar nicht der Defender 110, kenne aber aus der großen "subprime mortgage" Krise in den USA eine solche Vorgehensweise, die auch in Europa schon vorgekommen ist. Was da konkret passiert, ist zB folgendes:
Zitat
Darlehen werden üblicherweise durch Grundschulden gesichert. In einer zusätzlichen "Sicherungsabrede" wird dann vereinbart, dass die Bank die Zwangsvollstreckung aus der Grundschuld nicht betreiben darf, wenn der Kreditnehmer die Raten wie vereinbart zahlt. Verkauft die Bank das mit der Grundschuld gesicherte Darlehen an einen Finanzinvestor, kann sie die Sicherungsabrede theoretisch behalten. Aus Sicht des Käufers ist dann die Grundschuld immer gleich hoch. So kann er unabhängig von den geleisteten Tilgungen auf die Idee kommen, eines Tages die gesamte Schuld einzufordern. Juristen halten den getrennten Verkauf von Grundschuld ohne Sicherungsvereinbarung zwar für gesetzeswidrig. Doch welcher Eigenheimbesitzer steht ein langwieriges Verfahren durch, wenn der Zwangsvollstrecker vor der Tür steht?
(zitiert von http://www.welt.de/wams_print/article160...usbesitzer.html )
Es ist zwar nicht so, dass durch den Weiterverkauf einer Kreditforderung der Vertrag zwischen dem Kreditnehmer und dem ursprünglichen Kreditgeber einfach nichtig ist und neu verhandelt werden kann; aber es gibt in diesem Fall zumindest Graubereiche, die es einem Finanzhai ermöglichen, auf Kosten des Kreditnehmers gewisse Hebel anzusetzen, gegen die sich ein - oft nicht gut informierter - privater Kreditnehmer kaum erfolgreich wehren kann. Das kann dann im Extremfall sogar zum Verlust des Eigenheims führen, obwohl die Kreditraten brav bezahlt wurden.
Ein ähnliches Problem kann man allerdings als Kreditnehmer auch bekommen, wenn der eigene Kredit gar nicht weiterverkauft wurde, sondern die kreditgebende Bank aus irgendwelchen Gründen den Risikofaktor des Kredits höher einstuft (zB http://diepresse.com/home/recht/rechtall...faellig-stellen ) ; insofern ist ein solcher Kredit immer ein gewisses Risiko und nicht nur im Fall eines Weiterverkaufs an einen Finanzinvestor.