Binnenschifffahrtsfunk und Seefunk

  • Da sich das Thema ergeben hat möchte ich das mal versuchen in einem Thread Aufzufangen!

    Auch wenn es beim Binnenschifffahrtsfunk und Seefunk UKW heißt, hat das nichts mit UKW beim Amateurfunk zu tun die Frequenzen sind unterschiedlich wie auch die Betriebsmodi.

    - Amateurfunk - UKW: 144 bis 146 MHz

    - Binnenschiffahrtsfunk und Seefunk - UKW: 156 bis 162 MHz

    Zitat
    Im Binnenschifffahrtsfunk sind entsprechende Funkgeräte notwendig, die nach jeder Aussendung eine ATIS-Kennung aussenden. Dieses ATIS-Signal kann dann von Funkstellen auf einem Empfangsdisplay sichtbar gemacht werden und besteht aus einer Landeskennung und dem codierten Rufzeichen der Schiffsfunkstelle. Somit wird bei jeder Aussendung die Identität der sendenden Funkstelle angezeigt. Außerdem darf in den Funkverkehrskreisen Schiff-Schiff, Schiff-Hafenbehörde sowie Funkverkehr an Bord ausschließlich mit 0,5 bis 1 Watt gesendet werden und die Funkgeräte müssen auf diesen Kanälen die Sendeleistung automatisch reduzieren.



    Quelle: https://de.wikipedia.org/wiki/Binnenschifffahrtsfunk#ATIS

    - Für den Seefunk gibt es noch anderen Besonderheiten z.B.

    Kanal 16 Anrufffrequenzen und Not und Sicherheitsfrequenz
    Kanal 28 Anruffrequenz, wenn Kanal 16 belegt ist
    Kanal 10, 13, 73, 77 Schiff an Schiff
    Kanal 11, 12, 13, 14 Schiff an Hafenbehörde
    Kanal 18, 20, 78, 79, 80, 81, 82 Nautischer Informationsdienst Schleusen
    Kanal 16 Selektivruf
    Kanal 15, 17 Funkverkehr an Bord

    Es gibt je nach art des Verkehrs auf See z.B. wenn man von Europa in die USA (Hochsee) will andere Anforderungen der Funkanlagen für größere Reichweiten wie Grenzwelle, Kurzwelle, Satellitenfunk! Daher sind auch viele Segler Amateurfunker und habe eine dementsprechende Anlage an Bord.

    Unterschiede beim Notruf zwischen Binnenschifffahrt und Seefahrt:

    Bei Binnenschifffahrtsverkehr gibt man beim Notruf seine Position an z.B. welcher Rheinkilometer in Höhe von Ort xyz und ob Berg oder Talfahrer usw..... . Anders sieht es beim Verkehr auf See aus, da hat man das Funk- und Sicherheitssystem Global Maritime Distress and Safety System (GMDSS) mit GPS-Koppelung und die Seenotmeldung ist in wenigen Sekunden abgesetzt und hat dafür extra International festgelegte Frequenzen / Kanäle.

    Und für alles braucht man wegen der Besonderheiten und damit man z.B. ein Motorboot oder Yacht Chartern darf, neben dem Patent die separaten Funkzeugnisse:

    - Das Funkzeugnis für den Binnenschifffahrtsfunk heißt UKW-Sprechfunkzeugnis für den Binnenschifffahrtsfunk (UBI)

    - Das Funkzeugnis für den Seefunk heißt UKW-Funkbetriebszeugnis SRC (SRC = Short Range Certificate)

    - Das Funkzeugnis für den Hochseefunk heißt Allgemeines Funkbetriebszeugnis LRC (LRC = Long Range Certificate)

    Wer sich dafür Interessiert dem lege ich das Buch von Gerd Heidbrink ans Herz - https://www.amazon.de/Funkverk…6389?tag=httpswwwaustr-21 - da bekommt man alles beantwortet, viel besser als ich das kann

    Als Beispiel wieso ein Funkzeugnis aussieht habe ich mal nur das UBI und SRC als Bild beigefügt.

    Und da wieder mal eine Baofeng UV-5R genannt wurde, Amateurfunkgeräte haben nichts aber auch gar nichts in Händen von nicht Lizenzinhabern zu suchen!

    Da aufgrund der Erfahrung viele nicht Lizenz Inhaber auch mal mitspielen wollen und im schlimmsten Fall damit den Notfunk stören und mit Leben anderer spielen.

  • Verstehe ich das richtig? Wenn Seefunk von 156 - 162 MHZ geht, dann hat Kanal 10 z.B 156,yxz MHZ, Kanal 11 dann 157.xyz MHZ und so weiter?
    Gruß und Dank

  • Zitat von Rheinland im Beitrag #1
    ...Und da wieder mal eine Baofeng UV-5R genannt wurde, Amateurfunkgeräte haben nichts aber auch gar nichts in Händen von nicht Lizenzinhabern zu suchen!

    Da aufgrund der Erfahrung viele nicht Lizenz Inhaber auch mal mitspielen wollen und im schlimmsten Fall damit den Notfunk stören und mit Leben anderer spielen.


    Ich bitte ggf um Korrektur, glaube aber man kann wiefolgt ergänzen:

    1.) Besitz ist erlaubt.

    2.) Senden ohne Lizenz ist erlaubt, wenn ein echter Notfall es unumgänglich macht.

  • Zitat von Redshirt im Beitrag #4
    Zitat von Rheinland im Beitrag #1
    ...Und da wieder mal eine Baofeng UV-5R genannt wurde, Amateurfunkgeräte haben nichts aber auch gar nichts in Händen von nicht Lizenzinhabern zu suchen!

    Da aufgrund der Erfahrung viele nicht Lizenz Inhaber auch mal mitspielen wollen und im schlimmsten Fall damit den Notfunk stören und mit Leben anderer spielen.

    Ich bitte ggf um Korrektur, glaube aber man kann wiefolgt ergänzen:

    1.) Besitz ist erlaubt.

    2.) Senden ohne Lizenz ist erlaubt, wenn ein echter Notfall es unumgänglich macht.



    Auch wenn der Besitz erlaubt ist, Amateurfunkgeräte haben nichts aber auch gar nichts in Händen von nicht Lizenzinhabern zu suchen. Wegen der Problematik des seit Jahren steigenden Missbrauchs und wenn man Sie erwischt OT: "War ja nicht so gemeint" nur um der Strafe zu entgehen! Ich gehe sogar soweit und fordere wie einige andere Lizenzinhaber das es für den Kauf eine Nachweispflicht sprich Lizenz geben muss, wie es auch mal üblich gewesen ist. Und das wenn ein Amateur sein Equipment an Privat Verkauft diese auch nachhalten muss!

    Wenn es dieVerhältnismäßigkeit

    hergibt und man kein Festnetz oder Handyempfang hat, dann kann und sollte z.B. zur Personenrettung auch ohne Lizenz mit einem geeigneten Gerät um Hilfe gerufen werden können, egal ob auf Amateur,- und oder Schifffunkfrequenzen! Und das Stichwort heißtVerhältnismäßigkeit

    Und damit ist das Thema hier durch, da es um Binnenschifffahrtsfunk und Seefunk geht!