Bogen / Armbrust Welche Art von Waffe ?

  • Hallo,

    Ich hätte da mal eine Frage rechtlicher Natur. Danke an Alpine Warrior für die Beschreibung aber eine Sache bleibt mir unverständlich.

    Auf Nachfrage bei einem Anwalt der WKO erhielt ich folgende Erklärung:


    - Pfeilbögen: grundsätzlich keine Waffe; außer sie sind speziell dafür entwickelt, die Angriff- und Abwehrfähigkeit von Menschen durch unmittelbare Einwirkung zu beseitigen/herabzusetzen
    - Armbrust: grundsätzlich keine Waffe; außer sie sind speziell dafür entwickelt, die Angriff- und Abwehrfähigkeit von Menschen durch unmittelbare Einwirkung zu beseitigen/herabzusetzen


    Meine Frage: Was wäre den jetzt ein Pfeilbogen oder Armbrust, der dafür speziell entwickelt ist die Angriff- und Abwehrfähigkeit von Menschen durch unmittelbare Einwirkung zu beseitigen/herabzusetzen!

    Das könnte ich doch im Normalfall mit jeden Bogen. Sogar ein Pfeil eines schlechteren Bogen im Brustkorb eines Menschen müsste dessen Angriff / Abwehrfähigkeit zumindestens herabsetzen wenn ich ihn damit nicht schon getötet hätte.

    Kann mir das bitte jemand in Normalsprache erklären ? Welche Art von Bogen zählt als Waffe ?

    Auf nochmaliger Nachfrage bei der WKO wurde mir mitgeteilt dass der zuständige Herr dass selbst nicht so genau weiß, und scheinbar bin ich der erste der genauer nachfragt.

  • Guten Abend...
    Richtig ... warum einfach wenns kompliziert auch geht
    Ich sehe dass ein wenig anders als der Herr von der WKO. Der hat dir einfach den falschen Absatz zurück geschickt. (Meiner Meinung nach)
    Ganz so leicht ist dies trotzdem noch nicht.
    Denn...

    WaffG §1lit.1 besagt "Waffen sind Gegenstände, die ihrem Wesen nach dazu bestimmt sind, die Angriffs-oder Abwehrfähigkeit von Menschen durch unmittelbare Einwirkung zu beseitigen oder herabzusetzen....

    oder wie in unserem Fall lit.2 bei der Jagd oder beim Schießsport zur Abgabe von Schüssen verwendet werden.

    Wenn du dich also auf einigen Kaufseiten genannter Artikel umsiehst wirst du bemerken, dass Armbrust als auch Bogen zu 90% als https://www.amazon.de/vidaXL-C…ogen&tag=httpswwwaustr-21 oder https://www.amazon.de/Compound…ED6V&tag=httpswwwaustr-21 verkauft werden.
    Der Rest wird als Spielzeug und Replikas vom Hersteller verkauft.

    Somit wäre die Richtige Antwort folgende gewesen

    - Pfeilbögen: grundsätzlich keine Waffe; ausser sie sind dem Zweck nach dazu bestimmt bei der Jagd oder beim Schießsport zur Abgabe von Schüssen verwendet werden.
    - Armbrust: grundsätzlich keine Waffe; ausser sie sind dem Zweck nach dazu bestimmt bei der Jagd oder beim Schießsport zur Abgabe von Schüssen verwendet werden.

    Es geht also immer in erster Linie darum welchen Zweck der Hersteller angiebt. Richtig der Hersteller leg dieses fest. Solange es nicht unter Kategorie A B C D des Waffengesetzes fällt bleibt das auch so.

    Mir ist keine Armbrust/Bogen bekannt welcher unter "MusterbogenXY100, Typ 1a um Angriffe abzuweren und Abwehrfähigkeit herabsetzen zu können, verkauft wird.
    Hingegen kenne ich den "Mustersportbogen XY100.

    Hoffe ich konnte Licht ins Dunkel bringen und hab es halbwegs vertändlich erklären können.
    Anmerken muss ich jedoch, dass ich kein Jurist bin, sondern nur ein begeisterter Waffenrechtler.

    Sollte jemand anderer Ansicht sein bin ich wiedermal auf eine heisse Disskusion gespannt Auch ixh lerne nicht aus.
    Lg

    "Der Weltuntergang am frühen Morgen kann einem den ganzen Tag versauen."
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    P.s. Ich mache keine Rechtschreibfehler....Ich verschlüssel nur meine Nachrichten ;)

  • Sehe ich etwas anderes, denn ... §1(1) bezieht sich auf die Absicht mit der etwas hergestellt wurde. Und ein Jagdgewehr wurde für die Jagd hergestellt. Das Jagdgewehr würde daher nicht unter (1) fallen, daher wurde (2) definiert: bei der Jagd oder beim Schießsport zur Abgabe von Schüssen verwendet zu werden
    Um einen Schuss abzugeben brauche ich eine Schusswaffe und gem. §2 (1) Schusswaffen sind Waffen, mit denen feste Körper (Geschosse) durch einen Lauf ...

    Und da ein Bogen keinen Lauf hat kann man damit auch keinen Schuss (gem Waffg) abgeben.

    Irgendwo habe ich auch noch gelesen das ein Bogen (und auch die Armbrust) grundsätzlich als Sportgerät gilt und damit keine Waffe ist. Leider habe ich dazu keine gesetzliche Grundlage oder ein passendes Urteil gefunden. Da aber in div. Hotealanlagen auch Kinder und Jugendliche mit Pfeil und Bogen schiessen dürfen klingt das ziemlich plausibel.

    Grundsätzlich: Wenn etwas eine Waffe ist, dann ist das noch nix böses. Es gibt nur eine Einschränkung bez. Alter, man darf Waffen erst ab 18 Jahren führen (Schusswaffen sind da natürlich immer eine eigene Sache). Aber mit einem Schwert (=Waffe) darf man ab 18 in der U Bahn fahren. Bei einzelnen "Produkten" wurde das sogar explizit ausjudiziert. Ein Feldmesser (z.B. Glock FM 81) ist keine Waffe sondern ein Gebrauchsgegenstand.

    Ergänzung: Ich bin kein Jurist, ist nur meine Meinung/Erfahrung

    Ich bin lieber auf etwas vorbereitet was nie passiert als nachher überrascht da zu stehen.

  • Guten Abend ich muss dir teilweise Recht geben und andernseits teilweise widersprechen.

    Zitat
    § 1 WaffG nennt zudem zwei alternative Funktionen des zu beurteilen-
    den Gegenstandes, um als Waffe qualifiziert zu werden: Die erste Alternative
    stellt auf die wesensmäßige Bestimmung des Gegenstandes auf Beseitigung
    oder Herabsetzung der Angriffs- und Abwehrfähigkeit von Menschen
    durch unmittelbare Einwirkung ab. Somit lassen sich unter diese Alternative
    keine Gegenstände subsumieren, die für den ausschließlichen Einsatz gegen
    Tiere oder Sachen geschaffen sind (wie etwa Schlachtschussapparate oder
    Viehbetäubungsapparate).
    (Jagdwaffen lassen sich auch nicht unter diese Alternative subsumieren, aufgrund ih-
    rer Zweckbestimmung, werden jedoch von der zweiten Alternative erfasst.)

    Die zweite Alternative sieht vor, dass die Gegen-
    stände wesensgemäß zur Abgabe von Schüssen bei der Jagd oder beim
    Schießsport bestimmt sind. Andere jagdlich eingesetzte Gegenstände wie
    etwa Jagdmesser fallen nicht unter diese zweite Alternative, weil die Abgabe
    von Schüssen gesetzlich vorgesehen ist.

    Ob unter „Abgabe von Schüssen“
    auch Pfeile mit einem Sportbogen oder mit einem Bolzen bei Sportarmbrüs-
    ten qualifiziert werden können, ist unklar. Diese Gegenstände fallen jedoch
    unter die erste Alternative, somit § 1 Z 1 WaffG.

    Quelle: Keplinger/Löff, Waffengesetz4 (2014) § 1 Anm 4.



    Alles in allem eine sehr spannende Frage. Ich habe dazu auch mal unsere "Experten" befragt. 2 Leute zwei verschiedene Auslegungen. Na was jetzt
    Ich werde natürlich nicht nachgeben mit meinen Fragen und wenns schlussendlich wieder auf wochenlangen E-Mail verkehr mit dem BMI rausläuft.
    Lg Alpine Warrior

    "Der Weltuntergang am frühen Morgen kann einem den ganzen Tag versauen."
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    P.s. Ich mache keine Rechtschreibfehler....Ich verschlüssel nur meine Nachrichten ;)

  • Heute habe ich einen Anwalt zu dieser Thematik befragt. Mein Fazit dazu: 100 Euro ärmer und "fast" noch unwissender als zuvor.

    Die Aussage : grundsätzlich keine Waffe; außer sie sind speziell dafür entwickelt, die Angriff- und Abwehrfähigkeit von Menschen durch unmittelbare Einwirkung zu beseitigen/herabzusetzen... ist soweit richtig. Aber dieses Aussage ist wiederum so oberflächlich dass Sie keine Aussagekraft besitzt. Der gesamte Gesetzestext lässt laut meinen Anwalt einige Fragen offen. Ein Pfeilbogen sollte laut ihm generell nicht als "Waffe" gelten können da dies Waffe als Jagdwerkzeug entwickelt wurde. Die Armbrust wurde seinerzeit als reine Waffe entwickelt. Somit sollte die historische Armbrust heute als Kriegswaffe gelten, jedoch fällt die wiederum unter antike "Sammlerobjekte".
    Bei heutigen Sportarmbrüsten ist man sich da sehr uneinig. Die Kanzlei hat 3 Anwälte und auf Nachfrage meines Anwaltes hatte jeder eine andere Sichtweise.

    Die modernen Armbrüste deren Bolzen mit Druckluft beschleunigt werden zählen als Waffe. Hierbei waren sie sich wenigstens einig.
    Sie haben mir zugesichert dass Sie sich umhören ob es hierfür irgendwo ein Gerichtsurteil des OGH gibt.


    Alles in allem , meine Frage wurde eigentlich nicht beantwortet. Aber ich habe einige Anwälte ins Grübeln gebracht. Ist ja auch was

  • Das ist tatsächlich ein juristisches "Problem."
    Ich zitiere Fr. Dr. Eva Erlacher "Waffen und Jagdrecht", 1. Auflage, 2015, Seite 22, die sogar schreibt:

    Ob unter „Abgabe von Schüssen“
    auch Pfeile mit einem Sportbogen oder mit einem Bolzen bei Sportarmbrüs-
    ten qualifiziert werden können, ist unklar. Diese Gegenstände fallen jedoch
    unter die erste Alternative, somit § 1 Z 1 WaffG.


    Also Bogen und Armbrust gelten in Österreich an und für sich...als Sportgerät.
    Allerdings wird ihnen auch im Falle des Falles Waffencharakter laut §1 Z 1 offensichtlich zugeschrieben.

    Und ich sehe gerade, daß hat Alpine Warrior eh auch schon geschrieben, wenn auch mit anderer Quelle.

  • Meiner Meinung nach kann man dieses Problem relativ einfach "umgehen".
    Löst euch eine WBK (Waffenbesitzkarte) und besorgt euch legale Waffen.
    Damit hat sich dann jede Diskussion dahingehend erübrigt ob man eine Waffe hat, oder eben nicht.

    Never argue with an idiot, they drag you down to their level and beat you with experience.

  • Mal so nebenbei:
    Kennt jemand im Raum Mühlviertel jemanden der Holzbögen verkauft?

    Ich bräuchte am 1 September 1-2 Bögen für mein Indianerfest.

    Bin bis jetzt noch nicht so richtig fündig worden.

  • Ich sehe das so wie georgum. WBK und fertig. Die bekommt man sowieso zu einfach (mMn.)

    Kann, oder muß man Bögen oder Armbrüste eigentlich in die WBK eintragen lassen? Wenn nein, dann sind sie entweder illegal oder keine Waffe. Könnte man das so argumentieren?

  • Nein, Armbrust oder Bogen wird nicht auf der WBK eingetragen. So wie auch Kat. C und D Waffen, diese (nicht der Bogen und Armbrust) sind aber trotzdem als Waffen anzusehen.

    Never argue with an idiot, they drag you down to their level and beat you with experience.

  • Zitat von Kern im Beitrag #10


    Kann, oder muß man Bögen oder Armbrüste eigentlich in die WBK eintragen lassen? Wenn nein, dann sind sie entweder illegal oder keine Waffe. Könnte man das so argumentieren?




    Nein. Kann man so ganz und gar nicht argumentieren.

    Gibt genügend frei erwerbbare Waffen...die nicht in die WBK eingetragen werden.

    Darin finden sich auch nur in der Regel Faustfeuerwaffen, Selbstlader oder Schrotflinten mit Repetiermechanismus mit Ausnahme Vorderschaftrepetierer.