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Die ab 1. Dezember geltende Waffenverbotszone in Innsbruck könnte auch auf andere Gebiete ausgeweitet werden. Im Auftrag von Innenminister Herbert Kickl (FPÖ) sollen die neun Landespolizeidirektionen mögliche öffentliche Orte für temporäre Verbotszonen prüfen und gegebenenfalls einrichten, hieß es heute in einer Aussendung des Innenministeriums.
Polizisten ist in Waffenverbotszonen gestattet, die Kleidung sowie mitgeführte Fahrzeuge und Behältnisse von Personen zu durchsuchen, wenn aufgrund „konkreter Anhaltspunkte der dringende Verdacht besteht, dass der Verordnung zuwidergehandelt wird“. Die Möglichkeit für Waffenverbotszonen wurde mit der letzten Novelle des Sicherheitspolizeigesetzes am 15.8.2018 eingeführt.
Das Verbot beschränkt sich dabei nicht nur auf Waffen, sondern auch auf Gegenstände, die geeignet sind und „den Umständen nach dazu dienen, Gewalt gegen Menschen oder Sachen auszuüben“, wie beispielsweise Taschenmesser. Das Verbot gilt nicht für Menschen, die Waffen in Ausübung ihres Berufes oder aufgrund einer waffenrechtlichen Bewilligung an diesen Orten mit sich führen.
Quelle: https://orf.at/#/stories/3102103/
Bis jetzt musste ich mir nur vor internationalen Dienstreisen Gedanken darüber machen, ob ich ein Taschenmesser dabei habe. Nun wohl auch an bestimmten Orten in Österreich.
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