Verwaiste zurücklassen

  • Heute Nacht hatte ich nach langer Zeit wieder einmal eine SEHR heftige Migräneattacke. Mitleid hab ich nicht verdient, war selber schuld, die Gier hat mich die Histaminintolleranz vergessen lassen...

    Jedenfalls bin ich, bis die Medikamente endlich wirken, immer überzeugt, das nicht zu überleben und gegen Morgen, als es mir besser ging, habe ich darüber lange nachgedacht:

    Wer ist eigentlich aller von mir abhängig und wie habe ich für den Fall des Falles vorgesorgt? Ist finanziell alles abgesichert? Wer kümmert sich um die Tiere und weiß über deren Bedürfnisse (Allergie, "Wackeldackel") Bescheid? Wer kümmert sich um Mutter?

    Wer weiß Losungswörter von Sparbüchern, wo der Tresorschlüssel ist, Bankomatcode von Mutter und mir,...

    Einfacher, wenn nur mir etwas zustößt, dann weiß der Partner Bescheid, aber was, wenn wir beide einen Autounfall nicht überleben?

    Habt ihr einen solchen Fall eigentlich gut durchdacht und seid darauf vorbereitet?

    Der eigene Tod ist zwar kein Thema, mit dem man sich gerne beschäftigt, oberflächlich betrachtet dachte ich aber eigentlich, ich hätte alles bedacht. Mir sind da aber ein paar Lücken in meiner Vorbereitung aufgefallen, die ich ehesten schließen werde!!!

  • Losungsworte braucht man meines Wissens nicht wenn ein Totenschein vom Besitzer vorliegt.


    Ich habe eine Info für den Fall des Falles vorbereitet, wo drauf steht wo welche Konten zu finden sind usw.

    Die Passwörter selber werden im Fall des Ablebens nicht benötigt, mit der Todesanzeige bekommen die hinterbliebenen die Zugänge.


    Ein Testament zu hinterlegen macht für den Fall des Falles schon Sinn. Damit einfach für die Hinterbliebenen Klarheit besteht.

    Einmal editiert, zuletzt von theLU ()

  • Sollte mir und meiner Frau gleichzeitig etwas passieren, würden die Kinder nicht einmal auf die Familienfotos zugreifen können, da alle meine Datenträger gut Verschlüsselt sind. Deshalb habe ich ein Schriftstück abgelegt, wo die Passwörter drinnen stehen und noch andere nützliche Dinge.

  • Also ich hab für so einen Fall alle Zugangscodes/Pins bei meiner ältesten Tochter deponiert, incl Original einer Risikolebensversicherzung....


    Man beschäftigt sich nicht gerne mit dem Tod, aber nach einigen plötzlichen Todesfällen in den letzten Jahren im Bekannten/Familenkreis hab ich mich dazu aufgerafft da vorzusorgen.

    "Die Demokratie ist nicht die beste Regierungsform, sie ist nur als einziges übriggeblieben!"

  • Ich habe ein Testament das ich alle 6 Monate überprüfe und alle Kontodaten, Versicherungsunterlagen und andere Papiere als Kopie in einem Schließfach. Da sind auch alle relevanten elektronischen Zugänge (Onlinebanking, Facebook, Twitter,...) und alle Passworte von div. Datenträgern in Papierform drinnen, ebenso Reserveschlüssel zu Tresoren.

    Ich bin lieber auf etwas vorbereitet was nie passiert als nachher überrascht da zu stehen.

  • Losungsworte braucht man meines Wissens nicht wenn ein Totenschein vom Besitzer vorliegt.


    Ich habe eine Info für den Fall des Falles vorbereitet, wo drauf steht wo welche Konten zu finden sind usw.

    Die Passwörter selber werden im Fall des Ablebens nicht benötigt, mit der Todesanzeige bekommen die hinterbliebenen die Zugänge.

    Das stimmt zwar, aber die Frage ist wann die Angehörigen die Zugänge erhalten.


    Ein Beispiel aus eigener Erfahrung:

    Meine Großmutter hatte extra Geld für ihre eigene Beerdigung gespart (so makaber das auch klingt) weil sie nicht wollte das ihre Kinder alles zahlen müssen.

    Als mein Vater mit dem vorliegenden Totenschein auf das Konto bei der Bank zugreifen wollte war das nicht möglich. Es hat mehrere Wochen gedauert bis ein entsprechender Zugriff möglich war. Die Beerdigung würde dann erstmal von der Familie bezahlt. Hätte diese Möglichkeit nicht bestanden wäre es zu Problemen mit der Zahlung gekommen.


    Aus diesem Grund haben mir meine Eltern bereits jetzt eine postmortale Kontovollmacht bei ihrer Hausbank erteilt damit das nicht noch einmal passieren kann.

  • Alle wichtigen Dokumente liegen separat in feuerfeste Dokumententaschen, welche wiederum in einer größeren feuerfeste Dokumententasche verpackt sind und der befindet sich im Tresor. Wo die Orte sind wo die Schlüssel abgelegt sind, wissen auch alle die es wissen müssen - das einzige was die Hinterbliebenen tun müssen, ist lesen und befolgen.

    Hard times create strong men, strong men create good times.

    Good times create weak men, weak men create hard times.

  • Habt ihr, falls es euch betrifft, auch festgelegt und ausführlich besprochen, wer sich im Anlassfall um minderjährige Kinder/Haustiere (auch die nicht mehr minderjährigen ;)) kümmern soll?

    Vor kurzem erst war ich mit einem Fall konfrontiert, wo nach dem Tod der Eltern ein wilder Streit der beiden Großelternpaare um die Obsorge entstand...

  • Ad Passwörter etc.: Es gibt mittlerweile auch digitale Nachlässe, die man beim Notar hinterlegen lassen kann.


    Aus eigener Erfahrung kann ich (leider) ein paar Themen/Gedanken beisteuern:


    Sparbücher, Lebensversicherungen und Bausparer etc. gehen grundsätzlich in die Erbmasse ein und werden dann auch für die div. Gebühren (Notar, Gericht) als Vermögenswerte mitgerechnet. Sobald die Bank pber den Tod informiert wird, werden alle Konten für Abbuchungen gesperrt.


    Ausnahme zur Berechnung der Vermögenswerte: Wenn beim Bausparer, Wiener Verein etc. ein Begünstigter namentlich hinterlegt ist, wird dieses Vermögen nicht dazugerechnet.


    Zugriff auf diese Vermögenswerte hat man trotzdem erst nach Abschluss des Verlassenschaftsverfahrens - und das kann ggf. länger dauern, je nachdem wie viele Erben es gibt, ob es Unklarheiten bei den Besitzansprüchen gibt usw.


    Die Abfragen des Notars im zentralen Bankenregister können auch mehrere Wochen dauern.

    Und wenn man dann nur eine bedingte Erberklärung abgibt, dauert's noch einmal länger, weil dann die Verlassenschaftssache aufgrund der Einspruchsfrist (damit sich ggf. Gläubiger melden können) in den Edikten veröffentlicht wird und etliche Wochen gewartet werden muss, ob sich wer meldet.


    Mein Vater ist vor über 2 Jahren gestorben und ich habe von seiner Bank (Genossenschaftsbank) noch immer nicht alle seine Genossenschaftsanteile ausbezahlt bekommen, weil sie jedes Jahr nur einen Bruchteil der Anteile auszahlen und nie den Gesamtbetrag. (Dabei geht's nur um einen zweistelligen Eurobetrag, den ich jetzt dann hoffentlich auf mehrere Jahre ausbezahlt bekomme. :rolleyes:)


    Online-Zugriffe auf Konten werden nach dem Tod sofort gesperrt. D. h. dass, wenn man als Ehepaar nur einen Online-Banking-Zugang für zwei Konten hat und der Inhaber des Zugangs stirbt, der verbliebene Ehepartner nicht einmal mehr auf sein eigenes Konto per Online-Banking Zugriff hat. (So passiert bei den Schwiegies.)

    Seither haben mein Mann und ich jeder einen Online-Banking-Zugang und gegenseitige Vollmacht für beide Konten.


    Autos gehen auch in die Verlassenschaft ein. Wir haben deshalb unsere Autos auf beide Name gekauft und auf beide zugelassen.


    Was man auch wissen muss, ist, dass derjenige, der beim Notar wegen der Verlassenschaft als Hauptverantwortlicher antanzt, dann bis zum Abschluss der Verlassenschaftssache die laufenden/offenen Kosten (Telefonrechnungen, Kontogebühren, Miete etc.) des Verstorbenen bezahlen darf. Die kann man aber dann als Minusposten in der Abrechnung der Vermögenswerte einbringen.

    I expect chocolate for breakfast. If you don’t feel sick by mid-morning you’re not doing it right.

  • JohnLittle In Ö bekommt man erst nach endgültigem Abschluss der Verlassenschaft mit dem fertigen und abgestempelten (sic!) Gerichtsbeschluss Zugriff auf die Konten, Sparbücher etc.

    I expect chocolate for breakfast. If you don’t feel sick by mid-morning you’re not doing it right.

  • In D gibt es die Möglichkeit für bestimmte Kontoformen (Sparkonto zB, nicht Girokonto) einen "Begünstigungsvertrag" zu hinterlegen. Rechtlich ist es eine Schenkung für den Todesfall. Man kann eine einzelne Person begünstigen und diese unterschreibt auf dem Begünstigungsvertrag mit, und somit gilt im Falle des Todes die Schenkung als angenommen. Der Begünstigte kann dann im Todesfall gegen Vorlage einer Sterbeurkunde über das Guthaben sofort verfügen. Das geht außerhalb der normalen Erbfolge oder testamentarischen Regelung. Zu Lebzeiten kann der Kontoinhaber über das Konto ganz normal verfügen und der Begünstigte bekommt im Todesfall das Geld, dass zum Zeitpunkt des Todes auf diesem Konto liegt. Damit kann man zB. die Person, die sich um alles kümmern soll mit Liquidität versorgen , bis das Testament eröffnet ist, oder ein Erbschein ausgestellt ist.

  • Also wir sind gegenseitig so abgesichert, das jeder alleine das Anwesen halten kann. Knapp, aber immerhin.

    Meine - unsere Papiere mit allen Drum und Dran sind sauber aufbewahrt und abgeheftet.

    Das wissen auch die Großen was wo ist.


    Wir haben eine gegenseitige Bankvollmacht, eine Betreuungsvollmacht, eine Patienenverfügung und natürlich ein Testament.

    Notariell beglaubigt und hinterlegt.

    In dem ist z.b. auch geregelt das unser ältere Sohn die Vormundschaft für die beiden noch jüngeren Geschwister bekommen würde.


    Trotzdem müßten wir das Testament nochmals anpacken, da sich durch die Behinderung unser Tochter ergibt,

    wenn sie erbt, würde ihr Anteil dem Sozialamt zufallen, da sie nicht für sich selber sorgen kann und somit wohl auch

    lebenslang vom Sozialgeld abhängig ist oder sein könnte.

    Sie hätte von einem Erbe nichts und das Sozialamt klagt alles für sie ein. Bis hin zur Teilzwangsversteigerung von Häusern.

    Bräuchten somit ein "Behindertentestament" mit Vor und Nacherbe.......

    ich hab mich schon mal reingelesen - aber das ist auch ein Buch mit 7 Siegeln..........

  • ja auf das wird es sich rauslaufen.

    Meine Tochter muß der Vorerbe werden, ihre 3 Brüder die Nacherben.

    Somit kann sie nicht über das Geld frei verfügen, sondern nur wenn Dividende anfällt.

    Kein Amt hat somit Zugriff auf das Geld.

    Ihre Brüder könnten ihr aber Geld als Taschengeld zuschießen, oder wenn sie halt was braucht.

    Einer der Brüder müßte dann noch als Testaments- Vollstrecker eingesetzt werden.

    Besser wären zwei und der dritte dann wohl die Vormundschaft.

    Es geht darum das sie sich "rechtlich" gesehen, gegenseitig kontrollieren.

    Wenn dann vom Erbe noch was da ist, würden das ihre Brüder zu gleichen Teilen oder deren Nachfolger erben.


    gleichzeitig habe ich aber auch schon daran gedacht ihr statt Haus Eigentum oder Ausgleichzahlung

    ein Wohnrecht zu für die kleinere Haushälfte, den Anbau zu geben.

    Mit der Einschränkung, nur solange sie es nutzen kann. Ansonsten könnte das Sozialamt eine vergleichbare Miete

    vom späteren Nutzer / Besitzer einfordern.

    Den Passus kenne ich schon vom Notar, das haben wir auch bei den Schwiegereltern drinnen.

    Die haben auch ein Wohnrecht. Sollten sie nun z.b. in ein Pflegeheim müssen, würde

    der Wert vom Wohnrecht / vergleichbare Miete vom Sozialamt eingefordert werden.


    Da unsere Tochter erst 11 Jahre alt ist, ist momentan nicht absehbar, ob sie später zuhause bleiben kann,

    evtl. in betreutes Wohnen geht.........

    tja und aus dem Grund schiebe ich das andauernd vor uns her.

    Vielleicht setze ich einfach was auf, wo sie ihr Erbteil rein an sie als Vorerbe geht..........damit für den Fall der Fälle

    ne bessere Absicherung da wäre. Erneuern kann man das ja immer wieder mal.


    Momentan sind wir - Eheleute gegenseitig Alleinerbe und die Kinder aufs Pflichtteil verwiesen.


    Wah ist das alles ein Gedöns........

  • Wir (meine Frau & ich) haben vor einiger Zeit Testamente vom Anwalt aufsetzen lassen. Da wir das "Problem" haben, dass unsere ältere Tochter "nur" meine Stieftochter ist und nur unser jüngerer Sohn von uns beiden ergab sich schon alleine daraus ein gewisses Problem. Beim Anwaltsgespräch ergab sich dann nämlich das "Problem", dass es gar nicht so einfach war, beide Kinder gleich zu behandeln. Da wir nämlich ein Einfamilienhaus besitzen und sowohl meine Frau, als auch ich gemeinsam im Grundbuch stehen, gehören uns je 50%. Sollten mir also etwas passieren, gehören 50% meinem Sohn und 50% meiner Frau. (Stief-)Töchterchen ginge leer aus. Sollte meine Frau früher sterben, gehören mit 50% und den Kindern jeweils 25%.

    Da kommt es dann nämlich auch bei einem Autounfall, bei dem wir beide sterben, darauf an, wer zuerst verstorben ist. Um unsere Kinder gleich zu behandeln, mussten wir sie erblich bedingt herabsetzen und jeweils den Ehepartner bevorzugt einsetzen. An die genaue Formulierung kann ich mich jetzt nicht mehr erinnern.

    Jeder von uns hat nun sein Testament und eine Kopie des Testaments vom Partner.

    Try to leave this world a little better than you found it. (Robert Baden-Powell)

  • Die Abfragen des Notars im zentralen Bankenregister können auch mehrere Wochen dauern.

    Und wenn man dann nur eine bedingte Erberklärung abgibt, dauert's noch einmal länger, weil dann die Verlassenschaftssache aufgrund der Einspruchsfrist (damit sich ggf. Gläubiger melden können) in den Edikten veröffentlicht wird und etliche Wochen gewartet werden muss, ob sich wer meldet.

    Hallo Imperatrix! Was genau meinst du mit zentralen Bankenregister? ich arbeite selbst in einer Bank, habe selbst vor kurzem die Verlassenschaft meiner Mutter abgewickelt. Aber so etwas gibt es meines Wissens nicht. Zumindest nicht in Österreich. Wenn du nicht weiß, wo der Verstorbene ein Konto oder ein Sparbuch hat, dann bist du aufgeschmissen.

    Taken the red one.

  • SirDogder Lt. Notar gibt es anscheinend eine zentrale Stelle, wo der Notar bzgl. Bankdaten von Verstorbenen nachfragen kann. Ich weiß aber nicht, ob das für alle Banken übergreifend ist oder ob das für jede Bankengruppe separat ist. Die Notarin hat damals gemeint, dass die Datenabfrage für einige Banken bis zur Rückmeldung wochenlang dauern könnte. 🙄

    I expect chocolate for breakfast. If you don’t feel sick by mid-morning you’re not doing it right.

  • Ich könnte mir eher vorstellen, dass die bei KSV und Co. anfragen, wenn es Kredite gibt, sind die dort eingemeldet.

  • Überbringersparbücher (bis max. 12 000€) werden nicht dem Verstorbenen zugeordnet, wenn man sie nicht selbst dem Notar übergibt. Kredite und Kontodaten können abgefragt werden.

  • Also bitte. Wie gesagt, ich arbeite im Back office einer Bank. Ich müsste so etwas kennen. Im KsV/KKE sind Kreditdaten von vielen Banken drinnen, aber auch nicht alle. Dass die SPARGuthaben irgendwo zentral gespeichert wären, das habe ich noch nie in meiner 30 jährigen Laufbahn gehört. Meiner Meinung nach ist das ein urbanes Märchen.


    Konkret läuft das so ab: du machst dem Notar einen Hinweis, wo etwas liegen könnte, bei welchem Institut. Der Notar fragt dann genau dort nach. Das dauert 2 Wochen oder so.

    Taken the red one.