Verwaiste zurücklassen

  • Was genau meinst du mit zentralen Bankenregister? ich arbeite selbst in einer Bank, habe selbst vor kurzem die Verlassenschaft meiner Mutter abgewickelt. Aber so etwas gibt es meines Wissens nicht. Zumindest nicht in Österreich.

    Ich sehe bei meinem Finanzonline Zugang alle meine Konten bei diversen Instituten und auch die schon geschlossenen Konten. Auch die Bausparer. Auch die Namens-Sparbücher mit +15k Einlagen.

    Alles was eine IBAN hat ist dort ersichtlich und mir zugeordnet werden kann.

  • Echt? Seit wann ist das so?


    Gibt sogar einen Wikipedia Artikel dazu https://de.wikipedia.org/wiki/Kontenregister


    Seit Oktober 2016 kann in das zentrale Kontenregister Einsicht genommen werden. Das Finanzministerium sammelt dabei Informationen über äußere Kontodaten.


    Die Kontodaten betreffen etwa Konto- bzw. Depotnummer und Bezeichnung des Kontos (Giro-, Einlagen-, Depot- oder Bausparkonto), Tag der Eröffnung und Auflösung, Kontoinhaber, vertretungsbefugte Personen, Treugeber oder wirtschaftlicher Eigentümer. Kontostände sind nicht im Kontenregister erfasst. Um Einsicht in die inneren Kontendaten zu erhalten, ist eine richterliche Verfügung notwendig.

    Einsicht in eigene Konten

    Jeder Steuerpflichtige kann über FinanzOnline („Abfragen /Kontenregister“) selbst nachsehen, welche Konten im Kontenregister erfasst und ihm zugeordnet sind. Die Abfrage der Konten kann nur der betroffene Steuerpflichtige selbst durchführen, Parteienvertretern oder anderen Teilnehmern an FinanzOnline steht in Bezug auf die Daten Dritter kein Abfragerecht zu.



    Seit Anfang Oktober ist es Steuer- und Strafbehörden bei Verdachtsfällen möglich in ei­nem Zentralregister nachzusehen, über welche Konten eine Person verfügt. Die Kon­tostände können hier allerdings nicht eingesehen werden. Dafür muss eine richterliche Verfügung beantragt werden.


    Auflistung der eigenen Bankkonten über FinanzOnline

    Im Zuge der Steuerreform 2015/16 wurden österreichische Banken dazu verpflichtet, die Konten und Sparbücher ihrer KundInnen in ein zentrales Kontenregister einzuspei­sen. Ab Mitte August 2016 waren die Finanzbehörden mit der Verarbeitung der gelie­ferten Daten beschäftigt und seit Anfang Oktober 2016 sind diese nun auch über den eigenen FinanzOnline-Account ersichtlich (Abfragen > Kontenregister).



    Wann wurde das Kontenregister eingeführt?

    Das Kontenregister ist seit 10. August 2016 in Betrieb und ist nach zweimonatiger Befüllung durch die Kreditinstitute seit 5. Oktober 2016 abfragebereit.

    Welche Daten enthält das Kontenregister, welche nicht?

    Im zentralen Kontenregister sind die Girokonten, Bausparkonten, Sparbücher und Wertpapier-Depots aller Unternehmen und aller Privatpersonen bei einem in Österreich tätigen Kreditinstitut aufgelistet. Das heißt es sind nur die Namen der Personen/Unternehmen, die Kontonummern sowie die Kreditinstitute ersichtlich.

    Nicht enthalten sind Kontostände und Bewegungen auf dem Konto selbst. Diese sind erst bei einer richterlich genehmigten Konteneinschau ersichtlich.

    Die Daten im Kontenregister werden vom jeweiligen Kreditinstitut bereitgestellt und laufend aktualisiert.

    Wer darf wann in das Kontenregister einsehen?

    Das Bankgeheimnis wurde nicht abgeschafft, es wurde lediglich für die Finanzbehörden durchbrochen. Diese dürfen, nur wenn es zweckmäßig und angemessen ist, im Zuge von Abgaben- und Finanzstrafverfahren Einsicht nehmen. Ins Kontenregister können - neben Staatsanwaltschaften und Strafgerichten - die Finanzstraf- und Abgabenbehörden sowie das Bundesfinanzgericht einsehen. Über jede erfolgte Einsichtnahme in das Kontenregister wird der Abgefragte über FinanzOnline informiert.

    Einmal editiert, zuletzt von rand00m ()

  • SirDogder FinanzOnline -> Abfragen /Kontenregister

    Klick dich mal durch die Menüs deines Finanzonline Accounts, ist nicht gleich logisch/intuituv ersichtlich wos sein könnte, aber in einem der Untermenüs dann doch versteckt.

  • Ich möchte den Faden wieder aufnehmen und das Thema erweitern:

    FRAGE: wie kann ich als Prepper(in) den Fall meines eigenen Ablebens so vorbereiten, dass die Hinterbliebenen insgesamt möglichst wenig "Arbeit" mit der Verlassenschaft haben.


    Anstoß für diese Überlegungen war die anstehende Herz-Katheder-Untersuchung Ende 2020, vor der ich einen derartigen Schiss hatte, dass ich wirklich daran ging, meine letzten Dinge "zu ordnen".

    Zu meiner Lebenssituation: alleinstehend in Mietwohnung, Sohn mit Familie in Norddeutschland, 2 Geschwister in NÖ, Neffe in Wien.

    Ich ging also in Gedanken durch, wie mein Sohn (evtl. mit Hilfe der Verwandtschaft) in kürzester Zeit meinen Haushalt auflösen könnte.

    Ich spreche jetzt nicht darüber, wo welche Passwörter gelten und wo das ganze Geld zu finden ist - über diese Themen gibt es in diesem Thread schon ein paar gute Beiträge.

    In Österreich findet man über das Thema alles Wissenswerte auf https://www.oesterreich.gv.at/…erben_und_vererben/4.html


    Was ich vorsorgender-weise sonst noch machen könnte, fand ich in einem Buch der Schwedin Margareta Magnusson :

    Frau Magnussons Kunst, die letzten Dinge des Lebens zu ordnen

    In Schweden gibt es eine Tradition, die sich Döstädning nennt – die Kunst die Dinge des Lebens zu ordnen. Es geht darum, Wesentliches von Unwesentlichem zu trennen, darüber nachzudenken, was man bewahren und weitergeben möchte.


    Ich setzte mich also hin, und ging daran, meine Besitztümer in "KREMPEL-KATEGORIEN" zu unterteilen und Listen anzulegen bzw. Aufbewahrungsboxen entsprechend zu beschriften,

    Dass bei diesem Projekt vieles gleich von mir als Sofort-Entsorgungs-würdig eingestuft wurde und somit ein gesundes Downsizing meines Haushalts erfolgte, war ein angenehmer Nebeneffekt.

    In einer Excel-Liste verzeichnete ich alle Krempel-Kategorien (Beispiel: Buchhaltungsunterlagen / Musiknoten / Geräte ...)

    wo sie gelagert sind und was damit nach meinem Tod zu tun ist.

    • Die meisten Haushaltsgegenstände, Gewand und Möbel würden wohl am besten einer Organisation gespendet werden, die das Konvolut gratis oder günstig abholt. Die in Frage kommenden örtlichen Organisationen habe ich dokumentiert.
    • Einiges wäre wohl verkaufbar ("haben-will" oder "e-bucht") - da gibt es bereits Fotos, Beschreibungen und Wert-Vorstellung zum Abrufen
    • Einiges wäre wohl sofort entsprechend zu entsorgen (z.B. Buchhaltungsunterlagen aus dem Jahre Schnee, Scheidungspapiere)
    • manches muss an jemanden zurückgegeben werden (Wohnungsschlüssel, Garagenfernbedienung etc. an die Wohnungsgenossenschaft, Chorgewand Noten an Chor usw.)
    • welche Mitgliedschaften / Spenden-Daueraufträge müssen storniert werden

    WICHTIG: Internet-Präsenz: Löschung von Mitgliedschaften (gesichtsbuch / e-bucht / paypal ....)


    Weiters habe Ich einen Email-Account namens "Familie Zippygirl" angelegt (Passwort = dokumentiert), in welchem die Adressen aller Institutionen und Menschen gespeichert sind, die außerdem von meinem Tod verständigt werden sollen. Der Account "ruht" sozusagen, d.h. wird derzeit nicht verwendet.

    Vielleicht schaffe ich es einmal, meine eigene Todesnachricht zu formulieren oder zumindest zu dokumentieren, was ich die Nachwelt wissen lassen möchte. Mein Sohn braucht dann lediglich ein entsprechendes Email loszuschicken.

    Und - last not least -

    Grabstätte- Fragen: wo, ist noch Platz für Sarg/Urne, wer kann sich um Grabpflege kümmern, welche Kosten entstehen usw.

    Ich entschied mich, meinen Körper der Forschung zu spenden: das kostete € 990 einmalig (bereits bezahlt). D.h. es gibt kein offizielles Begräbnis, sondern eine Bestattung der Urne in einem Sammel-Ehren-Grab auf dem Wr. Zentralfriedhof.

    Sollte ich mich doch noch anders entscheiden, kriege ich € 900 wieder zurück.

    Nähere Informationen z.B. für Wien unter

    https://www.meduniwien.ac.at/w…spenden-an-die-forschung/

    .... gibt das Leben dir eine Zitrone, mach' draus eine Limonade.

  • zippygirl Danke für deine Vorgehensweise. Das lässt bei mir noch einiges überdenken... man sagt sich immer „das ist ja noch Jahhrreeeee hin“, aber man weis eben leider doch nicht vorher wie das Leben so spielt :huh:?(

    Haben ist besser als brauchen.

  • So, da war in meinem Finanzplan noch eine letzte Lücke, die habe ich heute am Vormittag geschlossen. Jetzt sollte alles Rechtliche und Finanzielle gut organisiert sein...

    Wie 12er_scout habe übrigens auch ich ein Sterbe-Reihenfolge-Problem in der Erbschaftsfrage gehabt.

    Wir sind kinderlos und im Falle eines Unfalls wäre für das Erbe meines Besitzes (BOL=MEINS) entscheidend, wer von uns beiden in einer aufrechten Ehe zuerst stirbt:

    Schatzi: Besitz geht an mich und beides nach meinem Tod an MEINE Familie

    Ich: Besitz geht an Schatzi und alles nach Schatzis Tod an Schatzis Familie!

    Da können wenige Minuten entscheidend sein, gaaaanz wichtig, das zu bedenken und zu klären!

  • Diese Erfahrung machte meine bessere Hälfte beim Tod seines Stiefvaters und seiner Mutter kurz danach auch.

    Das vorhandene, vom Notar erstellte (!) Testament war leider nicht eindeutig und wurde von jedem der von uns befragten Juristen anders ausgelegt.


    Das "Glück" meines Mannes war, dass seine Mutter kurz nach ihrem Mann gestorben ist. Somit war sie die Alleinerbin ihres Mannes und mein Mann als einziges Kind dann ihr Alleinerbe. Im umgekehrten Fall hätte nur die Verwandtschaft des Stiefvaters geerbt.

    (Die Notar- und Gerichtsgebühren durfte mein Mann trotzdem doppelt bezahlen, obwohl beide Verlassenschaften gemeinsam vom selben Notar abgewickelt wurden.)

    I expect chocolate for breakfast. If you don’t feel sick by mid-morning you’re not doing it right.

  • ...Im umgekehrten Fall hätte nur die Verwandtschaft des Stiefvaters geerbt...

    Genau solche Situationen meinte ich, das zu regeln kann sehr wichtig sein. Besonders wenn die Besitzverhältnisse eindeutig SCHEINEN.

    Der Stiefvater hätte seinerzeit (fiktiv ;)) völlig mittellos von der (fiktiv ;))wohlhabenden Mutter aufgenommen worden sein können, wäre die Mutter 2 Minuten vor ihm gestorben, dann gehörte ihr GESAMTER Besitz den Erben des Stiefvaters. Hat der (aus erster Ehe) Kinder, dann gebührt denen, wenn ich mich recht erinnere, auch bei Vorhandensein eines Testaments ein Pflichtteil von 2/3 des Besitzes!

  • Genau solche Situationen meinte ich, das zu regeln kann sehr wichtig sein. Besonders wenn die Besitzverhältnisse eindeutig SCHEINEN.

    Der Stiefvater hätte seinerzeit (fiktiv ;)) völlig mittellos von der (fiktiv ;))wohlhabenden Mutter aufgenommen worden sein können, wäre die Mutter 2 Minuten vor ihm gestorben, dann gehörte ihr GESAMTER Besitz den Erben des Stiefvaters. Hat der (aus erster Ehe) Kinder, dann gebührt denen, wenn ich mich recht erinnere, auch bei Vorhandensein eines Testaments ein Pflichtteil von 2/3 des Besitzes!

    Ui😳 da hat sich in den letzten Jahren aber einiges geändert!
    mein Mann und ich hatten uns gegenseitig als Alleinerben eingesetzt und als er (vor 8 Jahren) starb, bekamen die Kinder dann jeweils nur den Pflichtteil - der war damals soweit ich mich erinnere 1/12!

    Das ist schon arg von 1/12 auf 2/3🤭

  • Ui😳 da hat sich in den letzten Jahren aber einiges geändert!
    mein Mann und ich hatten uns gegenseitig als Alleinerben eingesetzt und als er (vor 8 Jahren) starb, bekamen die Kinder dann jeweils nur den Pflichtteil - der war damals soweit ich mich erinnere 1/12!

    Das ist schon arg von 1/12 auf 2/3🤭

    Ja, das Erbrecht bevorzugt seit ein paar Jahren die Nachfolgegeneration. Die Kinder bekommen 2/3, der Ehepartner 1/3.

    I expect chocolate for breakfast. If you don’t feel sick by mid-morning you’re not doing it right.

  • Ja, hab mir das nochmals angesehen, so ist die gesetzliche Erbfolge.

    Wenn ein Testament zB. zu Gunsten des Partners da ist, gibt es für Kinder den Pflichtteil, der ist die Hälfte der gesetzlichen Regelung.

  • Ich kenne das bei uns als Berliner Testament.

    Der Partner ist Alleinerbe. Die Kinder können max. die Hälfte vom Pflichtteil verlangen.

    Wenn sie das tun, werden sie beim beim versterben des anderen Ehepartners vom Erbe ausgeschlossen.


    Normales Erbrecht.

    Ehepartner 50%, Kinder 50%. (wir haben 4 davon, also für jeden 12,5%)


    Berliner Testament

    Ehepartner 100%, aber die Kinder können ihren Pflichtteil verlangen. Wären in dem Fall dann 12,5%.

    Wer dies tut, bekommt aber nur 50% seines Pflichtteils, also nur 6,25% und wird dafür vom weiteren Erbe ausgeschlossen.


    Das Testament ist nicht für jeden von Vorteil.

    Bei uns geht es darum das unser Haus erhalten bleibt und nicht im Erbfall durch verlangen der Kinder

    womöglich veräußert werden muß, weil einer unmöglich 50% des Wertes an die Kinder auszahlen kann.

  • In Österreich gibt es wundervolle Dinge seine Rechte im Grundbuch eintragen zu lassen. Die wichtigsten Rechte die ich jedem rate sind: gegenseitiges Belastungs- u. Veräußerungsverbot sowie Wohnrecht. Als besonderes Zuckerl gibt es die fideikommissarische Substitution oder neuerdings Nacherbschaft genannt. Hier kann der Erbe das Vermögen nur nutzen aber nicht belasten oder verkaufen. Er ist dem Nacherben verpflichtet. So kann man seinen Besitz vor Zerschlagung schützen.