Erste Hilfe Kasten für's Auto

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  • Ich habe mir kürzlich - ohne viel nachzudenken :rolleyes: - beim ÖAMTC ein Erste Hilfe Set für's Auto gekauft. Das Set entspricht natürlich der Norm, aber von der Firma Rauscher ist nur der Beipackzettel. Das Verbandsmaterial kommt aus Wuhan (ja, wirklich), hat die üblichen 5 Jahre Haltbarkeit und sieht eher billig aus.


    Dumm gelaufen, ich hätte es eigentlich besser gewusst. Für etwas mehr Geld gibt es online ein Set von Söhngen mit aluderm-Verbänden und 20 Jahren Haltbarkeit.


    Ich werde zumindest ene Israeli Bandage dazu geben und ev. ein paar Dinge tauschen, die sonst im Fundus verstauben, und dann eben damit leben.

  • Ich habe eine Tasche von Pax im Auto, in der bei weitem mehr als in einem normalen KFZ-Verbandspaket drinnen ist. Auswechseln tu ich die Sterilteile, zu meiner Schande muss ich sagen möglicherweise sind da ein paar auch über das "Haltbarkeitsdatum" drüber, aber ich denke besser verbunden als verblutet.

    Das Haltbarkeits- und Ablaufthema ist meines Erachtens sowieso der Wahnsinn.. nach ein paar Jahren Führerschein- und Autobesitz kommen da schon ein paar abgelaufene Scheren, Dreieckstücher, Rettungsdecken und sonstige Sachen zusammen 8o8o

    Und ja, wenn man schnell ein Pflaster o.ä. braucht ist es auch gut wenn ein Basismaterial da ist das nicht - wie in manchen Fahrzeugen üblich - fein säuberlich im eingeschweissten Plastik dahintümpelt nur um ja nicht einen "offenen abgelaufenen Verbandskasten" mitzuführen.


    Ich halte mich an das hier, das auch in gedruckter Form in der Tasche drinnen ist und bin bis dato immer gut gefahren (Wortwitz) - auch bei Verkehrskontrollen.


    Mögliche Sachkundige (Polizei- und Rettungsmitleser hier) mögen mich eines besseren belehren ;)

  • Ich mach das ähnlich, der vorgeschriebene Kasten ist Zierde und wird - im Normalfall - nicht angefasst. Meist habe ich meinen Rucksack im Auto. Darin ist eine etwas größere und freier bestückte Tasche: https://www.rock-snake.com/pro…ste-hilfe-bag-3-in-1.html, ging mal auf einer Alpinmesse relativ günstig her. eine der kleineren Innentaschen hab ich entfernt, stattdessen findet da eine Taschenmaske ihren Platz. Die andere kleine Innentasche hat Sterilmaterial, Handschuhe und ein paar Pflaster, so dass man sie auch einzeln verwenden kann. In der großen Innentasche sind Desinfektion, Dreicktücker, Rettungsfolien usw. Pflaster und anderes Kleinmaterial in der Zwischenschicht.

    Die entfallene Innentasche ist mit der Pandemie die Infektionstasche geworden: Desinfektion (Gel und Tücher), Handschuhe, kompakter Regenponcho, kleine Packung Taschentücher, MNS und eine FFP3 Maske. Auf der Wunschliste ist noch was zum Abbinden, einige Kleinteile. Ok, ein SAM Splint ist immer mit dabei, ein Stiffneck vielleicht nicht verkehrt.

    Ach ja, eine einfache Lampe gehört mit hinein.

  • Das Verbandspaket im Auto wandert zumeist mit in das nächste Auto, da gibt's ein Ablaufdatum? ;)

    Da ich im Auto aber immer einen GHB habe, und der Erste Hilfe mäßig besser ausgestattet ist als das seltsame EH Paket im Auto, denke ich bin ich auf der sicheren Seite.

    Never argue with an idiot, they drag you down to their level and beat you with experience.


  • Genau so ist es auch!


    Das MHD ist analog zu dem bei Lebensmitteln kein Datum, ab welchem die Sachen tödlich werden. Einzig bei Medikamenten würde ich dieses Datum genau einhalten. Es gibt auch keine gesetzliche Vorgabe hinsichtlich eines "abgelaufenen" Verbandszeuges, lediglich steht, wie du richtig verlinkt hast drinnen, dass es "zur Wundversorgung geeignet" sein muss. Wenn es nun schon 5 Jahre über MHD ist und sich die Verpackung schon beginnt aufzulösen wird es vermutlich nicht mehr zur Wundversorgung geeignet sein.


    Auch richtig ist, dass diese ganzen Verbandkästen auf einer ÖNORM oder einer DIN basieren und gemäß dieser jeweiligen Norm ausgestattet sind. Der § 102 Absatz 10 KFG beschreibt jedoch in keiner Weise den Inhalt vom Verbandzeug, das zur Wundversorgung geeignet sein muss.


    Somit von mir als "Sachkundiger" eine klarer "Daumen hoch" für deine Erklärung und Vorgehensweise.

    Try to leave this world a little better than you found it. (Robert Baden-Powell)

  • Wird bei euch das Ablaufdatum denn nicht überprüft, wenn ihr euer Fahrzeug "Vorführen" müsst? Bei uns schon.

    Wenn es abgelaufen ist, gilt es als geringfügiger Mangel.

    Mich freut es! Dann krieg ich all diese Verbände und Garze von Bekannten und Verwandten (weniger) gratis über!

  • Nein. Allerdings kann bei einer Verkehrskontrolle sehr wohl das Verbandspäckchen kontrolliert werden. Und das kann dann halt auch bestraft werden, wenn das Verbandszeug drinnen abgelaufen ist.


    Was aber viele nicht wissen: Nur gewisse Teile (Sterilteile) unterliegen einer Haltbarkeit. Wenn man diese austauscht, dann verlängert das auch die Haltbarkeit des Päckchens...

    There is no such thing as too much backup!

  • Ich verwende im Auto das kleinste und billigste Päkchen wo die Norm und ein Datum darauf steht. Damit es bei einer Kontrolle und Pickerl keine Diskussion gibt. Zusätzlich hab ich noch einen größeren Verbandskasten der umfangreicher ausgestattet ist.


    Was aber viele nicht wissen: Nur gewisse Teile (Sterilteile) unterliegen einer Haltbarkeit. Wenn man diese austauscht, dann verlängert das auch die Haltbarkeit des Päckchens...

    Das stimmt, allerdings muss das Datum darauf abgedruckt sein, sonst gibts wieder Diskussionen.

  • Fluid

    Kontrolliert wird es bei der Begutachtung (Pickerl fürs Auto), aber es hat eigentlich keine Auswirkungen bzw. darf keine haben.


    Bardo Thodol

    Deine Aussage betreffend Strafbarkeit ist falsch. Ja, es kann kontrolliert werden, ja es kann bemerkt werden, dass das MHD überschritten ist und du kannst auch darauf hingewiesen werden, dass du es erneuern sollst. ABER es darf nicht gestraft werden, da ein überschreiten des MHD bei sterilen Teilen NICHT im Gesetz angeführt ist. Dort steht lediglich, dass das Verbandzeug zur Wundversorgung geeignet sein muss. Da würde ich mich anzeigen lassen und einen Einspruch machen, den ich dann gewinnen würde.

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  • Diesen ganzen Stress umgehe ich, indem ich nur Produkte der Fa. Söhngen verwende. Da haben die Sterilteile ein Ablaufdatum von 20 Jahren. Deshalb passiert es mir regelmäßig, dass der Verbandskasten wesentlich älter ist als das Auto. Aktuell sind meine Kästen bis 2023 verwendbar, danach werde ich großzügig nachbestücken.


    Das Nachfüllset von Söhngen für Verbandskästen der Norm 13167 kostet im Moment 7,83€ zuzügl. Versand.


    Da der Rucksack auch immer mitfährt, ist nochmal ein wesentlich besser ausgestattetes Erste-Hilfe-Set mit an Bord.

    Einmal editiert, zuletzt von PreppiPeppi ()

  • Deine Aussage betreffend Strafbarkeit ist falsch. Ja, es kann kontrolliert werden, ja es kann bemerkt werden, dass das MHD überschritten ist und du kannst auch darauf hingewiesen werden, dass du es erneuern sollst. ABER es darf nicht gestraft werden, da ein überschreiten des MHD bei sterilen Teilen NICHT im Gesetz angeführt ist. Dort steht lediglich, dass das Verbandzeug zur Wundversorgung geeignet sein muss. Da würde ich mich anzeigen lassen und einen Einspruch machen, den ich dann gewinnen würde.

    Ich glaube das hier das Gesetz falsch interpretiert wird. Das Gesetz schreibt nicht vor, nach welcher Zeit das Material getauscht werden muss, aber wenn es abgelaufen ist, ist es nicht mehr als "geeignet" anzusehen.


    Als Faustregel gilt, die Autoapotheke alle fünf bis sechs Jahre auszuwechseln. "Wer bei einer Fahrzeugkontrolle auch nur mit einer "abgelaufenen" Mullbinde oder gar ohne Verbandskasten erwischt wird, riskiert eine Verwaltungsstrafe von EUR 14,-", erklärt Dr. Auracher-Jäger.

    Das Gesetz selber sieht Folgendes im Bezug auf das Verbandzeug vor:

    Im § 102 Abs. 10 Kraftfahrgesetz wird lediglich vorgeschrieben, dass der Lenker auf Fahrten ein Verbandzeug, das zur Wundversorgung geeignet und in einem widerstandsfähigen Behälter staubdicht verpackt und gegen Verschmutzung geschützt ist, mitzuführen hat. Daraus ergibt sich, dass all diejenigen Materialien, die ein Ablaufdatum aufweisen wie Mullbinden etc, nicht abgelaufen sein dürfen. Die Verpflichtung zum Mitführen trifft den Lenker, der Zulassungsbesitzer muss das Verbandzeug bereitstellen.

  • Ich glaube das hier das Gesetz falsch interpretiert wird. Das Gesetz schreibt nicht vor, nach welcher Zeit das Material getauscht werden muss, aber wenn es abgelaufen ist, ist es nicht mehr als "geeignet" anzusehen.

    Diese Aussage ist schlichtweg FALSCH!


    Es gibt dazu ua hier eine eindeutige Judikatur, die belegt, dass ein überschreiten des MHD beim Verbandkasten NICHT bestraft werden kann, da es im Gesetz NICHT vorgesehen ist. Bei dem Link steht ein Erkenntnis des LVwG Vorarlberg und es wäre im Anlassfall im jeweiligen Bundesland auszustreiten. Jedoch steht in der Begründung des Gerichts auch deutlich drinnen, dass es einen Plan bzw. eine Regierungsvorlage gab, die diesen Umstand hätte korrigieren sollen, diese wurde jedoch dann wieder gestrichen.

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  • Es gibt dazu ua hier eine eindeutige Judikatur, die belegt,

    Die Judikatur ist wirklich eindeutig, da gebe ich dir Recht, danke für den Link.

    Für mich verwunderlich warum das in der Praxis noch nicht angekommen ist.


    Eine Frage die ich mir stelle, tu ich mir den Aufwand wirklich an und judiziere das aus oder kauf ich mir lieber ein Päckchen um 10 Euro und hab meine Ruhe :D

    Einmal editiert, zuletzt von theLU ()

  • 12er_scout Danke für die Info - das Urteil kannte ich noch nicht. Ist aber auch relativ neu. Und ich möchte nicht drauf wetten, dass das allen Polizisten bekannt ist (außer, über sowas wird aktiv informiert).


    Jedenfalls kenne ich jemanden, der schon mal deswegen gezahlt hat. Ist aber auch schon wieder einige Zeit her...

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  • Verbandmaterial ist das Einzige wo es mir nicht leid tut wenn ich es mangels Rotationsmöglichkeiten wegwerfen muss.


    Aber für zu Hause reicht es immer noch, bis eben der Kleber am Pflaster die sterile Verpackung WO gibt.

    Irgendwann kaufe ich bei Amazon

  • 12er_scout Danke für die Info - das Urteil kannte ich noch nicht. Ist aber auch relativ neu. Und ich möchte nicht drauf wetten, dass das allen Polizisten bekannt ist (außer, über sowas wird aktiv informiert).


    Jedenfalls kenne ich jemanden, der schon mal deswegen gezahlt hat. Ist aber auch schon wieder einige Zeit her...

    Ich kenne auch Personen die deswegen gezahlt haben. Es gibt aber sicherlich noch andere Urteile, die schon älter sind und das selbe Ergebnis brachten. Ich habe aber nicht weitergesucht, nachdem ich eines gefunden hatte.


    Ich bin mir sicher, dass das nicht jeder Polizist weiß. Sind ja auch nur Menschen und bei ca. 80-90 Gesetzen die sie vollziehen sollen, können sie nicht jeden Paragraphen bis ins Detail kennen. Deswegen anzeigen lassen und diese dann beeinspruchen, denn eine Bezahlung an Ort und Stelle ist ja ein Schuldeingeständnis.

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  • Ich kaufe mir alle paar Jahre um 5 - 7 € so ein frisches Autoverbandspaket beim Hofer und lege es in mein Auto. Aber nur damit ich im Falle einer Kontrolle keine Diskussionen habe. Denn außer dem "offiziellen" Teil habe ich noch einen EH Rucksack im Kofferraum der deutlich mehr kann, nur halt leider ohne MHD außen und ohne Hinweis auf ÖNorm und DIN.

    Ich bin lieber auf etwas vorbereitet was nie passiert als nachher überrascht da zu stehen.

  • Ich habe mein tatsächliches Verbandspackerl, das ich zum Herzeigen bei Verkehrskontrollen hab, noch nie verwendet. Ich schau aber trotzdem, dass es immer ein entsprechend aktuelles ist und verwende das älter dann mehr oder weniger als Materiallager für meine anderen IFAKs. Ausschließlich auf Metallisierte Wundauflagen würde ich aus eigener Erfahrung nicht setzen wollen. Hin und wieder braucht man z.b. für den "Erstangriff" einfach mal etwas Saugfähiges. Deswegen halte ich es immer gut durchmischt. Beim endgültigen Verband jedoch, ist die metallisierte Wundauflage immer meine erste Wahl.

    Sonst hab ich für tatsächliche Interventionen einen recht gut ausgestatteten Notfallrucksack dabei (inkl. Monitoring, Sauerstoff und Defibrillator). Das ist aber auch Tägigkeitsbedingt der Fall.

    Mittlerweile hab ich für critical bleeding auch ein IFAK direkt an der Kopfstütze und damit jederzeit erreichbar.

    viribus unitis - acta non verba