Bei kleineren Ausbesserungs- oder Installationsarbeiten im eigenen Heim holt man sich häufig Hilfe im Familien- oder Bekanntenkreis. Wenigen ist bewusst, dass solche Gefälligkeiten rechtliche Risiken mit sich bringen können – auch für den Helfenden.
Generell haften Helfer für Schäden, die sie zumindest fahrlässig verursachen – nicht nur bei handwerklichen Tätigkeiten, sondern bei jeder Art der Gefälligkeit wie Babysitten oder Umzugshilfe.
Doch auch eine Haftung für Folgeschäden ist aufgrund einer aktuellen Entscheidung des Obersten Gerichtshofs denkbar: Installiert der handwerklich begabte Vater ohne entsprechende Ausbildung in der Wohnung seiner Tochter aus Gefälligkeit eine Armatur und entstehen durch eine nicht fachgerechte Installation Schäden in dieser Wohnung oder bei Nachbarn, haftet der Vater auch für diese (OGH 23. 2. 2021, 4 Ob 17/21k).
Interessant. Das war mir gar nicht bewusst wie weitreichende Folgen es haben kann, wenn etwas schief geht.