Versorgungsengpass: Briten stehen immer öfter vor leeren Regalen

  • Warum werfen die Bauern Schweine oder Hühner nach der Tötung weg?

    ktn.lko.at - Untersuchungspflichten bei Hausschlachtungen

    und

    ktn.lko.at - Nicht jeder darf schlachten


    Mehr oder weniger hat man strenge Auflagen an Schlacht und Zerlegebetriebe. Massentötung und Zerlegen und Zerteilen von Tieren ist eine logistische und hygienische Herausforderung.


    Grundsätzlich/PixDaumen: Auf einem Hof DARF nur für den Eigenbedarf geschlachtet werden unter Ausnahmen. Es muss sichergestellt werden, dass das selbst geschlachtete Fleisch dann nicht in die Gewerblich vertriebenen Produkte reinkommt.


    Und ich würd mal sagen, wenn ein Bauer einen LKW pro Monat mit Schlachtvieh an den Fleischhacker liefert, dann schafft er vielleicht 1-2 Tiere pro Monat zu töten und fachgerecht zu zerlegen, dann muss er sich um den vertrieb kümmern und währenddessen, ja wo lagert er die Schweinehälften. wo bringt er den Abfall hin, Kühlräume, Werkzeug, etc...

    Dann muss der Bauer noch das ganze Tier anbringen und vermarkten. Lang ists her, dass man Zuwaage zahlen musste wenn man sich einen Braten oder Schnitzel gekauft hat.

    Ein Bauer ist kein Fleischhacker, also das Zerlegen ist ja auch schon länger ein eigenes Gewerbe und Zunft. Es ist auch halbwegs zeitintensiv.


    2% - 5% vermute ich könnten Zucht und Mastbetriebe selbst machen für 1-2 Monate. Bei großen spezialisierten Betrieben wird das eher so 0-1% sein.

    Ursprünglich wurde Rindfleisch nicht nach Sorten getrennt verkauft, sondern nur nach Gewicht. Nach einer Verordnung des Wiener Magistrats aus dem Jahre 1460 durfte Rindfleisch nur nach Gewicht verkauft werden, nur der Lungenbraten konnte getrennt verrechnet werden. Demzufolge war die sogenannte Zuwaage wesentlicher Bestandteil des Rindfleischpreises, dieses umfasste zumindest 10 % des Gekauften, und bestand aus sog. „Ingereisch“, was als „Eingeweide“ übersetzt werden kann, nicht jedoch das Gedärm. Dieses umfasste Füße, Gräb, Haubtschedl und Vozmaull. Später auch Wadschunken, dieser musste vom Kunden mitbezahlt werden. Ansonsten wären die Schlachter auf den minderwertigen Fleischteilen sitzen geblieben. So musste der Käufer der „vier vordern gueten Praten“ als Zuwaage ein Viertel „Fleckh“ (Kutteln) nehmen.