Hausgrillen im Brot

  • Durchführungsverordnung (EU) 2023/5 der Kommission vom 3. Januar 2023

    Zur Genehmigung des Inverkehrbringens von teilweise entfettetem Pulver aus Acheta domesticus (Hausgrille) als neuartiges Lebensmittel.


    Zu Beginn habe ich es für einen Scherz gehalten, ist aber keiner.


    Zitat

    Am 24. Juli 2019 stellte das Unternehmen Cricket One Co. Ltd (im Folgenden der Antragssteller) bei der Kommission gemäß Artikel 10 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2015/2283 einen Antrag auf Genehmigung des Inverkehrbringens von teilweise entfettetem Pulver aus Acheta domesticus (Hausgrille) als neuartiges Lebensmittel in der Union. Der Antrag betraf die Verwendung von teilweise entfettetem Pulver aus ganzem Acheta domesticus (Hausgrille) in Mehrkornbrot und -brötchen, Crackern und Brotstangen, Getreideriegeln, trockenen Vormischungen für Backwaren, Keksen, trockenen gefüllten und ungefüllten Erzeugnissen aus Teigwaren, Soßen, verarbeiteten Kartoffelerzeugnissen, Gerichten auf Basis von Leguminosen und Gemüse, Pizza, Erzeugnissen aus Teigwaren, Molkenpulver, Fleischanalogen, Suppen und Suppenkonzentraten oder -pulver, Snacks auf Maismehlbasis, bierähnlichen Getränken, Schokoladenerzeugnissen, Nüssen und Ölsaaten, Snacks außer Chips sowie Fleischzubereitungen für die allgemeine Bevölkerung.


    Quelle: https://lexparency.de/eu/32023R0005/

    Ich bin lieber auf etwas vorbereitet was nie passiert als nachher überrascht da zu stehen.

  • Zu Beginn habe ich es für einen Scherz gehalten, ist aber keiner.

    Naja... bei dem ganzen Mist, den wir uns regelmäßig reinballern, ohne bei den meisten Sachen überhaupt zu wissen, was es überhaupt ist, empfinde ich Grille zwar als ungewöhnlich aber jetzt nicht unbedingt als ekelig oder schlecht...

  • Das mag schon sein, aber als eine Art Mehlersatz im Brot?

    Ich bin lieber auf etwas vorbereitet was nie passiert als nachher überrascht da zu stehen.

  • Mir egal. Solange sie die Viecher nichts ins Mehl direkt kippen.


    Die beste Anschaffung der letzten Jahre? Brotbackautomat :)

  • Gekennzeichnet vermutlich mit einer E-Nummer, die keiner kennt...

    (Wie der Farbstoff Karmin aus Schildläusen)

    Genau, ansonsten wäre mir das egal. Aber ich möchte gerne wissen was ich esse

    und das ist auch so schon schwer genug.

  • Genau, ansonsten wäre mir das egal. Aber ich möchte gerne wissen was ich esse

    und das ist auch so schon schwer genug.

    Alles soweit ich laut Durchführungsverordnung heraus lesen konnte kennzeichnungspflichtig mit zusätzlichem Hinweis auf entsprechende Allergien. Was ich noch nicht explizit gefunden habe ob auch zB Restaurants, Bäcker usw kennzeichnen müssen. Ich persönlich verzichte eher drauf und finde es ungünstig geregelt, dass man nur bei der kleingeschriebenen Zutatenliste (meist irgendwo auf der Rückseite) die gesetzlichen Hinweise dazu findet. Besser wäre ein einheitliches Symbol vorn am Produkt und gut ist. Dann kann jeder ohne Aufwand für sich selbst entscheiden ob es in Frage kommt.


    Wie ich so bin denke ich etwas weiter und frag mich, wie wird sich das mit den "neuartigen Lebensmittel" in Zukunft entwickeln und wie werden sie tatsächlich verwendet? Wie und wo werden die Tierchen gezüchtet? Könnte man damit zB Milch, Wurst etc. aus Profitgründen strecken? Werden herkömmliche Produkte in Zukunft genauso gut verfügbar sein, oder werden diese aus unerfindlichen Gründen dann knapper/teurer? Unwichtig aber mich interessierts: Veganer essen diese Tierchen nicht, oder? Fragen über Fragen :P ^^


    Durchführungsverordnung 2021/822 02.06.2021

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  • Gestern habe ich in der ZiB gesehen, das es für andere Insekten scheinbar schon länger eine Freigabe gibt. Da muss ich aber noch genauer recherchieren. Auch wäre die Art der Kennzeichnung interessant: E1234 ... Regenwürmer, E1235 ... Grillen, .... oder steht es mit dem lateinischen Namen wirklich drauf?

    Mal schauen, wann ich das erste Produkt in die Finger bekomme.

    Ich bin lieber auf etwas vorbereitet was nie passiert als nachher überrascht da zu stehen.

  • Don Pedro In den Links findest du alle bereits genehmigten Arten. Ich glaube mich zu erinnern dass aktuell noch um die 8 in der Überprüfungsphase sind. Die genaue Bezeichnung ist vorgeschrieben. Hier ein Auszug von den Links die ich gepostet habe, anhand der Hausgrille:


    zusätzliche spezifische Kennzeichnungsvorschriften

    1.

    Die Bezeichnung des neuartigen Lebensmittels, die in der Kennzeichnung des jeweiligen Lebensmittels anzugeben ist, lautet je nach der verwendeten Form ‚Acheta domesticus (Hausgrille, Heimchen), gefroren‘ und ‚Acheta domesticus (Hausgrille, Heimchen), getrocknet/pulverförmig‘.

    2.

    Die Kennzeichnung der Lebensmittel, die Acheta domesticus (Hausgrille, Heimchen), gefroren, getrocknet oder pulverförmig, enthalten, muss mit dem Hinweis versehen sein, dass diese Zutat bei Verbrauchern mit bekannten Allergien gegen Krebs- oder Weichtiere und ihre Erzeugnisse sowie gegen Hausstaubmilben allergische Reaktionen hervorrufen kann.

    Dieser Hinweis muss in unmittelbarer Nähe der Zutatenliste angebracht werden.


    Edit: Soweit ich die Texte verstehe, bezieht sich nur der Punkt 2 auf Lebensmittel, die das enthalten. Punkt 1 bezieht sich auf das neuartige Lebensmittel selbst, das pur angeboten wird. Wenn dem so ist, sind die Hersteller nur verpflichtet Punkt 2 umzusetzen. Dies ist nur meine Einschätzung bzw wie ich die Texte verstehe, wer das ganz genau wissen will bitte rechtskundige befragen ;)

    Einmal editiert, zuletzt von nino808 ()