So als Tip fals jemandes Fluchtroute durch die CH führt...
Hier in der CH wäre das kaum/nicht möglich, da ein unbekanntes Auto, was 3 Tage unbewegt rumsteht, auffällt. Vor allem wenn es aus einem anderen Kanton/Land kommt. (schweizer Kontrollgeist lässt grüssen... )
Und es nicht erlaubt ist, ein z.B. im Aargau gemeldetes Auto in z.B. Bern, längerfristig abzustellen...
Und schon gar nicht aus einem anderen Land.
Das ginge, wahrscheinlich, keine 2 Wochen und die Polizei würde sich melden und das Auto müsste weg.
Nachzulesen im SVG (schweizerischenVerkehrsgesetz) Art. 77 Abs. 1 und 2 VZV (Verkehrszulassungsverordnung)