Don Pedro In den Links findest du alle bereits genehmigten Arten. Ich glaube mich zu erinnern dass aktuell noch um die 8 in der Überprüfungsphase sind. Die genaue Bezeichnung ist vorgeschrieben. Hier ein Auszug von den Links die ich gepostet habe, anhand der Hausgrille:
zusätzliche spezifische Kennzeichnungsvorschriften
1.
Die Bezeichnung des neuartigen Lebensmittels, die in der Kennzeichnung des jeweiligen Lebensmittels anzugeben ist, lautet je nach der verwendeten Form ‚Acheta domesticus (Hausgrille, Heimchen), gefroren‘ und ‚Acheta domesticus (Hausgrille, Heimchen), getrocknet/pulverförmig‘.
2.
Die Kennzeichnung der Lebensmittel, die Acheta domesticus (Hausgrille, Heimchen), gefroren, getrocknet oder pulverförmig, enthalten, muss mit dem Hinweis versehen sein, dass diese Zutat bei Verbrauchern mit bekannten Allergien gegen Krebs- oder Weichtiere und ihre Erzeugnisse sowie gegen Hausstaubmilben allergische Reaktionen hervorrufen kann.
Dieser Hinweis muss in unmittelbarer Nähe der Zutatenliste angebracht werden.
Edit: Soweit ich die Texte verstehe, bezieht sich nur der Punkt 2 auf Lebensmittel, die das enthalten. Punkt 1 bezieht sich auf das neuartige Lebensmittel selbst, das pur angeboten wird. Wenn dem so ist, sind die Hersteller nur verpflichtet Punkt 2 umzusetzen. Dies ist nur meine Einschätzung bzw wie ich die Texte verstehe, wer das ganz genau wissen will bitte rechtskundige befragen