Messer - Rechtliche Situation in Deutschland

  • Servus miteinander,

    nachdem die Frage jetzt erst wieder in einem Thread aufkam, mal ein eigener Thread zu Thema Messer - Rechtliche Situation in Deutschland. Hier geht es in der Hauptsache nicht darum die einzeln Vorschriften haarklein aufzulisten. Es erfolgt keine Rechtsberatung oder rechtsverbindliche Beratung. Hier es um die Praxis des dt. WaffG, also wie es subjektiv, aus meiner Sicht, meistens verhält.

    Hier ein Wiki-Auszug mit den harten Fakten:

    Definition der Waffen

    (Es ist zwischen Messern als Waffen und Messern als Werkzeuge zu unterscheiden. Messer als Werkzeuge sind generell erlaubt. Messer als Waffen fallen unter das Waffengesetz (WaffG) und sind je nach Typ entweder erlaubt oder verboten.)

    „Waffen sind […] tragbare Gegenstände, die ihrem Wesen nach dazu bestimmt sind, die Angriffs- oder Abwehrfähigkeit von Menschen zu beseitigen oder herabzusetzen, insbesondere Hieb- und Stoßwaffen“. (§ 1 Abs. 2 WaffG)

    Definition der Hieb- und Stoßwaffen

    Hieb- und Stoßwaffen sind Waffen, „die ihrem Wesen nach dazu bestimmt sind, unter unmittelbarer Ausnutzung der Muskelkraft durch Hieb, Stoß, Stich, Schlag oder Wurf Verletzungen beizubringen“. (Anlage 1 Unterabschnitt 2 Nr. 1.1 WaffG)

    Liste verbotener Messer

    Der Umgang mit folgenden Messerarten ist in Deutschland verboten (Anlage 2 Abschnitt 1 Nr. 1.4.1–1.4.3 WaffG):

    Faustmesser jeglicher Art,[31]
    Seitspringmesser mit einer Klingenlänge von über 8,5 cm,
    Balisong-Messer (Butterfly-Messer) jeglicher Art,
    Frontspringmesser (OTF-Messer) jeglicher Art und
    Fallmesser jeglicher Art sind verboten.

    „Umgang mit einer Waffe oder Munition hat, wer diese erwirbt, besitzt, überlässt, führt, verbringt, mitnimmt, damit schießt, herstellt, bearbeitet, instand setzt oder damit Handel treibt.“ (§ 1 Abs. 3 WaffG)

    Verbot des Führens bestimmter Messer

    Es ist verboten, „Messer mit einhändig feststellbarer Klinge (Einhandmesser) oder feststehende Messer mit einer Klingenlänge über 12 cm“ zu führen. Ausnahmen sind zulässig, wenn ein berechtigtes Interesse vorliegt, wie beispielsweise Berufsausübung, Brauchtumspflege, Sport oder ein allgemein anerkannter Zweck. (§ 42a WaffG)

    „Eine Waffe führt, wer die tatsächliche Gewalt darüber außerhalb der eigenen Wohnung, Geschäftsräume, des eigenen befriedeten Besitztums oder einer Schießstätte ausübt.“ (Anlage 1 Abschnitt 2 Nr. 4 WaffG)

    Verbot von Waffen bei öffentlichen Veranstaltungen

    „(1) Wer an öffentlichen Vergnügungen, Volksfesten, Sportveranstaltungen, Messen, Ausstellungen, Märkten oder ähnlichen öffentlichen Veranstaltungen teilnimmt, darf keine Waffen […] führen.
    (2) Die zuständige Behörde kann allgemein oder für den Einzelfall Ausnahmen […] zulassen […].“ (§ 42 Abs. 1–2 WaffG)

    Landesrechtliche Verbote zum Führen von Waffen (Waffenverbotszonen, wie z.B. auf der Hamburger Reeperbahn)

    „Die Landesregierungen werden ermächtigt, durch Rechtsverordnung vorzusehen, dass das Führen von Waffen […] auf bestimmten öffentlichen Straßen, Wegen oder Plätzen allgemein oder im Einzelfall verboten oder beschränkt werden kann, soweit an dem jeweiligen Ort wiederholt

    Straftaten unter Einsatz von Waffen oder
    Raubdelikte, Körperverletzungsdelikte, Bedrohungen, Nötigungen, Sexualdelikte, Freiheitsberaubungen oder Straftaten gegen das Leben

    begangen worden sind und Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass auch künftig mit der Begehung solcher Straftaten zu rechnen ist.“ (§ 42 Abs. 5 WaffG)

    Kurz zum Gesetz: Das dt. WaffG wurde in den letzten Jahren (politisch beabsichtigt, wie ich unterstelle) zunehmend schwammig formuliert. Die unbestritten notwendige rechtliche Flexibilität wurde in immer neuen Gummiparagraphen ("Kampfmesser", "allgemein anerkannter Zweck", der Begriff des Führens eines Messers, usw.) übertrieben, was die Rechtssicherheit des Bürgers zunehmend in Frage stellt.

    Nun zur eigtl. spannendenPraxis mit meinen Erfahrungen

    - vorneweg um das alles besser einordnen zu können: Ich wohne seit 20 Jahren auf dem Dorf, "Lebensmittelpunkt" ist aber die nächstgrößere mit ~20.000 Einwohnern samt kleiner Polizeiwache.

    Schweizermesser


    Können generell geführt werden, weder bei mir oder noch im Bekanntenkreis gab es je ein Problem mit den nicht-arretierbaren Schweizern. Nichtmal aus dem Internet sind mir Fälle bakannt wo das Probleme gab. Wahrscheinlich einzige Ausnahme von der Regel: Waffenverbotszonen, wie z.B. auf der Hamburger Reeperbahn, aber die sind gut ausgeschildert.

    Multitools


    In der Regel ebenfalls unproblematisch. Ich trage einLeatherman Wingman

    als EDC und bin erst neulich damit gut sichbar am Gürtel pritschenbreit vor einem Polizei-Beamten gestanden (Vater eines Kommilitonen), ohne dass dieser auch nur mit der Wimper gezuckt hat. Auch sonst wurde ich Alltag noch nie von jmd. darauf angesprochen. Und das obwohl sich das Messer bei vielen Multitools (auch meinem) einhändig (!) öffnen lässt. Hierzu gibt Auskünfte von seiten des BKA, dass das Multitools grundsätzlich als Werkzeuge anzusehen sind und das daher eine Ausnahme darstellt. Persönlich würde ich es von der Anlass abhängig machen: am Wochenende Abends/Nachts auf einer Partymeile oder am Flughafen/Bahnhof mit viel Bundespolizeiv eher nein, bei wandern, draußen, bei der Arbeit und allgemein "auf dem Land" ohne Bedenken.

    Für die beiden folgenden Kategorien gilt (egal wie groß sie sind): Zusehen dass das Messer nicht-militärischen Ursprungs ist und am besten auch nicht so aussieht, andernfalls (z.B. Glockmesser, Bajonette allgemein) kann es alsKampfmesser

    eingestuft werden, was manche Sheriff's wiederum gern als Grund hernehmen, das betreffende Messer einzuziehen (oder schlimmeres). Ob so eine polizeiliche Maßnahme vor Gericht bestand hätte, ist eine andere Frage, ärgerlich ist allemal und sich wegen einem Messer auf so ein Tamtam einzulassen ist auch nicht zu empfehlen. An dieser Stellle ein paarStichpunkte an denen sich die Beamten bei den Kontrollen orientieren

    :

    Zitat
    - Tauglichkeit des Messers, um Verletzungen beizubringen
    - gute Sticheigenschaften der Klingenform
    - geringe Eignung als Schneidwerkzeug
    - Beschaffenheit des Griffs geht über die eines üblichen Schneidwerkzeuges hinaus
    - ausgeprägtes Parierelement
    - waffentypisches Gesamterscheinungsbild, beurteilt auf dem Niveau eines waffenrechtlichen Laien
    - Reflexionsschutz für Klinge oder Messer insgesamt
    - waffentypische Hinweise des Herstellers

    Quelle: BUNDESPOLIZEI kompakt, Ausgabe 3/2009, S. 43


    Feststehende Messer


    Bis max. 12cm (Gesamte Klinge nicht nur der geschliffene Teil) sind gesetzlich völlig unproblematisch und beim wandern, draußen, bei der Arbeit wird sich daran niemand stören. Im urbanen Umfeld, gerade in der Fußgängerzone u.ä. aber nicht zu empfehlen, da so ein Trumm von Messer ja beinahe zwangsweise außen am Gürtel baumeln muss, was dann doch die Aufmerksamkeit der Passanten und Schupos erregen wird. In so einem Fall: ab damit in den Rucksack und gut is. Wer mit etwas längerem rumrennen will braucht "ein berechtigtes Interesse [...], wie beispielsweise Berufsausübung, Brauchtumspflege, Sport oder ein allgemein anerkannter Zweck" und muss hoffen das der betreffende Polizist diesen auch anerkennt. Es gilt: martialisch Aussehen möglichst vermeiden.

    Klapp-/Taschenmesser (arretierend und nicht-arretierend)


    Hier gibt es kurioserweise keine Größenbeschränkung. Also auch Messer über den für feststehende Messer erlaubten 12cm sind nach dem Gesetz zum führen erlaubt, solange sie nur klappbar sind. Auch hier gilt aber: martialisch Aussehen möglichst vermeiden.


    Andere Erfahrungen/Einschätzungen mit der dt. Exekutive sind gern gesehen!


    Gruß

    Exocet

  • Besten Dank für die viele Arbeit und die Auskünfte.

    Für mich bedeutet das das mein Leatherman in DE doch nicht illegal ist, mein ZeroTolerance unter Umständen schon. Immerhin trage ich beide einigermassen versteckt, so das das eher nicht so das Problem ist.

    Ich hatte bis jetzt gar keine Probleme in DE mit Messern, muss aber sagen das ich da auch nicht unbedingt zu ner Kontrolle hinrenne, und wenn ich in Sicherheitsrelevante Bereiche gehe wie Veranstaltungen usw. ich eh nur den Leatherman mitführe.

    Grüsse Capt J Reynolds

    Wer will findet Wege, wer nicht will findet Gründe. (Sprichwort der Apachen)


    Es gibt viele Wege zum Ziel. (Sprichwort der Apachen)

  • @Capt.: Keine Ursache. (:

    Noch ein kurzer aber wichtiger Nachtrag: Nachdem das Führen von Einhandmessern generell verboten ist (vom ominösen "berechtigten Interesse" abgesehn), hier eine noch eine Hilfestellung was von Behördenseite gerne zur Definition von Einhandmesser betrachtet wird.

    Öffnungspin
    Ein- oder beidseitig sind hier geschraubte oder genietete Pins auf der Klinge angebracht. Mit ihrer Hilfe kann die Klinge mit dem Daumen aufgeschoben werden. Der Öffnungspin ist die häufigste Öffnungshilfe. Er hat den Vorteil, dass insbesondere bei geschraubten Pins das Messer relativ einfach und ohne größere optische Einbußen auf beidhändige Öffnung umgebaut werden kann.

    oder

    Flipper
    Eine weitere Möglichkeit ist ein Flipper am Messerrücken. Hierbei wird die Klinge über eine am Messerrücken vorstehende Nase geöffnet. Flipper finden oft zusammen mit federunterstützten Öffnern Anwendung.

    oder

    Bohrungen in der Klinge
    Hierbei ist die Klinge vollständig durchbohrt, die Öffnungshilfe ist Teil der Klinge selbst. Bohrungen werden i.d.R. nicht so streng beurteilt wie Pin und Flipper, darauf sollte man sich aber nicht verlassen.

    Von dem ganzen Springmesser-Zeug rede ich lieber erst gar nicht - einfach daheim lassen

    (Formulierung von wiki + Kommentare von mir)


    Gruß
    Exocet

  • Demnach ist mein ZeroTolerance erlaubt, es hat zwar eine 9cm Lange Klinge, die sich einhändig mit Federunterstützung öffnen läßt, aber da es unter 12 cm liegt wäre das erlaubt wenn ich das richtig verstanden habe. Es sind ja nur Messer mit mehr als 12 cm verboten.

    Grüsse Capt J Reynolds

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  • Falsch, Messer mit einer Hand zu öffnen egal wie lange sind verboten.

  • Das sicherste klappmesser in diesen gefielden wäre über einen nagelhieb zu öffnen.
    Ich nenne ein böker messer mein eigen, das nicht einmal diesen besitzt.

    Manche messerhersteller wie böker oder pohlforce bringen ihre daumenpins oder öffnungshilfen geschraubt an, sodass man es nach erfordernis oder geschmack abmontieren oder für links oder rechtshänder ummontieren kann.
    Man merkt anhand der ausführlichen erklärung wie gut es uns zur zeit in österreich geht.

  • Oben steht aber:

    Zitat
    Es ist verboten, „Messer mit einhändig feststellbarer Klinge (Einhandmesser) oder feststehende Messer mit einer Klingenlänge über 12 cm“ zu führen. Ausnahmen sind zulässig, wenn ein berechtigtes Interesse vorliegt, wie beispielsweise Berufsausübung, Brauchtumspflege, Sport oder ein allgemein anerkannter Zweck. (§ 42a WaffG)



    In Gesetz steht:

    Zitat
    (1) Es ist verboten

    1.
    Anscheinswaffen,
    2.
    Hieb- und Stoßwaffen nach Anlage 1 Abschnitt 1 Unterabschnitt 2 Nr. 1.1 oder
    3.
    Messer mit einhändig feststellbarer Klinge (Einhandmesser) oder feststehende Messer mit einer Klingenlänge über 12 cm
    zu führen.
    (2) Absatz 1 gilt nicht

    1.
    für die Verwendung bei Foto-, Film- oder Fernsehaufnahmen oder Theateraufführungen,
    2.
    für den Transport in einem verschlossenen Behältnis,
    3.
    für das Führen der Gegenstände nach Absatz 1 Nr. 2 und 3, sofern ein berechtigtes Interesse vorliegt.
    Weitergehende Regelungen bleiben unberührt.




    Im Unterabschnitt steht:

    Zitat
    Messer,

    2.1.1
    deren Klingen auf Knopf- oder Hebeldruck hervorschnellen und hierdurch oder beim Loslassen der Sperrvorrichtung festgestellt werden können (Springmesser),

    2.1.2
    deren Klingen beim Lösen einer Sperrvorrichtung durch ihre Schwerkraft oder durch eine Schleuderbewegung aus dem Griff hervorschnellen und selbsttätig oder beim Loslassen der Sperrvorrichtung festgestellt werden (Fallmesser),

    2.1.3
    mit einem quer zur feststehenden oder feststellbaren Klinge verlaufenden Griff, die bestimmungsgemäß in der geschlossenen Faust geführt oder eingesetzt werden (Faustmesser),

    2.1.4
    Faltmesser mit zweigeteilten, schwenkbaren Griffen (Butterflymesser),

    2.2
    Gegenstände, die bestimmungsgemäß unter Ausnutzung einer anderen als mechanischen Energie Tieren Schmerzen beibringen (z. B. Elektroimpulsgeräte), mit Ausnahme der ihrer Bestimmung entsprechend im Bereich der Tierhaltung oder bei der sachgerechten Hundeausbildung Verwendung findenden Gegenstände (z. B. Viehtreiber).




    Jetzt ist das Zero Tolerance ein Messer das eben nicht auf Knopfdruck die Klinge herausschleudert, sondern man schiebt es mit dem Finger an, und dann hilft eine Feder mit es sicher in die Ausgeklappte Position zu bringen. Das ganze ist also keine Automatik sondern nur ein Öffnungsassistent. Dazu kommt das es unter 12 cm Klingenlänge liegt.

    Allerdings ist das Gesetz so schwammig formuliert das es sowohl verboten als auch erlaubt sein kann, denn es passt da nicht so richtig rein in irgendeine Kategorie.

    Fazit für mich, ich halte mich mal an die 12 cm in Deutschland, und werde es nicht offen tragen. So oft bin ich dort eh nicht, und wenn ich zu einer Veranstaltung gehe lass ich es gleich daheim.

    Besten Dank an alle für die Aufklärung, und zum Glück haben wir in Österreich diese Probleme nicht, zumindest noch nicht.

    Grüsse Capt J Reynolds

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  • Gut, wenn ich es so überlege, dann wird es so sein das die mit dieser schwammigen Gesetzgebung auch beabsichtigen im Zweifelsfalle alles was darunter fallen kann als verboten zu bezeichnen, also kann ich davon ausgehen das es generell verboten ist. Ich war eh immer der Meinung das sogar der Leatherman in DE verboten ist, von daher ist wenigstens der erlaubt, dann passt das schon. zudem muss man sich an Gesetze halten, egal ob sie einem gefallen oder nicht.

    Also kann ich zumindest den Leatherman legal in der Hose lassen in DE, ist ja auch schon was.

    Grüsse Capt J Reynolds

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  • Zitat
    Messer mit einhändig feststellbarer Klinge (Einhandmesser) oder feststehende Messer mit einer Klingenlänge über 12 cm



    Steht doch ganz klar da," Messer mit einhändig feststellbarer klinge oder..."
    Würde dort " und" stehen wäre deine Annahme richtig, so bezieht sich das einfach auf Messer die mit einer Hand öffnen kannst egal wie lang sie sind...

    Und ja, wir in Österreich Leben in einem Messerparadies! :)

  • Stimmt, hast Recht, das hab ich überlesen.

    Gut egal, ich hab es eh immer als verboten angesehen, von soher habe ich jetzt nur die Bestätigung dafür.

    Allerdings ist das irgendwo schizophren, mein Jagdmesser mit 11 cm Klingenlänge darf ich mitnehmen und offen tragen, das ZT mit 9 cm nicht. Gut mag irgendwo auch wieder Sinn geben, wer weiß was sich die bei der Gesetzgebung gedacht haben. Wie gesagt, hier in Österreich haben wir zum Glück diese Probleme noch nicht.

    Besten Dank für die Aufklärung!

    Grüsse Capt J Reynolds

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  • Zitat von Cody_87
    Man merkt anhand der ausführlichen erklärung wie gut es uns zur zeit in österreich geht.


    Exakt. Jetzt versteht ihr auch wieso ich immer betone, dass auf dem Land wohn und damit auch sehr zufrieden bin. Hier ist es eben wesentlich einfacher dieses Gesetz zu den eigenen Gunsten auszulegen.

    Gruß
    Exocet

  • Meine Klappmesser sind eigentlich alle unter 12 cm, haben aber großteils Einhandbedienung, die ich bei manchen modifizieren kann, aber nicht bei allen.

    "Das strategisch Gewünschte muss mit dem taktisch Möglichen übereinstimmen."
    Bernard Law Montgomery, 1. Viscount Montgomery of Alamein, KG, QCB, DSO, PC

  • Bei den sogenannten Einhand-Messern kommt es in D nicht auf die Länge an, sondern darauf, ob man die Klinge mit einer
    Hand aus dem Griff holen kann.

    Ein Klappmesser mit einer zB 15 cm langen Klinge ist zulässig, wenn man beide Hände zum Öffnen braucht.
    Dadurch , daß man die Klinge mit einer Vorrichtung dann feststellen kann, wird das Messer dann zu keinem feststehenden
    Messer.

    Nebenbei kommts auch bei Klingen von feststehenden Messern unter 12 cm auf die Form an . Messer mit beidseitig geschliffene Klingen sind dann als Dolche schon wieder Stichwaffen, die man in D auch nicht führen darf, ebnso "Kampfmesser" mit Parierstange.

    Demgegenüber ist eine normale Machete in D wiederum kein Messer, oder gar eine Waffe , sondern ein Werkzeug.

    So und dann gibt es in D noch das Verbot Messer jeglicher Art, (Hieb-und Stich)waffen oder gefährliche Gegenstände
    bei Demonstationen oder öffentlichen Veranstaltungen mit sich zu führen , oder in speziell ausgewiesenen Gebieten
    (Reeperbahn in Hamburg ?)

    In Anbetracht der gegenwärtigen Ereignisse trage ich auch legale Messer nicht offen , sondern verdeckt in der Jackentasche, was allerdings in den kühleren Jahrezeiten einfacher ist . Tüftle noch an einer Gürtelbefestigung zum Tragen in der Hose.

    Beim Transport einer Machete im Auto liegt meistens noch eine Hecken- oder große Astschere dabei .

    Frieder


    ps : fast vergessen - nachträglich alle beste Grüße an Herrn felix austria zum 333. Jahrestag !

  • also einhändig feststellbare Klappmesser fallen unter das Führverbot, besitzen und etwa auf Privatgrund benutzen ist kein Problem.
    Entscheidend sind also 2 Kriterien, einerseits die Verriegelung (Liner-, Frame-, Backlock etwa) und andererseits ob es einhändig geöffnet werden kann. Zumindest die gängigen Öffnungshilfen wie Daumenpins, Flipper oder das Spyderco-typische Lock in der Klinge fallen da mWn drunter.

    Die erlaubte 12cm Klingenlänge ist nur für feststehende Messer relevant.

  • Guten Abend.

    In D gibt's grad ne Diskussion und bezüglich weiterer Verschärfungen; dann wars es mit 42a DENN DANN HABEN WIR SOGAR DIE BRITEN ÜBERHOLT.
    Es wird zwar mal wieder gesagt das eben "bedarfsgerecht" weiterhin frei bleibt; aber die traurige Wahrheit seit 42a sieht anders aus.
    Von Fischern und Jägern mal abgesehen, gibt es keine Rechtssicherheit für die im 42a beschriebenen Ausnahmen. Im Hauptberuf könnte ich mich auch zu den "Ausgenommen" zählen, lasse aber trotzdem mein Vic Rescue Tool umbauen (bis jetzt fuhr es verschlossen mit; für ein Rettungswerkzeug auch doof).

    Ich kann hier per Handy leider nix mehr hochladen, aber ei n sehr fundierter Experte aus dem Tactical Forum stellt einen offenen Brief zur Verfügung. Sollte den jemand auch benutzen wollen, für FB oder oder.... kontaktiert mich per PN.
    Ich weiß nicht ob sowas überhaupt noch was bringt; aber ich will auch nicht untätig bleiben.

    Allerdings zensiert FB da auch bereits fleißig, zumindest ist es dem Knife-blog.com so ergangen dort.

    Gruß Wolpertinger

  • Sprich hier geht es um ein TOTALES!!!! Messerverbot.
    Städte und Gemeinden können Waffenverbotszone selbst einrichten.
    6cm Klingenlänge braucht nicht beachtet werden, da Messer für privat nicht mehr geführt werden dürfen.
    Bitte zusätzlich auch zwischen den Zeilen der SPD Vorschläge lesen.

  • Na da wird sich der Bayer in der Lederhose ja freuen, wenn der Hirschfänger illegal wird.

    Das ist eine Kampfansage gegen ein Kulturgut, gegen ein Werkzeug.

    Aber es ist auffallend konsequent, keine Messer mehr, dafür die Geschwindigkeit auf der Autobahn frei gegeben. Top.

    Ich habe aber in Österreich mittlerweile auch immer OGH Entscheide am Handy abgespeichert, aus denen klar hervor geht das ein Messer / Taschenmesser / Glock Feldmesser keine Waffe ist.

    Inzwischen ist es (seit dem tödlichen Vorfall in Dornbirn) in fast allen öffentlichen Gebäuden unmöglich mit "gefährlichen" Gegenständen hinein zu kommen. Eine kleine Auswahl an gefährlichen Gegenständen / Waffen: Victorinox Schlüsselanhänger, Nagelfeile (Metall aber auch aus Glas), Nagelknipser, Parfüm, Trinkflaschen, Schraubendreher, Zollstock... Letzte Woche wurde sogar eine Frau mit Kinderwagen daran gehindert in ein Gebäude zu gelangen. Kind könnte ja schon selber ”laufen", also sollte es dies auch tun.

    Schöne Welt in der wir leben ...

    semper paratus
    semper fidelis in familia
    semper verus est ipse

  • @Thor (sorryklugscheissmodeon) es wird vermutlich niemand geben der tatsächlich einen Hirschfänger zur Tracht trägt.....

    Ja stimmt, mit dem geplanten überholen wir die Engländer sogar, und das mag was heißen.

    Österreich wird mir immer sympathischer als Ort der Steuerabgabe....