Der Förster ist Angestellter des Waldeigentümers. Ab einer gewissen Waldfläche braucht jeder Waldeigentümer einen Förster. Dieser ist natürlich für die Einhaltung des Forstgesetzes verantwortlich. Vom Förster zu unterscheiden sind die Forstschutzorgane. Diese sind Organe der Behörde (müssen aber nicht unbedingt von ihr bezahlt werden, siehe auch Jagdschutzorgane).
Wenn der Waldeigentümer was erlaubt, was er erlauben darf, dann hat sein Angestellter sich auch daran zu halten.
Und wie Bardo Thodol im Eröffnungbeitrag schreibt, ist das Betreten (außer den Ausnahmen) zu Erhohlungszwecken jedermann erlaubt. (Betreten heißt nicht befahren).
Wenn es der Eigentümer nicht erlaubt, darf nicht einmal der Jäger den Wald und seine Wege befahren. Selbst da muss im Streitfall die Behörde entscheiden (in NÖ).
Das Beste ist, man erkundigt sich genau nach den Besitzverhältnissen, danach erbittet man beim Besitzer die entsprechende Erlaubnis, und hält sich genau an die geltenden Gesetze und Verordnungen.
bG
Norbert