Da das Messer keinen Gegenstand des täglichen Gebrauchs imitiert, kann es keine verbotene Waffe sein.
Hier mehr Infos zu Kreditkartenmesser und Co: WICHTIG - Rechtliches & Grundwissen - "Verbotenen Waffen"
interessant zu lesen ... unser rechtsanwalt mit spezialisierung auf waffenrecht hat das ganze etwas anders dargestellt und lt. eigenen angaben bereits prozesse diesbezüglich geführt ... bin gerade etwas verwundert ... hat ein gegenstand jedoch bereits eine einstufung gibt es da wohl kaum was zu diskutieren, das ist auf alle fälle zu 100% richtig ! ob das obige eine einstufung hat, hab ich natürlich nicht überprüft ... wollte aber trotzdem allgemein darauf hinweisen, sorry, mein fehler ...
versuche allerdings auf alle fälle nochmal, den mir ausgehändigten gesetzestext zu finden welcher dies regelt ...
was ich noch aus eigener erfahrung hinzufügen kann ist, dass solche vorgaben, gerade in bezug auf waffenrecht oft von behörde zu behörde unterschiedlich ausgelegt und interpretiert werden, weil die gesetze auch oft genügend spielraum für sowas lassen ...
ziehe aber meine aussage natürlich gerne zurück ... soll ohnehin jeder gerne das machen was er möchte ;o) ich wollte da auch niemanden einschränken nur hilfestellung geben