Beiträge von Mik

    Es können die Sirenen nicht in ganz Ö gleichzeitig gestartet werden. Das würde das Stromnetz überlasten.
    Schon Bezirksweise wird gestaffelt.
    Ist vl .jemanden schon mal aufgefallen an einem Sa. wenn er zuhause auf die Uhr schaut. z.B. 5 nach 12.
    Und wenn man 1 Woche später zu Besuch in einem anderen Bezirk (N&Ouml ist, dann starten die Sirenen z.B. um 12:09 Uhr.

    LG Mik

    Hi Austrianer, das bedeutet, dass man auf Wunsch und mit Mehrkosten sich das Gerät "aufmachen" lassen kann.
    Es könnte dann auch auf nicht AFU Fr. senden. Nehmen wir ein Bsp. zur Veranschaulichung her.

    Das 2m Band reicht für AFU´s von 144,000 bis 146,000 Mhz. Das Funkgerät wäre standardmäßig so eingestellt, dass man nicht auf z.B.: 176,600 MHz drehen kann.
    Mit der Freq. Erweiterung könnte man auch dort senden. Auch wenn die Bauteile im Funkgerät nicht optimal für diese Freq. ausserhalb unseres Bereichs abgestimmt sind.
    176Mhz liegt nicht im AFU Bereich.

    Die mündliche Prüfung in Ö hat auch Vorteile. Die Prüfer sind sehr nett und wenn sie sehen, dass du was gelernt hast, dann werden sie dir auch helfen die Prüfung zu bestehen.
    Ohne was zu lernen geht also nicht, aber wenn man sich mal beim reden verhaspelt, dann kann das bei der mündlichen Prüfung leichter korrigiert werden.

    LG mik

    Aus meiner Erfahrung heraus kann ich dir sagen, mach die CEPT1!
    Ich habe voriges Jahr die 4er gemacht und bereu es schon. Jetzt werde ich mich wieder hinsetzten und Technik lernen, damit ich im Frühjahr auf die 1er "upgrade".
    Bei der Prüfung waren wir 3 Prüflinge, die beiden anderen traten zur CEPT1 an und ich zur 4er. Ich konnte alle Fragen der 1er Prüflinge ohne Probleme beantworten.
    Wennst aber einen Termin für 4 hast und du bist so gut drauf und könnest die 1er Fragen (es ist nur etwas mehr Technik als bei 4, Recht und Betriebstechnik gleich) beantworten, zählt es leider nicht.

    Was mich an der 4er stört: die tollsten Bänder (17m, 20, 40m, 23cm) darf ich nicht arbeiten.
    Erlaubt ist nur 160, 80, 15 und 10. Natürlich auch 2m/70cm.

    LG Mik

    ....wieso nicht noch einfacher: die gute alte "E M A I L", besser gesagt ein Emailverteiler.

    Mails kann man sogar mit einem "alten" Nokia Handy abrufen.
    Wenn man möchte legt man sich eine anonyme Email Adresse zu und keine Daten werden weitergegeben, ausgelesen, etc.
    Weiters kann man mit wenig Kosten auch den Punkt erfüllen, jeder kann alle warnen. (viel einfacher als bei SMS)

    Praxis: Ben legt eine Email adresse an: warnung@irgendwas.at, trägt alle die mitmachen wollen in den Verteiler ein. -> fertig.

    Jeder User kann an diese Adresse schicken -> und wird schon verteilt.

    LG Mik

    Meiner Meinung nach ist in so einem Fall das einzige verlässliche Kommunikationsmittel die Kurzwelle. Hier kann ich mit einfachsten Mitteln weltweit kommunizieren. In OE gibt es Bestrebungen als Afu, empfangene Meldungen auch lokal über CB Funk zu verbreiten. Dies funktioniert auch in die Gegenrichtung.
    Auch haben wir als Afu Kontaktwege zu staatlichen und behördlichen Stellen. Somit wäre die Kette dann geschlossen.

    Fernseher stören ist der geringste Grund.
    Vielmehr geht es um die Störung von wichtigen Funkdiensten wie dem Flugfunk, Schiffsfunk, Militär, autmatische medizinische Anlagen, etc. Hier kann man großen Schaden anrichten.

    Stell dir vor du sendest in AM auf der Frequenz der Anflugkontrolle Schwechat mit vl. 100W, der Hub deines Funkgerätes ist aus Unwissenheit verstellt, du sendest vl. noch mit einer riesen Bandbreite.
    Somit fährst du über einige Frequenzpaare, auch wenn nur eine Freq. eingestellt ist.
    Genau in dem Moment funkt die landende Maschine irgend eine dringende Meldung an den Tower, die dieser nie hören wird, weil dein Trägersignal (und wenn du nur "Test, Test" sagst) den Funkspruch der Maschine wegdrückt.
    Und wenn dann was schief geht, ......

    Hey Leute, es geht nicht "nur" um die Lizenz....
    Ich will damit sagen, dass es ungleich schwerer ist mit einem AFU Gerät mit jemanden Kontakt aufzunehmen als mit einem fix eingestellten CB oder PMR, wo Kanäle, der Hub und die Bandbreite vorgegeben sind.
    Da musst du halt ein bißchen wissen haben, auf welcher Frequenz tut sich was, wie öffne ich ein Relais mit welchem Subton.
    Das lernt man halt wenn man zur Prüfung geht.

    Persönlich finde ich es nicht in Ordnung, wenn sich irgendwer denkt, ich kauf mir ein AUF Gerät und teste mal herum.
    Stört und belegt Frequenzbereiche die ausschließlich Funkamateuren vorbehalten sind, welche auch noch Gebühren dafür zahlen.


    @Frieder: ....das mit dem Autofahren kann ich so auch nicht stehenlassen: Um Auto zu fahren, muss man auch gewisse Dinge wissen, Gesetz, Vertrauensgrundsatz, ein wenig Technik. Dies lernt man beim Führerschein.

    Thema PC: "die meisten Computerfehler sitzen vor dem PC" ...lautet ein Sprichwort. Auch hier gilt: wer sich nicht auskennt, macht am meisten Blödsinn.


    LG Mik

    Lieber decordoba,

    ich kann Hecker nur beipflichten. Mach die Lizenz. Ist zwar ein Aufwand, lohnt sich aber.
    Wenn du keine Ahnung von Frequenzen, Dopplershift, SWR, Betriebstechnik, Wissen über Repeater, Ausbreitungsbedingungen, Landeskenner, Q-Codes, Spulen und Kondensatoren, Antennentechnik, Widerständen, etc. hast,
    dann lass die Finger weg von Amateurfunkgeräten.
    Sie bringen dir nichts, weil du sie weder korrekt bedienen kannst, ggf. auch störst. Und du auch keinen Funkkontakt aus mangeldem Wissen (Repeater Shift, etc.) zusammenbringst. Und mit dir keiner spricht wenn du kein Rufzeichen hast.

    Ist nicht bös gemeint. :-)

    LG Mik

    Meinte ja nur.....
    Wenn man hier nur das Wort Waffe oder sonstiges erwähnt, wird man getadelt und es ist der Teufel los. Bei Empfehlungen die schwer ins illegale gehn, ist es natürlich kein Problem.
    Wobei das Telekommunikationsgesetz in Österreich weitaus höhere Strafrahmen vorsieht als z.b. ein Waffengesetz. oder dergleichen.

    ...man sollte nicht mit zweierlei Maß messen


    Der Vollständigkeit halber: (Quelle: Amateurfunkgesetz)

    https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassun...nummer=10012870


    Verwaltungsstrafbestimmungen

    § 27.

    (1) Eine Verwaltungsübertretung begeht und ist mit Geldstrafe bis zu 726 Euro zu bestrafen, wer

    1. entgegen § 10 Abs. 3 Aussendungen durchführt
    a) in Frequenzbereichen, die zwar dem Amateurfunkdienst, nicht aber der jeweiligen Bewilligungsklasse zugewiesen sind, oder
    b) mit anderen als für die jeweilige Bewilligungsklasse festgesetzten Sendearten oder
    c) mit einer höheren als der zulässigen Sendeleistung oder
    d) mit einer größeren als der festgesetzten Bandbreite und keine Ausnahme gemäß § 10 Abs. 5 vorliegt,
    2. entgegen § 10 Abs. 3 als Inhaber der Amateurfunkbewilligung oder als Mitbenützer der Amateurfunkstelle nicht während der gesamten Dauer der Aussendung persönlich an der Amateurfunkstelle anwesend ist,
    3. entgegen § 10 Abs. 4 Amateurfunkstellen mit Telekommunikationsnetzen verbindet oder in Verbindung mit diesen betreibt und keine Ausnahme gemäß § 10 Abs. 5 vorliegt,
    4. entgegen § 13 Abs. 2 und 3 vorsätzlich mit einer Funkstelle, die keine bewilligte Amateurfunkstelle ist, Funkverkehr durchführt oder eine solche Funkverbindung nicht sofort abbricht, wenn die Voraussetzungen des § 14 Abs. 5 nicht vorliegen,
    5. entgegen § 13 Abs. 2 und 3 Funkverkehr nicht unmittelbar mit einer bewilligten Amateurfunkstelle durchführt oder eine solche Funkverbindung nicht sofort abbricht, wenn die Voraussetzungen des § 14 Abs. 5 nicht vorliegen und keine Ausnahme gemäß § 13 Abs. 6 vorliegt,
    6. entgegen § 13 Abs. 5 mit Amateurfunkstellen jener Staaten, deren Einwand gegen den Amateurfunkverkehr mit Österreich vom Bundesminister für Wissenschaft und Verkehr im Bundesgesetzblatt kundgemacht worden ist, Funkverkehr durchführt,
    7. entgegen § 17 Abs. 1 die Mitbenützung seiner Amateurfunkstelle Personen gestattet, die nicht die Amateurfunkprüfung erfolgreich abgelegt haben,
    8. entgegen § 17 Abs. 2 eine Amateurfunkstelle, ohne die Amateurfunkprüfung erfolgreich abgelegt zu haben, oder über den sich aus § 17 Abs. 2 Z 1 und 2 ergebenden Umfang hinaus mitbenützt und keine Ausnahme gemäß § 17 Abs. 3 vorliegt,
    9. entgegen § 17 Abs. 4 bei der Mitbenützung nicht für die Einhaltung der rechtlichen Bestimmungen sorgt oder den Betrieb der Funkstelle nicht ausreichend überwacht.

    (2) Eine Verwaltungsübertretung begeht und ist mit Geldstrafe bis zu 2 180 Euro zu bestrafen, wer

    1. entgegen § 10 Abs. 3 Aussendungen in Frequenzbereichen, die nicht dem Amateurfunkdienst zugewiesen sind, durchführt,
    2. entgegen § 13 Abs. 4 im Verkehr mit anderen Funkstellen das Ansehen, die Sicherheit oder die Wirtschaftsinteressen des Bundes oder eines Landes gefährdet, gegen die Gesetze, die öffentliche Ordnung oder die Sittlichkeit verstößt,
    3. entgegen § 14 Abs. 7 Notrufe stört oder nicht beantwortet,
    4. entgegen § 15 ein anderes als das zugewiesene Rufzeichen oder kein Rufzeichen aussendet.

    (3) Eine Verwaltungsübertretung begeht und ist mit Geldstrafe bis zu 3 633 Euro zu bestrafen, wer

    1. entgegen § 3 Abs. 1 eine Amateurfunkstelle ohne Amateurfunkbewilligung errichtet oder betreibt,
    2. entgegen § 16 Abs. 4 Daten für andere Zwecke als den Amateurfunkdienst verwendet.
    (4) Eine Verwaltungsübertretung gemäß Abs. 1 bis 3 liegt nicht vor, wenn die Tat den Tatbestand einer in die Zuständigkeit der Gerichte fallenden strafbaren Handlung bildet oder nach anderen Verwaltungsstrafbestimmungen mit strengerer Strafe bedroht ist.

    Da hier im Forum ja nicht über illegalen Sachen geschrieben werden soll, möchte ich darauf aufmerksam machen, dass der Betrieb von Geräten wie das Yaesu FT1 DXE nur lizensierten Funkamateuren vorbehalten bleibt.
    Der Besitz ist also ok, durch eine Inbetriebnahme ohne Amateurfunklizenz macht man sich strafbar!

    LG Mik