Beim Einfamilienhaus kann man das schon so handhaben, besonders wenn ich weiß was in den letzten Jahren saniert/geändert wurde, oder beim Kauf eine Überprüfung der Notkamine stattgefunden hat.
Problematisch sehe ich diese Entwicklung beim Mehrparteien-Häusern/Wohnungen (und Gemeindebau ist meist Wohnungshochbau).
In den letzten zwei Jahrzehnten war es zumindest bei uns in der Steiermark üblich in die unbenutzten/verschlossenen/stillgelegten Notkamine eine Einschlaufung der Entlüftung von Bad und Wc durchzuführen. Das wurde durchaus vom Installateur mit zuziehung eines Kehrmeisters gemacht, um abzuklären ob die 'Türchen' verschlossen und verplompt waren - aber wenn jetzt irregulär jemand so eine Verplompung öffnet, und ein Rauchrohr anschließt, wird derjenige auch keine Dichtigkeitsprüfung durchführen.
Dh. sein Nachbar wird nicht verständigt, und dem wird es auch nicht so schnell auffallen wenn der Kamin gut zieht.
Wenn jedoch eine Niederdruckwetterlage den Zug behindert, kann bei diesem Nachbarn leicht CO im WC oder Bad austreten.
Gerade im WC kann das fatal enden, da in dem kleinen Raum die Konzentration schnell ansteigen kann.