Beiträge von Bardo Thodol

    Ich hatte letzte Woche wieder mal ein kleines Erleuchtungserlebnis mit unmittelbarem Kenntnisgewinn, welches ich mit euch teilen möchte:

    Ein Teil meiner Vorbereitungen ist, "überschüssiges" Geld bar zu Hause aufzubewahren. Da unlängst unsere Warmwasseraufbereitung kaputt wurde (just wenn ich mal für zwei Tage nicht daheim bin ) musste ich meine Frau mit dem Handwerker alleine lassen.
    So weit, so gut und auch kein Problem. Allerdings - es war ja reichlich kurzfristig - brauchte sie ein wenig Trinkgeld. Ich war natürlich auf solche Kleinigkeiten vorbereitet und sagte: "Kein Problem, nimm einen Fünfer aus dem Barvorrat.".
    Wenig später die Rückmeldung von ihr: "Hey, das sind ja lauter alte Noten - gelten die überhaupt noch?!?" Zuerst habe ich diese Frage als naiv abgetan ("Natürlich gelten die noch, sie verlieren ihren Wert als Zahlungsmittel nie".).

    Allerdings habe ich zu Grübeln begonnen:
    Je länger der Tausch der Noten her ist, desto ungebräuchlicher werden diese. Die Fünfer wurden 2013 getauscht, die Zehner 2014 und die Zwanziger letztes Jahr. Gerade von den ersten beiden Sorten sind nur mehr wenige alte Exemplare in Umlauf (da diese ja auch den größten Durchsatz haben und daher am schnellsten verschleißen).
    Je länger die Leute solche Scheine nicht sehen, desto skeptischer werden sie bezüglich ihrer Gültigkeit. Wenn ich also in - sagen wir mal - zehn Jahren mit einem leicht angestaubten Bargeldreservoir abhaue und mir diverse Leistungen kaufen möchte kann es sein dass ich nicht nur Wucherpreise zahlen muss sondern generell (de facto, nicht de jure) nur bedrucktes Papier bei mir habe!

    Daher habe ich sofort damit begonnen, meine "alten" Scheine sukzessive auszutauschen...


    LG,

    Bardo Thodol

    Ich nehme Danklor zum Keimfreihalten meiner Brauchwasservorräte, weil da 1. eine Überdosierung relativ "wurscht" ist, 2. das "überschüssige" Chlor ja durchaus positiv ist (z.B. als Spülwasser, für's Klo, ...) und 3. mir sonst einfach die Kosten davonlaufen.

    In meine Trinkwasserreserven (sofern nicht Mineralwasser) kommt nix was nicht dafür konzipiert wurde...

    Just my 2 cts,


    Bardo Thodol

    Eine Zahnbürste hält lt. Empfehlung im Normalfall (d.h. zur Nichtkrisenzeit) mindestens 100 Putzdurchgänge aus, bevor sie ersetzt werden soll (Empfehlung: Tausch alle sechs Wochen bis drei Monate - je nach Quelle - bei zweimal täglicher Benutzung).
    Mit einer Tube Zahnpasta (125 ml) kommt man auch etwa zwei Monate lang aus.

    Halbar sind sowohl die Bürsten als auch die Pasta selbst fast unbegrenzt, zumindest ebenso lange wie diese Einmaldinger. Daher habe ich reichlich Zahnbürsten und -pasta eingelagert (und rotiere sie). Sollte mal ein Gast eine Bürste brauchen ist definitiv eine Notzanbürste vorhanden :-)


    Was ich aber eigentlich noch zur Zahnpflege schreiben wollte (weil bei mir fast schon exzessiv im Gebrauch): Kaugummis nicht vergessen! Abgesehen von der Reinigungswirkung nach dem Essen hat Kaugummikauen noch viele weitere positive Auswirkungen wie z.B. Erhöhung der Konzentration, Senkung des Hungergefühls, ...
    http://derstandard.at/2000037736160/Kief...ugummis-bringen
    http://sciencev1.orf.at/science/news/47427

    LG,

    Bardo

    Zitat von Gast im Beitrag #16
    @Thomas,

    theoretisch könnte man mit DanKlorix Wasser haltbar machen. Beachte bitte Theorie!!!
    Der Inhalt ist ein Hypochlorid welches gegen Bakterien etc wirkt, aber nicht zum Trinken geeignet ist. Ähnlich ist das Bref-Power, dort wird explizit auf die Giftigkeit hingewiesen.

    Problem wird wohl sein ( ohne die genau Zusammensetzung zu kennen ), dass die Dosis passen muss und wenn man den Tank oder das Wasser rein haben will, sind wir bei einer Konzentration die def. für den Menschn giftig wird.

    Hoffe ich konnte dir helfen.

    fg
    chrang


    Hi chrang,

    das ist so nicht korrekt: Hyoichlorit

    e werden auch in der kommerziellen Trinkwasserdesinfektion (als Backup für den Fall des Ausfalls des Chlorgases) bereitgehalten und sind - korrekt angewendet -nicht

    gesundheitsschädlich (abgesehen von einer möglicherweise karzinogenen Wirkung, welche aber alle Chlorprodukte haben).

    Laut UBA-Liste (Umweltbundesamt) Teil Ic gibt es fünf Aufbereitungsstoffe, die zur Trinkwasserdesinfektion eingesetzt werden dürfen: Calciumhypochlorit, Chlor, Chlordioxid, Natriumhypochlorit und Ozon.

    Es gibt eine ganze Reihe an Produkten (inkl. Dosieranleitung), welche für die Verwendung von Laien bestimmt sind.


    Zitat von Capt. Jack Reynolds im Beitrag #18
    Ich habe immer ein paar Flaschen DanKlorix eingelagert für Desinfektionszwecke, und laut Beschreibung enthält es folgendes:

    Inhaltsstoffe: unter 5% Bleichmittel auf Chlorbasis
    Wirkstoff: 2,8 Gramm Natriumhypochlorit per 100 Gramm Flüssigkeit


    Ich würde das nur verwenden zum Trinkwasser desinfizieren wenn es unbedingt sein müsste, da ich weder die Dosierung noch die Wirksamkeit kenne. Lieber verwende ich was anders bzw Filtere das Wasser einfach.


    Grüsse Capt J Reynolds



    Würde ich auch nicht, und zwar aus folgendem Grund: Das Natriumhypochlorit in der wässrigen Lösung baut sich mit der Zeit ab. Also selbst dann wenn du genau wüsstest wie vielfrisches

    Danchlorix du nehmen müsstest hilft dir das nur bedingt weiter...

    Daher: Besser die "richtigen" Produkte einlagern - die helfen mit Sicherheit!

    Zitat von Lucifer im Beitrag #262
    Tschibo/Eduscho hat momentan 15 Liter Faltkanister um EUR 6,95
    http://www.eduscho.at/falt-wasserkanister-p400086843.html

    Den habe ich vorgestern ausgeraubt - allerdings habe ich andstandshalbereinen

    Faltkanister übrig gelassen[Blockierte Grafik: http://files.homepagemodules.de/b628050/a_41_88fcd405.gif]


    Aktuell bei Böker: Sommerschlussverkauf (bis tlw. -70%):https://www.boker.de/pdf/2016-1_sommerspecial.pdf

    Vom Rasiermesser über Dolche, jede Menge Klappmesser bis hin zum Taschenmesser ist fast alles vertreten was gerade in der Messersammlung fehlt...

    LG,

    Bardo

    Zitat von Lucifer im Beitrag #3
    Erwähnenswert als eigener Punkt zum Wald wäre noch die Situation der Radler bzw Mountainbiker.

    Derzeit ist es ja nur mit Zustimmung der Besitzer auf ausgeschilderten Routen erlaubt und sonst generell verboten.
    https://www.bmlfuw.gv.at/forst/wald-gese...hrenimwald.html

    Die Radlobby will aber schon lange eine Gesetzesänderung, damit wie in Deutschland und der Schweiz die Forststraßen generell geöffnet werden.
    http://derstandard.at/2000015995469/Moun...Waelder-erobern

    Wie mir aus einschlägigen Kreisen berichtet wurde gibt es bei den Mountainbikern (="linke Anarchisten") derzeit offenbar noch ständig Kleinkriege mit Jägern (="bewaffnete Alkoholiker"). Die Einen legen illegale Pisten an, die anderen legen Baumstämme quer und installieren automatische Kamerafallen...


    Das mit dem Befahren (wozu ja auch Mountainbiken gehört) verbirgt sich - zugegeben etwas versteckt - im Absatz

    Zitat
    Eine darüberhinausgehende Benutzung, wie Lagern bei Dunkelheit, Zelten, Befahren oder Reiten, ist nur mit Zustimmung des Waldeigentümers, hinsichtlich der Forststraßen mit Zustimmung jener Person, der die Erhaltung der Forststraße obliegt, zulässig.



    Das mit dem Radfahren "wie in Deutschland" stimmt so übrigens nicht, weil es auch dort höchst unterschiedliche Regelungen gibt (je Bundesland).
    Auf den Konflikt Radfahrer <-> Jäger bin ich bewusst nicht eingegangen weil ich a) befangen bin (nein, ich bin kein Anarchist :-)) und b) nur einen relativ neutralen Überblick geben wollte. Primär aus purer Faulheit, weil ich zukünftig bei gewissen Fragestellungen nur mehr diesen Thread verlinken muss :-)

    LG,

    Bardo

    Betreten der freien Natur – rechtliche Grundlagen, Rechte und Pflichten

    Grundsätzliches
    Grundsätzlich muss man sich immer vor Augen halten, dass Grund in Österreich Privatbesitz ist!
    Entgegen der weit verbreiteten Meinung gibt es daher in Österreich kein allgemeines Recht auf freien Zugang zur Natur. Derjenige, der sie betritt, ist in der Regel nicht Eigentümer des Grundes, auf dem er sich bewegt.
    Nach § 354 ABGB kann der Eigentümer seine Sache beliebig nutzen und jeden anderen davon ausschließen.

    Somit gelten für eine Wiese, ein Feld oder den Wald zunächst mal dieselben Regelungen wie für seinen eigenen Vorgarten: Betreten verboten, das Eigentum ist zu respektieren!
    Allerdings wären wir nicht in Österreich, wenn es nicht zahlreiche Ausnahmen gäbe, welche in diversen Bundes- und Landesgesetzen und Verordnungen geregelt sind.

    Die wichtigsten Rechtsquellen sind hierbei das Forstgesetz von 1975 sowie die jeweiligen Landesjagdgesetze, Tourismus- und Straßengesetze. Hinzu kommen die diversen Verordnungen auf Gemeindeebene, insbesondere wenn es um das Thema Leinenpflicht für Hunde geht.


    Hier findet ihr einen groben Überblick über die rechtliche Situation welche das Betreten von Wald und Flur in Österreich ohne Zustimmung des Grundbesitzers betrifft:

    Landwirtschaftliche Flächen, welche nicht Wald sind (Wiesen, Äcker, Weiden, Almen, ...).
    Bei dieser Kategorie ist die Sachlage relativ eindeutig: Ohne Einverständnis des Grundstückseigentümers ist das Betreten verboten! Ausnahmen gibt es z.B. für öffentliche Organe, die Jägerschaft o.ä.. De facto kennen die Betroffenen ihre Rechte; wer sie nicht kennt hat sie üblicherweise auch nicht ;-)
    Ausgenommen hierbei ist Vorarlberg, z.B. Weiden ohne Einverständnis der Grundeigentümer ganzjährig betreten und zum Skifahren und Rodeln benützt werden dürfen, sofern sie nicht eingefriedet oder durch Aufschriften oder ähnliche Vorkehrungen als abgesperrt bezeichnet sind. Bei geschlossener Schneedecke dürfen auch Äcker und Wiesen unter den oben genannten Voraussetzungen zum Skifahren, Rodeln und (Schneeschuh-)Wandern benützt werden. Es dürfen keine Schäden verursacht und kein Vieh belästig werden.
    In Salzburg darf man im Bergland Weidegebiet unterhalb der oberen Waldgrenze auf den allgemein zugänglichen Wegen betreten.
    Zu beachten ist, dass auch (nichtöffentliche) Wege Privatgrund sind und dort dieselben Regeln gelten!

    Nationalparks und Naturschutzgebiete
    In Österreich ist für jedes Bundesland geregelt, was darin erlaubt ist und was nicht. Falls ein Aufenthalt an/in einem Nationalpark oder Naturschutzgebiet geplant ist bzw. man dort wohnt bitte individuell informieren, da dies zu umfassend wäre.

    Typische Beispiele für Regelungen sind:
    • Wegebeschränkung und -gebot
    • Füttern von Wildtieren verboten
    • Fahrverbote auch mit Fahrrädern (ausgenommen ggf. gekennzeichnete Routen)
    • Speziell in Sonderschutzgebieten können viele Freizeit¬aktivitäten untersagt sein (Skifahren, …)
    • Betretungsverbot für Feucht- und Sumpfgebiete
    • Verbot, Gewässer zu befahren
    • Pflücken und Sammeln von Pflanzen(teilen) verboten (auch keine „Handstrauß-Regelung“)
    • Verursachung von vermeidbarem Lärm
    • Mitnahme von Fahrrädern, Inline-Skates, Surfbretter, …
    • Das Anlegen von Wegen, Wegmarkierungen oder Hinweistafeln
    • Abflüge mit Hängegleitern, Paragleitern und ähnlichen Fluggeräten
    • Offenes Feuer
    Bitte beachten: Diese Liste ist weder vollständig noch für alle Parks gültig!

    Der Wald
    Hier wird es komplexer….

    Grundsätzlich ist es so, dass das für Jedermann das Begehen und der Aufenthalt im Wald zu Erholungszwecken 1975 im Forstgesetz (§33) grundsätzlich erlaubt wurde, wobei es diverse Einschränkungen gibt.
    „Jedermann“ bezieht sich übrigens nur auf Menschen. Die Mitnahme von Tieren (wobei v.a. Hunde und Pferde hier Relevanz haben werden) ist dadurch nicht abgedeckt!
    „Zu Erholungszwecken“ wird übrigens nicht allzu weit ausgelegt: Bogenschießen, Sport (ausgenommen Joggen o.ä.) wird.
    „Begehen“ hingegen ist etwas weiter definiert. Hier sind Klettern (auf Felswänden, welche auch Teil des Waldes sein können), Skifahren oder ähnliche Fortbewegungsarten „per Pedes“ ebenfalls mitgemeint.
    „Aufenthalt“ kann neben dem Gehen auch Sitzen, Liegen, … sein. Ein Picknick bei Tag ist ebenfalls erlaubt, sofern beim Verlassen wieder alles mitgenommen wird und bei der Anlage des Picknickorts keine Schäden verursacht werden (z.B. Sträucher oder Bäume umgeschnitten, …).

    Wie gesagt gib es bereits im Forstgesetz eine ganze Reihe von Einschränkungen zu dieser grundsätzlichen Bewegungsfreiheit:
    • Waldflächen, für die die Behörde ein Betretungsverbot verfügt hat;
    • Waldflächen mit forstbetrieblichen Einrichtungen, wie Forstgärten, Holzlager- und Holzausformungsplätze, Material- und Gerätelagerplätze, Gebäude, Betriebsstätten von Bringungsanlagen, einschließlich ihres Gefährdungsbereiches;
    • Wiederbewaldungsflächen sowie Neubewaldungsflächen, solange deren Bewuchs eine Höhe von drei Metern noch nicht erreicht hat;
    • Waldflächen, die vom Waldeigentümer gesperrt sind.

    Eine darüberhinausgehende Benutzung, wie Lagern bei Dunkelheit, Zelten, Befahren oder Reiten, ist nur mit Zustimmung des Waldeigentümers, hinsichtlich der Forststraßen mit Zustimmung jener Person, der die Erhaltung der Forststraße obliegt, zulässig. Das Abfahren mit Schiern im Wald ist im Bereich von Aufstiegshilfen nur auf markierten Pisten oder Schirouten gestattet. Schilanglaufen ohne Loipen ist unter Anwendung der nötigen Vorsicht gestattet; eine darüberhinausgehende Benützung des Waldes, wie das Anlegen und die Benützung von Loipen, ist jedoch nur mit Zustimmung des Waldeigentümers gestattet. Eine Zustimmung kann auf bestimmte Benützungsarten oder -zeiten eingeschränkt werden.
    Durch die Benutzung des Waldes zu Erholungszwecken tritt keine Ersitzung gemäß dem Allgemeinen Bürgerlichen Gesetzbuch (ABGB) ein.

    Darüber hinaus sehen auch die jeweiligen Jagdgesetze Einschränkungen vor:
    • Wildruhezonen
    • Brut- und Setzzonen (also Orte, an denen das Wild seine „Jungen“ zur Welt bringt und in den ersten Tagen und Wochen füttert)
    • Wildschutzgebiete
    • Fütterungen
    • Einstandsgebiete
    • Nistplätze
    • Abschussgebiete
    • Treib- und Lappjagdgebiete
    • Gatter

    Wildschutz- und Jagdsperrgebiete dürfen üblicherweise auf bestehenden Wegen betreten werden, wobei in diesem Fall jedenfalls ein Wegegebot herrscht.

    Hinzu kommt, dass man sich im Wald auch entsprechend leise verhalten muss. Zumindest in den Jagdgesetzen ist (mit Ausnahme von Kärnten – die kommen aber auch mit lediglich 14 Paragraphen aus [Blockierte Grafik: http://files.homepagemodules.de/b628050/a_32_f698e075.gif]) die Beunruhigung von Wild dezidiert verboten. Die Ausrede „ich habe kein Wild gesehen“ hilft nix – sagt zumindest der OGH!

    Ödland oberhalb der Kampfwaldzone
    Die Kampfwaldzone (also jener alpine Bereich in dem der Wald sukzessive in Grasland übergeht gehört rechtlich noch zum Wald, darüber hinaus sind dann wiederum Wiesen/Almen bzw. in weiterer Folge Ödland (brache Flächen ohne nennenswerten Bewuchs) zu finden.
    Für Grasland gilt die bereits oben angeführte Regelung.
    Ödland oberhalb der Baumgrenze hingegen ist in Österreich generell „gemeinfreies“ Land, zumindest was das Betreten betrifft.
    In Kärnten, Oberösterreich, Salzburg und der Steiermark gibt es hierzu jeweils eine landesgesetzliche Regelung welche das Betreten erlaubt.
    Eine dezidierte Regelung fehlt hingegen für Niederösterreich und Tirol, wobei man hier von einer gewohnheitsrechtlichen Duldung.

    Zankapfel: Geocaching im Wald
    Auch wieder so ein Thema, bei dem die Sachlage nicht ganz eindeutig ist. In diesem Fall ist es vermutlich einfacher jene Teilaspekte aufzuzählen wo die Regelung klar ist (lies: es ist verboten).
    Da das Forstgesetz ganz klar regelt, dass die Begehung des Waldes zu Erholungszwecken (und nur dazu) für Jedermann frei ist kann man schon mal sagen, dass jede Art von „Event“, speziell wo ein Wettkampfcharakter vorliegt, verboten ist.
    Ebenfalls unstrittig ist, dass vergrabene oder große Caches (Truhengröße) aufgrund des Eingriffes ins Besitzrecht illegal sind. Noch schlimmer wird es, wenn man welche an Bäume nagelt, da hier zusätzlich noch Sachbeschädigung (Nägel können wertmindernde Verfärbungen im Holz verursachen und Sägeblätter beschädigen) hinzukommt.
    Das Hinterlassen von Markierungen (akustische Signalgeber, LEDs, Reflektor, …) ist ebenfalls ein No-Go.
    Somit könnte theoretisch das Auslegen von Caches bis zur Größe Mini, ggf. Small, rechtlich gedeckt sein. Ein Urteil dazu gibt es bisher mWn nicht (zumindest spuckt die RIS-Datenbank dazu nichts aus).

    LG,

    Bardo Thodol
    Urheberrechts-Hinweis: Dieser Text wurde von mir erstellt und ist ausschließlich für die Wiedergabe im Forum austrian-preppers.net autorisiert!

    @Hecker: Ei klar: http://www.waldlaufershop.de/
    Die second-Hand-Militärware gibt's unter http://www.waldlaufershop.de/produkte/alte-gute-armeeware/


    @Alpine Warrior: Hintergedanke war, dass ich für längere Jagdausflüge per Pedes (ich möchte kommendes Jahr mal auf Murmel und Gams waidwerken) keine passende Ausrüstung habe. Und dass 35 € mein Budget nicht sonderlich belasten werden.
    Eine Lastenkraxe stand sowieso auf der Habenwill-Liste. Jetzt hat sich wenigstens die Überlegung erübrigt, ob ich auf eine Tatonka sparen soll :-)[Blockierte Grafik: http://www.abload.de/img/mrburnsmy1rn9g.gif]

    LG,

    Bardo

    Heute ist meine neueste Bestellung aus dem Waldläufershop angekommen [Blockierte Grafik: http://files.homepagemodules.de/b628050/a_38_cab56726.gif]

    Unter anderem: Ein alter schwedischer Armeerucksack (quer). Der "Rucksack" besteht eigentlich aus zwei Komponenten: Eine Kraxe aus Stahlrohren und den darauf zu befestigenden Sack.
    [[File:20160518_211854.jpg]]


    Man kann also auch die Kraxe alleine verwenden oder eben in Kombination. Durch die Querbauweise (es gibt ihn auch "normal") ist unten relativ viel Platz wo man z.B. ein soeben erlegtes Reh, einen Schlafsack, ein Zelt und eine Wolldecke (wie in meinem Fall bei der heutigen Probewanderung) uvm. befestigen.
    [[File:20160518_211807.jpg]]
    Seitlich habe ich mein (in einer alten Gasmaskentasche untergebrachtes) Medkit montiert. Was ich mir noch zulegen muss ist ein ausreichender Vorrat an Bänder zum Montieren (habe mir mehrere Gummizuztascherl mitgekauft :-))

    LG,

    Bardo

    Hi Heker,

    ich habe auf mein Samsung-Tablet Cyanogenmod installiert. Das braucht nicht nur weniger Ressourcen (weniger Bloatware) sondern wird auch laaange mit Sicherheitsupdates versorgt.
    Natürlich muss man das Tablet vorher rooten und die Daten ggf. neu aufspielen (also Backup nicht vergessen!).

    Allerdings lohnt die Mühe (u.a. auch mit vielen neuen Funktionen).
    Wer Angst vom "bösen Root" hat: Das kann man nach dem Update Rückgängig machen....

    LG,

    Bardo

    Hi Rheinland,

    zufällig packt mich gerade das selbe Fieber - bin gerade dabei, meine BOBs zu reogranisieren.
    Was mir in deiner Liste fehlt ist:
    - medizinisches Klebeband (Leukoplast) - habe gerade diese WE wieder beim Eingehen meiner neuen Bergschuhe gesehen wie wichtig das ist!
    - Fingerverband, Fingerling

    Ich würde dafür folgendes wegassen:
    - Armschlaufe (dafür sind Dreieckstuch und, in meinem Fall, Shemagh dabei)
    - Tigerbalm


    Was mich noch interessieren würde: Wozu zwölf Sicherheitsnadeln?!?

    LG,

    Bardo

    Nachdem ich gestern mal wieder Zeit und Motivation für etwas Internetrecherche hatte (ist schon immer wieder interessant wie man in wenigen Klicks vom Lifestraw Steel - danke @Edgemaster86 für den Tip - auf so was kommt) bin ich über ein DIY-Nähkit gestoßen und hab's gleich mal ausprobiert (bin sowieso gerade dabei noch ein paar BOBs bzw. GHBs zusammenzustellen und da kann man billige redundante Sachen gut brauchen).

    Das Prinzip ist simpel: Eine Sicherheitsnadel sowie eine Nähnadel mitsamt Zwirn wird in einen Strohhallm gesteckt, der Zwirm um die Spule gewickelt und das alles mittels Klebeband fixiert.
    Ich habe pro BOB jeweils zwei Sets gemacht: Einmal mit schwarzem Zwirn für normale Kleidung, einmal mit Leder-Nähgarn um Ausrüsstung reparieren zu können.


    So, jetzt vom Schnelldurchlauf zur Schrit-für-Schritt-Anleitung:

    Material und Werkzeug
    - Schere oder Messer
    - Klebeband (Elektriker-Isolierband, kein Gaffaband - das klebt zu stark)
    - Strohhalm(e)
    - Sicherheitsnadel(n)
    - Nähnadel
    - Zwirn
    - ev. Stecknadeln (hab' ich jetzt nicht genommen, könnte man aber noch reintun wen Platz ist, v.a. für die Kleidungsreparatur-Variante).


    1. Schritt - Material ablängen
    [[File:20160515_221450.jpg|none|auto]]
    Den Strohhalm auf die gewünschte Länge abschneiden (ca. 10 cm), den Zwirn ebenfalls ablängen (etwa 2 m) und zwei Ringerl vom Strohhalm abschneiden (ca. 7 mm breit)

    2. Schritt - unteres Ende "versiegeln"
    [[File:20160515_221533.jpg|none|auto]]
    Eigentlich total simpel: Etwa ein cm vom Ende her den Strohhalm umbiegen, mit einem der beiden abgeschnittenen Ringe sichern - fertig!

    [[File:20160515_221630.jpg|none|auto]]
    Als Bonusarbeit kann man das noch mit ein paar cm Klebeband sichern.

    3. Schritt - Nadeln rein
    Bevor die Nadeln allerdings in den Strohhalm kommen wird noch der Zwirn eingefädelt (beide Enden gleich lang) und an ein Ende ein Knoten gemacht. Das hat den Vorteil dass ich die Nadel später nicht so leicht verlieren kann und auch nicht mit klammen Fingern das "Zwirn-ins-viel-zu-kleine-Nadelöhr-einfädeln"-Spiel spielen muss.
    Das geht in der trockenen, warmen und gut beleuchteten Wohnung um einiges entspannter!
    [[File:20160515_222035.jpg]]


    4. Schritt - Zwirn wickeln, mit Klebeband sichern
    Wenn beide Nadeln drinnen sind wird auch das obere Ende umgebogen und mit dem verbliebenen Ringerl gesichert. Der Zwirn wird um den Strohhalm gewickelt und anschliessend mit Klebeband umwickelt.
    [[File:20160515_222305.jpg]]
    [[File:20160515_222336.jpg]]

    Fertig!


    [[File:20160516_001842.jpg]]
    Meine ersten zwei "Sets".


    Was ich noch machen muss ist eine Farbcodierung, damit ich gleich erkenne welcher Zwirn drinnen ist. Muss wohl mehr Isoband kaufen :-)

    LG,

    Bardo

    Zitat von Gast im Beitrag #105
    Hallo Wiki,
    die Wahrheit ist um einiges ärger wenn Deine Vermutung stimmt das die Qualität gleich ist.(Was ich aber nicht glaube)
    Ich habe für die Sinclair Card Sharp 59 Cent bezahlt INKLUSIVE PORTO! Schon in Shops gesehen um 19Euro PLUS PORTO!
    Das Shiv-Messerchen kostet 5 Euro INKLUSIVE PORTO! Da bleibt fast nichts für das Messer, die kommen meist eingeschrieben!
    Vielleicht würde sich ja ein Shop zu einem Vergleichstest bereiterklären?

    LG Wolfgang


    Der Beitrag ist zwar schon etwas älter, aber ich bin gerade dabei, mich kreuz&quer durchs Forum zu lesen. Dabei ist mir dieser Beitrag aufgefallen.

    Ich kann zwar nichts zu dem Shiv-Messerchen sagen, allerdings habe ich den direkten Vergleich bei den Kreditkartenmessern gemacht: Ich habe sowohl ein original Sinclair Cardsharp als auch ein Chinamesserchen um 70 ct/Stück (angeblich ein Hersteller mit guter Qualität, es gibt sie auch billiger).

    Was ich schon mal sagen kann: Es ist definitivnicht

    der selbe Hersteller, bestenfalls eine gute Kopie (minimale Abweichungen bei den Abmessungen). Die Klinge beim Sinclair ist maschinell geschärft und rasiermesserscharf, die Kopie beides nicht...

    Ob der Preisunterschied in Summe gerechtfertigt ist? Definitiv nicht - in Wahrheit sind beide Messer Verschleissteile mit begrenzter Lebensdauer!

    LG

    Bardo

    Entgegen Grimms Erfahrung habe ich mit meinem Kukri (allerdings die moderne Version von Ka-Bar) auch in unseren Breiten gute Erfahrung gemacht.
    Va. gegen Brennnesseln ist mir noch nichts besseres untergekommen!

    LG,
    Bardo

    Zitat von Betula im Beitrag #47
    ich kann aber schlecht zum Jäger gehen und sagen: Sie, ich würd gern mit der Schleuder im Wald Totholz zerlegen. bitte, darf ich?


    Wird vermutlich nicht viel bringen...

    Auch wenn es für dich vermutlich nicht befriedigend ist kann ich dir leider keinen Ausweg aus deinem Dilemma aufzeigen: Du wirst entweder die Zustimmung von Grundbesitzer zzgl. Jäger (falls erforderlich) benötigen oder dir ein anderes Hobby suchen müssen - oder eben mit dem Risiko leben...

    Zitat von Ben im Beitrag #45
    ...
    Nirgends kann man ohne Erlaubnis elementare Dinge wie Feuermachen üben oder eine Übernachtung im Wald erleben.

    Ich find das traurig.


    Ob Feuermachenüben im Wald zu den elementaren Dingen des Lebens zählt ist vermutlich Ansichtssache.

    Weil es dabei (gerade bei Noobs die noch üben müssen) leicht zu einem Waldbrand kommen kann wäre ich als Waldbesitzer auch nicht glücklich wenn so etwas für jedermann legal wäre...