Eine Konformitätserklärung wird nicht "eingereicht" sondern eben nur erklärt.
Das ist ein Kaszettel, da steht sinngemäß drauf; "Ich Polski Firmski Importski erkläre, dass das von mir eingeführte Pfuipeng HG55 allen anzuwendenden rechtlichen und normativen Anforderungen entspricht". Die entsprechenden Normen müssen dann natürlich auch aufgelistet werden.
CE-Zeichen draufgepappt und fertig. Das Dokument muss entweder dem Gerät beiliegen oder dem Endverbraucher anders leicht zugänglich gemacht werden, zB. als Download auf der Website.
Da nichts eingereicht wird, werden zu diesem Zeitpunkt auch keine Messungen vorgenommen. Wenn Messungen vorgenommen werden, dann geschieht dies vor der Konformitätserklärung. Seriöse Firmen beauftragen damit ein akkreditiertes Prüflabor.
Wenn nun Heinz-Rüdiger, ehemaliger Morsefunker bei der kaiserlichen Marine auf seinem teuren Afu-Gerödel feststellt, dass obiges Gerät Störaussendungen verursacht, dann kann er das zur Anzeige bringen und mit genug Geduld und Eifer wird sich das irgendwann auch die Fernmeldebehörde genauer ansehen. Die wird dann von Polski Firmski Importski die ursprünglichen Messprotokolle der akkreditierten Stelle verlangen und wenn sie stattdessen nur einen Sack voll Runensteinen vom ortsansässigen Schamanen bekommen, dann wird ein Verkaufsverbot ausgesprochen, es gibt ein Verfahren, Strafe etc....
Polski spricht mit Pfuipeng, die bennen das Gerät von HG55 auf HG66 um, Polski bessert seine CE Erklärung von 55 auf 66 aus und das Spiel beginnt von vorne....