Rechtliches & Grundwissen zu Schreckschusspistole/Schreckschussrevolver

  • Zur Schreckschusspistole/Schreckschussrevolver

    Rechtliche Grundlage:

    Auch hier wieder zur rechtlichen Situation bzgl. Definition des österreichischen Waffengesetzes:
    Schreckschuss-Waffen gehören lt. WaffG zwar zu den Waffen, aber sie sind keine Schusswaffen.

    § 1. Waffen sind Gegenstände…die ihrem Wesen nach dazu bestimmt sind:
    die Angriffs- oder Abwehrfähigkeit von Menschen durch unmittelbare Einwirkung zu beseitigen oder herabzusetzen oder…p.p.
    Es besteht keine Genehmigungs- und Meldepflicht.
    Es verbleiben aber allerdings die allgemeinen Bestimmungen für Waffen, wie: Altersgrenze 18 Jahre, Verlässlichkeit sowie verhängtes Waffenverbot.


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    Bitte verwechselt Schreckschusspistolen nicht mit Co2 bzw. Luftdruckwaffen! Es gelten andere Bestimmungen über Innehaben/führen sowie den Besitz! (Die einzelnen rechtlichen Grundlagen zu Co2 sowie Luftdruck werde ich euch gesondert berichten.
    Des Weiteren auch bei dieser Art von den „freien Waffen“ ganz Wichtig falls ihr Nachwuchs habt. Ihr müsst die Schreckschusspistole/Revolver so verwahren, dass die Sorgfaltspflicht eingehalten wird. (hängt vom jeweiligen Einzelfall ab)

    Einsatzbereich/Ausführung/Tipps:

    Zur Gliederung es gibt diverse unterschiedliche Angebote am Markt zu erwerben…
    Verschiedenste Arten von Pistolen sowie Revolvern! Und zig Arten von Munition dazu… Siehe nachstehendes Bild.

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    (Quelle: Schreckschusswaffenbude.de)

    Angefangen bei Pfefferpatronen – Gaspatronen- Knallpatronen usw.
    Siehe nachstehendes Bild.

    [[File:muzzle_Knall_Gas_Mun.JPG|none|auto]]
    (Quelle: Muzzle.de)

    Handhabung:

    Macht euch mit eurer Schreckschusspistole oder eurem Schreckschussrevolver vertraut. Lernt die Waffe und den Umgang mit dieser kennen. Dazu solltet ihr in regelmäßigen Abständen das Schießen mit Schreckschusswaffen üben.
    Das Abfeuern von Schreckschusswaffen ist auf dem eigenen befriedigten Grundstück erlaubt oder auf einem befriedigten Grundstück mit der Erlaubnis des Besitzers.
    Ein befriedigtes Grundstück ist ein klar abgetrenntes Grundstück durch einen Zaun oder eine Hecke ect.
    Auch hier wieder beachten, dass ihr durchaus eine Lärmerregung/Ordnungstörung erzeugen könnt. Somit geht zum Üben lieber in den Keller! Warnt jedoch eure Nachbarschaft vor ;).

    Das Schießen in Ortschaften (persönlich gesagt lasst es sein wenn’s nicht unbedingt notwendig ist - Notwehr Situation etc.) Es sind die ortspolizeilichen Auflagen zu beachten.
    Unerfahrene Nutzer sind mit deren Bedienung unter Stress oft schlicht überfordert. Nur versierte Waffenkenner beherrschen das schnelle Ziehen und gleichzeitige Durchladen einer Pistole.
    Eine vorab durchgeladene und gesicherte Waffe zu führen, bedeutet auch, eine stets gespannte Waffe dabeizuhaben. Dies führt unweigerlich schon mal zum unbeabsichtigten Schuss.
    Zudem bleiben Waffen mit Single-Action-Abzug permanent gespannt. Und wer ständig unter Spannung steht, versagt oft im ungünstigen Augenblick.

    Ich würde daher auf allen Fällen zu einem Double-Action-Abzug raten, die durchgeladen und (federschonend) mit einer Patrone weniger im Magazin geführt wird. Der Sicherungshebel steht auf feuerbereit, so dass man im Ernstfall sofort schießen kann.

    Lasst den Finger immer vom Abzug(Finger LANG), damit sich nicht aus Versehen ein Schuss lösen kann. Der Finger gehört erst dann auf den Abzug, wenn ihr tatsächlich einen Schuss abgeben wollt!
    Überprüft vor jedem Gebrauch, dass die Waffe gesichert ist, damit sich nicht aus Versehen ein Schuss löst/bricht. Es kann ansonsten zu gefährlichen Unfällen und Verletzungen kommen.

    Lagerung/Aufbewahrung:

    Lagert die Waffe an einem trockenen Ort. Nässe und Feuchtigkeit kann die Waffe beschädigen und unbrauchbar machen. Wenn ihr die Waffe längere Zeit nicht benützt entspannt den Hahn(Abzug) und leert das Magazin. Denn im Gegensatz zu richtigen Schusswaffen können die diversen Federn etc. Ausleihern. (Abhängig von der Qualität)

    Das Mitführen ist ohne weiteres erlaubt! Jedoch Bedachtnahme tragen und führen bei Versammlungen, in Schutzzonen, Veranstaltungen und Großsportveranstaltungen...generelles Verbot!

    Zum Abschluss …. ich persönlich bin von einer Schreckschusswaffe (außer zum Zweck der Signalabgabe in Alpinen Notlagen) nicht sehr überzeugt. Denn ich muss in einer eindeutigen Situation sein um diese verwenden zu dürfen. (Das Maß sowie Gewicht im Vergleich zum Zweck find ich nicht optimal.) Ich würde sagen für Silvester mit Raketenbecher(Aufsatz) ganz lustig im täglichen Gebrauch nichts für mich.
    Des Weiteren habe ich euch den Link zur Studie von Verletzungen und Gefährlichkeit in Bezug auf Schreckschusswaffen angehängt.

    Ich hoffe ich habe im Großen und Ganzen hoffe ich ich habe euch kurz und bündig alles beschreiben können. Es gäbe soviel mehr zum Thema....

    Ich möchte erneut darauf hinweisen, dass dies hier nicht das vollständige österreichische Waffengesetz ist, sondern einige Auszüge zur Anwendung. Auch die generellen Vorschläge zur Anwendung/Verwendung der „ freien Waffen“ sind aufgrund meiner Erfahrungen sowie Meinungen entstanden! Natürlich übernehme ich keine Haftung für falsche bzw. nicht vollständige Angaben.


    Lg
    Alpine Warrior

    Dateien

    "Der Weltuntergang am frühen Morgen kann einem den ganzen Tag versauen."
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    P.s. Ich mache keine Rechtschreibfehler....Ich verschlüssel nur meine Nachrichten ;)

  • Ben

    Hat das Thema geschlossen