Hallo Leute mal etwas zur rechtlichen Situation bzgl. Fischerreigesetz in Österreich:
Zitat
Nach den Bestimmungen der österreichischen Verfassung (Bundesverfassungsgesetz B-VG 1920, Art. 15 Abs. 1) liegt das Fischereiwesen im Verantwortungsbereich der Bundesländer und ist in Gesetzgebung sowie Vollzug Landessache. Das Fischereiwesen stützt sich somit in Österreich auf neun, zum Teil sehr unterschiedliche Landesfischereigesetze, sowie auf die dazugehörigen Durchführungsverordnungen.
So nun zur Auflistung hier habt ihr jeweils die passenden Links zu den aktuell gültigen Fischerreigesetzen...
Fangen wir an:
WIEN
NIEDERÖSTERREICH
OBERÖSTERREICH
KÄRNTEN
BURGENLAND
STEIERMARK
SALZBURG
VORARLBERG
TIROL
Weiters ebenfall zu Beachten die Strafnorm nach dem Strafgesetzbuch i.V.m. dem jeweiligen Landesgesetz:
§137 StGB
Zitat
Wer unter Verletzung fremden Jagd- oder Fischereirechts dem Wild nachstellt, fischt, Wild oder Fische tötet, verletzt oder sich oder einem Dritten zueignet oder sonst eine Sache, die dem Jagd- oder Fischereirecht eines anderen unterliegt, zerstört, beschädigt oder sich oder einem Dritten zueignet, ist mit Freiheitsstrafe bis zu sechs Monaten oder mit Geldstrafe bis zu 360 Tagessätzen zu bestrafen.
sowie §138 StGB
Zitat
Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren ist zu bestrafen, wer die Tat
1.an Wild, an Fischen oder an anderen dem fremden Jagd- oder Fischereirecht unterliegenden Sachen in einem 3 000 Euro übersteigenden Wert,
2.in der Schonzeit oder unter Anwendung von Eisen, von Giftködern, einer elektrischen Fanganlage, eines Sprengstoffs, in einer den Wild- oder Fischbestand gefährdenden Weise oder an Wild unter Anwendung von Schlingen,
3.in Begleitung eines Beteiligten (§ 12) begeht und dabei entweder selbst eine Schußwaffe bei sich führt oder weiß, daß der Beteiligte eine Schußwaffe bei sich führt oder
4.gewerbsmäßig
begeht.
Lg Alpine Warrior