Zivilschutz & Krisenvorsorge

  • Unter Zivilschutz versteht man alle Maßnahmen die sowohl vom Staat, als auch von seinen Bürgern getroffen werden die zum Schutz der Bevölkerung bei Krisen beitragen.

    Anders als in anderen Ländern (wie Deutschland) wird der Verteidigungsschutz, Bevölkerungsschutz und Katastrophenschutz unter dem Deckmantel „Zivilschutz“ vereint.

    In Österreich wird der Zivilschutz folgendermaßen definiert:

    Zitat
    eine Vielzahl von Maßnahmen zum Schutz der Bevölkerung vor natur- und zivilisationsbedingten Gefahren und für die Hilfeleistung in entsprechenden Notlagen.



    Die Verantortung für den Zivilschutz ist in Österreich aufgeteilt zwischen Bund, Ländern, Bezirken, Gemeinden, Einsatzorganisationen und schlussendlich auch den Bürgern selbst.

    Das Bundesministerium für Inneres unterhält mit der Abteilung II/4 Zivilschutz, Krisen- und Katastrophenschutzmanagement eine zentrale Anlaufstelle zum Thema Zivilschutz.

    Als operatives Einsatzzentrum dient das Einsatz- und Krisenkoordinationscenter (EKC). Hier ist die Bundeswarnzentrale (BWZ) untergebracht. Weiters existieren für die Bundesländer eigene Landeswarnzentralen (LWZ) welche permanent besetzt sind.