Staatliche Vorsorge

  • Im Katastrophenfall kann jede behördliche Ebene (Regierung, Landeshauptmann, Bezirkshauptmann, Bürgermeister) den Katastrophenfall für eine bestimmte Region ausrufen, je nach Zuständigkeit.

    Wie bereits erwähnt ist der Katastophenschutz in Österreich großteils Ländersache, mit eigener Notstandsgesetzgebung. Bei einer Katastrophe übernimmt normalerweise die Feuerwehr die Hilfeleistung zusammen mit anderen Rettungsorganisationen und stellt den so genannten „Katastophenhilfsdienst“ (KHD). Im Bedarfsfall kann auch das Bundesheer zu Assistenzleistungen zum Katastrophenschutz herangezogen werden.

    Anders als zum Beispiel in Deutschland, unterhält die Republik Österreich allerdings keine Nahrungsmittelvorräte für die Bevölkerung. Es kann lediglich im Bedarfsfall mit Firmen die solche Lager unterhalten (Lebensmittelhändler, Mühlen) ein Zugriff auf die Bestände beschlossen werden.