Die folgende Kurzfassung ist als schneller, unverbindlicher Überblick gedacht und bezieht sich auf das österreichische "Waffengesetz 1996" (Stand 01.01.2016). Details finden sich in den verwendeten externen Quellen (umfangreicher Wiki-Artikel, sowie BMI-Infos auf help.gv.at).
Kategorie A
Verbotene Waffen, Kriegsmaterial (zB Maschinengewehre, Pumpguns)
Besitz: Verboten
Führen: Verboten
Kategorie B
Revolver, Pistolen, Halbautomaten, Repitierflinten (ausgen. Pumpgun)
Besitz: WBK oder WP
Führen: WP
Kategorie C
Büchsen (gezogener Lauf), händisch nach jedem Schuss zu laden
Besitz: ab 18, Registrierung durch Händler
Führen: WP oder JK
Kategorie D
Flinten (glatter Lauf), händisch nach jedem Schuss zu laden
Besitz: ab 18, Registrierung durch Händler
Führen: WP oder JK
Minderwirksame Waffen (§45)
Luft-/CO2-Gewehre und -Pistolen sowie div antike Waffen
Besitz: ab 18
Führen: WP (!)
Keine Schusswaffen nach Waffengesetz 1996
Paintball, Softair, Schreckschuss- sowie Signal- bzw Leuchtpistolen
WBK...Waffenbesitzkarte
Kann ab 21 beantragt werden. (Psychologisches Gutachten und Schulungsnachweis durch Händler ist notwendig).
WP...Waffenpass
Zusätzlich ist hier die Notwendigkeit des Führens nachzuweisen (zB Job als Bodyguard)
JK...Jagdkarte
Notwendig dazu ist u.a. die Jagdprüfung
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Ben
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