Waffenrecht in Österreich, Schusswaffen Rechtslage

  • Die folgende Kurzfassung ist als schneller, unverbindlicher Überblick gedacht und bezieht sich auf das österreichische "Waffengesetz 1996" (Stand 01.01.2016). Details finden sich in den verwendeten externen Quellen (umfangreicher Wiki-Artikel, sowie BMI-Infos auf help.gv.at).

    Kategorie A
    Verbotene Waffen, Kriegsmaterial (zB Maschinengewehre, Pumpguns)
    Besitz: Verboten
    Führen: Verboten

    Kategorie B
    Revolver, Pistolen, Halbautomaten, Repitierflinten (ausgen. Pumpgun)
    Besitz: WBK oder WP
    Führen: WP

    Kategorie C
    Büchsen (gezogener Lauf), händisch nach jedem Schuss zu laden
    Besitz: ab 18, Registrierung durch Händler
    Führen: WP oder JK

    Kategorie D
    Flinten (glatter Lauf), händisch nach jedem Schuss zu laden
    Besitz: ab 18, Registrierung durch Händler
    Führen: WP oder JK

    Minderwirksame Waffen (§45)
    Luft-/CO2-Gewehre und -Pistolen sowie div antike Waffen
    Besitz: ab 18
    Führen: WP (!)

    Keine Schusswaffen nach Waffengesetz 1996
    Paintball, Softair, Schreckschuss- sowie Signal- bzw Leuchtpistolen

    WBK...Waffenbesitzkarte
    Kann ab 21 beantragt werden. (Psychologisches Gutachten und Schulungsnachweis durch Händler ist notwendig).

    WP...Waffenpass
    Zusätzlich ist hier die Notwendigkeit des Führens nachzuweisen (zB Job als Bodyguard)

    JK...Jagdkarte
    Notwendig dazu ist u.a. die Jagdprüfung