Messer - Rechtliche Situation in Deutschland

  • Ja richtig. Prinzipiell kann mir der Polizist jedes Messer abnehmen; was dann allerdings hinterher raus kommt obliegt der Staatsanwaltschaft.

    Gerade in den Anfangszeiten des 42a gab es häufiger Berichte von Messerträgern, welchen ihre Messer eingezogen wurden, und zwei drei Wochen später per Post zurück kamen, Verfahren eingestellt.


    Ich suche da mal was von Pohl Force, da gibt es einen Feststellungsbescheid;ich bin mir gerade nicht sicher ob es die Umbau Möglichkeit betrifft...

    Klar wenn dann gilt der nur für dieses Messer, gibt aber trotzdem eine Richtung vor.

    Edit: gefunden aber mir persönlich zu ungenau, würde hier alles zu weit führen und komplett uninteressant.


    Zum Thema der Ausnahmen welche im 42a genannt sind: bis auf die tatsächlich wörtlich Genannten, rate ich immer davon ab. Es ist einfach zuviel Spielraum gegeben... klar der Träger sieht ein "berechtigtes Interesse/sozial adäquat natürlich"... und der uniformierte Gegenüber sieht weder das Wandern das Brotzeit machen als solches.

    Ergänzung: auch die im Paragraph zitierte Berufsausübung* ist ziemlich schwammig finde ich, zu viel Spielraum. Jagd und Fischerei wiederum dürften klar sein, Sport is schon wieder grenzwertig mMn.


    *ich habe mein geschätztes Victorinox Rescue Tool auf Zweihandbetrieb umbauen lassen; obwohl ich als Kraftfahrer für eine christliche Hilfsorganisation fast prädestiniert wäre für berechtigtes Interesse möchte man meinen.



    Besten Gruß

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  • Es bleibt trotzdem eine Restunsicherheit.

    Man riskiert halt das Messer, eine Verwaltungsstrafe und (als Legalwaffenbesitzer) seine Zuverlässigkeit.

    Kann man machen. Ich würde es nicht tun.

    Oder man hofft einfach darauf, nicht gefilzt zu werden und stellt sich im schlimmsten Fall dem ganzen Apparat und bewirkt ein letztinstanzliches Urteil.

    There is no such thing as too much backup!

  • um den Fred nicht schon beenden zu müssen: Wer in Deutschland einen KWS besitzt, darf ja nun einfacher "führen" :-)

    Also nochmals Danke an den Wolpertinger & Kollegen!


    P.S.: kann eigentlich ein Österreicher einen deutschen KWS beantragen?

  • um den Fred nicht schon beenden zu müssen: Wer in Deutschland einen KWS besitzt, darf ja nun einfacher "führen" :-)

    Also nochmals Danke an den Wolpertinger & Kollegen!


    P.S.: kann eigentlich ein Österreicher einen deutschen KWS beantragen?

    Gilt aber nur für die s.g. Waffenverbotszonen

    https://knife-blog.com/kleiner-waffenschein-fuer-messer/


    Hier ist die Rechtslage bzw. Sicherheit ja noch diffuser :cursing: ; oder schlicht nicht vorhanden

    Einmal editiert, zuletzt von Wolpertinger ()