Rechtliches & Grundwissen zu Co2 und Luftdruckwaffen

  • Zur CO2 Waffe/Druckluftwaffe

    Rechtliche Grundlage:
    Auch hier wieder zur rechtlichen Situation bzgl. Definition des österreichischen Waffengesetzes:
    Co2 und Luftdruckwaffen gehören lt. WaffG zwar zu den Waffen, aber sie sind keine Schusswaffen.

    § 1. Waffen sind Gegenstände…die ihrem Wesen nach dazu bestimmt sind:
    die Angriffs- oder Abwehrfähigkeit von Menschen durch unmittelbare Einwirkung zu beseitigen oder herabzusetzen oder…
    Es besteht keine Genehmigungs- und Meldepflicht.
    Es verbleiben aber allerdings die allgemeinen Bestimmungen für Waffen, wie: Altersgrenze 18 Jahre, Verlässlichkeit sowie verhängtes Waffenverbot.

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    Führen der Co2 bzw. Luftdruckwaffen ist nur mit Waffenpass erlaubt!

    Zum Führen:
    „Als Führen einer Waffe gilt nicht nur das Tragen am Körper, sondern auch das Beisichhaben in einer mitgeführten Tasche, einem Aktenkoffer oder auch im PKW.
    Dabei ist es völlig unerheblich, ob die Waffe geladen, halbgeladen oder ungeladen ist.
    Es spielt auch keine Rolle, ob die Waffe funktionsfähig ist.


    Bitte verwechselt Co2 bzw. Luftdruckwaffen nicht mit Schreckschusspistolen! Es gelten andere Bestimmungen über Innehaben/führen sowie den Besitz!
    Des Weiteren auch bei dieser Art von den „freien Waffen“ ganz Wichtig falls ihr Nachwuchs habt. Ihr müsst die Co2 bzw. Luftdruckwaffen so verwahren, dass die Sorgfaltspflicht eingehalten wird. (hängt vom jeweiligen Einzelfall ab)!


    Einsatzbereich/Ausführung/Tipps:
    Zur Gliederung es gibt diverse unterschiedliche Angebote am Markt zu erwerben…
    Verschiedenste Arten von Pistolen, Gewehren usw.! Und auch wie bei den Schreckschusswaffen zig Arten von Munition dazu… Siehe nachstehendes Bild.

    [[File:Diabolos_airgun_pellets_cal_177.jpg|none|auto]]
    (Quelle: Wikipedia)

    Als Geschosse für Luftgewehre und Luftpistolen kommen Rundkugeln, Federbolzen und Diabolo Geschosse in Betracht. Letztere sind heute allgemein üblich, da sie die größte Schusspräzision versprechen.
    Das weitest verbreitete Kaliber beträgt 4,5 mm (.177), daneben werden Luftgewehre und Luftpistolen auch in den Kalibern 5,6 mm (.22) und 6,35 mm (.25) hergestellt.

    [[File:1280px-BB_gun_with_CO2_and_BBs.jpg|none|auto]]
    (Quelle: Wikipedia)

    [[File:ueber-luftgewehr-handspann-system-gr.jpg|none|auto]]
    (Quelle: softair-shop.de)


    Bei Druckluftpistolen und CO2-Waffen werden die Geschosse nicht durch Verbrennen eines Treibmittels, sondern durch komprimierte Luft bzw. durch den unter Verwendung von Kohlensäure entstandenen Gasdruck angetrieben.
    Sofern das Kaliber unter 6 mm liegt, handelt es sich um minderwirksame Waffen (freie Waffe), auf die nur bestimmte Regelungen des Waffengesetzes Anwendung finden.
    Das Ö.WaffG ordnet Druckluftwaffen mit einem Kaliber über 6mm der Kategorie C zu. Solche Waffen sind waffenpass-, Jagdkarten- und meldepflichtig, jedoch nicht genehmigungspflichtig.

    Funktionsweise der Co2 Waffen

    Treibmittel für Co2 Waffen

    Handhabung:
    Auch bei den Druckluftpistolen bzw. CO2-Waffen macht euch vor dem Kauf damit vertraut. Lernt die Waffe und den Umgang mit dieser kennen.
    Das Abfeuern von Druckluftpistolen bzw. CO2-Waffen ist auf dem eigenen befriedigten Grundstück erlaubt oder auf einem befriedigten Grundstück mit der Erlaubnis des Besitzers.
    Ein befriedigtes Grundstück ist ein klar abgetrenntes Grundstück durch einen Zaun oder eine Hecke ect. Es sind die ortspolizeilichen Auflagen zu beachten.

    Lasst den Finger immer vom Abzug(Finger LANG), damit sich nicht aus Versehen ein Schuss lösen kann. Der Finger gehört erst dann auf den Abzug, wenn ihr tatsächlich einen Schuss abgeben wollt!
    Überprüft vor jedem Gebrauch, dass die Waffe gesichert ist, damit sich nicht aus Versehen ein Schuss löst.

    Geschichtliches:

    Druckluftwaffen gibt es bereits seit dem 17. Jahrhundert. Vorläufer sogar bereits in der Antike.
    Zur Zeit der napoleonischen Kriege wurden Luftgewehre unter anderem von Tiroler Freiheitskämpfern gegen französische und bayerische Besatzer mit Erfolg eingesetzt.
    Diese Waffen waren zum Teil mit Schnelllade-Vorrichtungen ausgerüstet und dank gezogener Läufe sehr präzise.
    Luftgewehre und -pistolen werden heute in erster Linie als sehr teure und hochspezialisierte Sportgeräte (bis hin zu olympischen Wettbewerben) verwendet, sowie bei einfacheren Modellen zum gelegentlichen Freizeitschießen
    (unter anderem bei Schießbuden auf dem Vergnügungspark).


    Ich hoffe ich habe im Großen und Ganzen hoffe ich ich habe euch kurz und bündig alles beschreiben können. Es gäbe auch hier wieder so viel mehr zum Thema darum...
    ...für alle die sich noch intensiver mit dem Thema Auseinandersetzen wollen. Der LINK wo ihr stundenlang stöbern könnt. ;)

    Ich möchte erneut darauf hinweisen, dass dies hier nicht das vollständige österreichische Waffengesetz ist, sondern einige Auszüge zur Anwendung.
    Auch die generellen Vorschläge zur Anwendung/Verwendung der „ freien Waffen“ sind aufgrund meiner Erfahrungen sowie Meinungen entstanden! Natürlich übernehme ich keine Haftung für falsche bzw. nicht vollständige Angaben.


    Lg
    Alpine Warrior

  • Zitat von Alpine Warrior im Beitrag #1
    Zur CO2 Waffe/Druckluftwaffe
    Das Ö.WaffG ordnet Druckluftwaffen mit einem Kaliber über 6mm der Kategorie C zu. Solche Waffen sind waffenpass-, Jagdkarten- und meldepflichtig, jedoch nicht genehmigungspflichtig.



    Für Kat. C brauchst normalerweise weder Waffenpass noch Jagdkarte.

    18 Jahre, Staatsbürger, kein Waffenverbot und gut ist :-)

  • Zitat von Diego im Beitrag #2
    Zitat von Alpine Warrior im Beitrag #1
    Zur CO2 Waffe/Druckluftwaffe
    Das Ö.WaffG ordnet Druckluftwaffen mit einem Kaliber über 6mm der Kategorie C zu. Solche Waffen sind waffenpass-, Jagdkarten- und meldepflichtig, jedoch nicht genehmigungspflichtig.



    Für Kat. C brauchst normalerweise weder Waffenpass noch Jagdkarte.
    18 Jahre, Staatsbürger, kein Waffenverbot und gut ist :-)




    Uhhhh da ist mir ein grober Fehler unterlaufen!

    Gemeint war damit, dass herumtragen... Dazu bräuchte man W.Pass oder Jagdkarte... und sie sind generell Meldepflichtig!

    Danke Diego[Blockierte Grafik: http://files.homepagemodules.de/b628050/a_18_15250baf.gif]

    "Der Weltuntergang am frühen Morgen kann einem den ganzen Tag versauen."
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    P.s. Ich mache keine Rechtschreibfehler....Ich verschlüssel nur meine Nachrichten ;)

  • Zu erwähnen sei noch, dass das o.a. Regelung für Gaspistolen nicht zutreffen, da hier ja kein Projektil verschossen wird.
    Ob das auch mit aufgesetztem und gefüllten Abschussbecher gilt kann ich aber nicht sagen.
    WP-pflichtig sind Waffen die Projektile aus einem Lauf verschießen. Ob der Becher als Lauf einzuordnen ist wage ich nicht zu beurteilen. MMn nicht, aber die Entscheidungen mancher SV sind weder vorherseh- noch nachvollziehbar

    There is no such thing as too much backup!

  • Ben

    Hat das Thema geschlossen