Neues Rettungsdienstgesetz in NÖ beschlossen

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  • Zitat
    Die Landesregierung hat am Dienstag ein neues Rettungsdienstgesetz beschlossen. Das Gesetz soll die Aufgaben von Ersthelfern regeln. Notruf 144 wird als zentrale Alarmierungsstelle für Einsätze festgelegt.



    http://noe.orf.at/news/stories/2801236/

    LG Wolfgang

  • Stellt eigentlich nur den derzeitigen Ist-Stand gesetzlich dar. Interessant ist die gesetzliche Definition von First Respondern.

    viribus unitis - acta non verba

  • Das neue Gesetz definiert auch das NNÖ 144 als einzige Stelle in Niederösterreich Rettungsnotrufe annehmen darf. Somit sind alle anderen Leitstellen die es bisher noch gab eigentlich nicht mehr legal.
    2 der 3 Leitstellen werden im Jänner geschlossen.
    Somit bleiben dann nur noch NNÖ 144 und die Leitstelle vom Samariterbund Traiskirchen über.

    Ebenso wurden die Berg, Wasser und Höhlenrettung als Spezielle Rettungsdienste in das Gesetz aufgenommen.
    Was dies genau bedeutet wird die Zeit zeigen.