Waldlager - Rechtliche Situation

  • Hallo zusammen,

    Ich bin gerade am überlegen ob ich mir ein richtiges Waldlager aufbauen soll. Ein Rückzugspunkt sozusagen.
    Jetzt wollte ich mal wissen wie da die rechtliche Lage in Österreich aussieht ? Was ist wenn ein Förster meinen " UNTERSTAND " bzw. mein Waldlager findet ?
    Kann mir jemand helfen.

  • Ok, hab gerade im Forum die Antwort entdeckt.
    Also mit Genehmigung des Besitzers sollte dies kein Problem darstellen. :-)

  • Genau, Du brauchst die Genehmigung des Waldbesitzers und solltest auch nachfragen wie das dort mit der Bejagung ist! Weil wenns ein stark bejagtes Gebiet ist, würd ichs Dir nicht empfehlen (man weiss ja nie)!
    LG
    Igel

  • Im Wald ein (ober- oder unterirdisches) Gebäude ohne Baugenehmigung (die du nicht bekommen wirst) zu errichten ist auch mit Zustimmung des Grundstücksbesitzers illegal.

    Hinzu kommt in OÖ §56 Landesjagdgesetz:

    Zitat
    Jede vorsätzliche Beunruhigung oder jede Verfolgung von Wild ... ist verboten.


    Der OGH beurteilt die Störung übrigens relativ streng (z.B.:https://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/Just...0I0000_000.html - ein Mountainbiker wurde zur Unterlassung des Befahrens eines Jagdbebietes auf nichtöffentlichen Straßen verurteilt, weil das Mountainbiken an sich geeignet ist, das Wild zu beunruhigen und daher die Jagdausübung zu stören. Ob die konkrete Fahrt an sich eine Störung des Wildes verursacht ist unerheblich.
    Ähnlich auch das Urteil https://www.ris.bka.gv.at/Dokument.wxe?A...251_03T0000_000 - es wurde untersagt, in der Nacht "Dachs-Safaris" anzubieten, selbst wenn diese von einer öffentlichen Straße aus erfolgen.).

    LG,

    Bardo Thodol

    There is no such thing as too much backup!