• Kennt jemand von euch eine Möglichkeit innerhalb von Österreich, um irgendwo zu campen aber auch in Verbindung mit einer Wald Benützung, damit man seine Ausrüstung (z.B. Wasserfilter, Säge, Messer, Feuerstahl,...) ausprobieren kann? Sollte nicht in Verbindung mit einem Outdoor/Survival Kurs sein. Damit meine ich so eine Art von legalem Wildcampen.

    Hoffe das Beste, aber sei auf das Schlimmste vorbereitet!

  • Willkommen im Forum.

    Zu deiner Frage:

    Zitat von Ben im Beitrag RE: Stealth Camping - Ja/Nein ?
    Campen ist in ganz Österreich auf öffentlichen Flächen verboten. Ausnahme: Campingplätze und mit Genehmigung des Grundstücksbesitzers.

    Es gibt eine Grauzone in den Alpen über der Baumgrenze, theoretisch auch da verboten, praktisch machen es aber viele und es wird nicht sanktioniert.

    In einem Naturschutzgebiet campen ist darüber hinaus absolut verboten!



    Sei doch bitte so gut und stell dich zuersthier

    vor bevor du Fragen zur rechtlichen Lage des Campens stellst. Danke.

  • da gibt's keine richtige Antwort....

    Vorher um Erlaubnis fragen

    Ob in der freien Landschaft oder im Wald, auf der sicheren Seite ist man auf jeden Fall, wenn vorher um Erlaubnis gefragt wird. Aber wo? Der Grundeigentümer einer Wald- oder Flurparzelle ist oft nicht einfach zu ermitteln. Liegt eine Ortschaft in der Nähe, bringt vielleicht ein Gang in die Dorfgaststätte oder zum Tante-Emma-Laden Aufschluss, Auskunft über Zelten auf Waldparzellen kriegt man auch in den Forstämtern. Nutzt alles nichts und will man es trotzdem genau wissen, bleibt nur der Gang zum Katasteramt ...
    In Gebieten, die einem besonderen Schutz unterliegen, braucht man erst gar nicht um Erlaubnis zu fragen. Hier gelten strengere Regeln. Zelten in Nationalparks, Naturschutzgebieten, geschützten Biotopen, Wildschutz- und Wasserschutzgebieten ist grundsätzlich verboten. Auch die Förster werden in solch sensiblen Naturräumen weniger verständnisvoll sein.

    In den Alpenländern Schweiz und Österreich ist wildes Zelten ebenso Länder- beziehungsweise Kantonalsache. Die Gesetzeslage ist also nicht weniger kompliziert. Hinzu kommen die Gesetze, die das alpine Biwakieren regeln. In den meisten Gesetzen und Verordnungen wird Biwakieren als das »Kampieren außerhalb von Campingplätzen während eines kurzen, durch den Anlass gebotenen Zeitraumes im hochalpinen Gelände« verstanden. Das »Kampieren« wiederum ist laut Tiroler Campinggesetz das »Nächtigen von Personen in mobilen Unterkünften, wie Zelten, Wohnwägen, Kraftfahrzeugen, Wohnmobilen, Mobilheimen und dergleichen im Rahmen des Tourismus«. Das hochalpine Biwakieren ist in den meisten Fällen vom Verbot des Kampierens ausgenommen. Rechtsquellen dazu sind die einzelnen Nationalparkgesetze, Naturschutzgesetze und Sonderschutzgebietsverordnungen wie zum Beispiel zum »Salzburger Land« oder »Inneres Untersulbachtal«.
    Wer genauere Informationen für ein Gebiet in Österreich sucht, der kann im Internet unter www.ris.bka.gv.at das jeweilige Bundesland anklicken und mit dem Suchbegriff »biwakieren« oder »kampieren« die jeweiligen Gesetze finden. Aber auch hier gilt im Zweifelsfall die Devise, die Zustimmung des Grundeigentümers einzuholen.
    Die Gesetze der einzelnen Kantone in der Schweiz sind unter der Internetadresse www.blw.admin.ch einzusehen. Auch hier gelten für das alpine Biwakieren besondere Bestimmungen.

    In der Praxis gestaltet sich das Übernachten draußen oft viel weniger prekär, als der Paragraphen-dschungel vermuten lässt. Wer nicht gerade im Naturschutzgebiet oder in irgendeinem Vorgarten schläft, kommt vielleicht erst gar nicht in Kontakt mit Förstern, Jägern oder Bauern. Und wo kein Kläger ... Wird man trotzdem erwischt, wird ein Zelt oder eine ähnliche Konstruktion, wo nicht ohnehin verboten, auf weniger Toleranz stoßen als eine Bettstatt unter freiem Himmel. Da nützt auch die Diskussion wenig, ob eine Tarp-Abspannung ein Zelt ist oder nicht. Auch Ausreden, die auf »höhere Gewalt« hinauslaufen, können kontraproduktiv sein. Schließlich ist es recht schwierig, sich im deutschen Wald so zu verirren, dass man wirklich ein Notbiwak aufschlagen muss. Und die Dunkelheit bricht jeden Abend herein, man kann also auch schwerlich »von ihr überrascht werden«. Und wenn jemand so das Blaue vom Himmel runterlügt, wird sich vielleicht auch der aufgeschlossenste Förster provoziert fühlen.

    Solange das Zelten oder Biwakieren nicht einheitlich geregelt ist und keine explizite Erlaubnis vorliegt, kann man niemandem wirklich zum wilden Campen raten. Wer trotzdem draußen übernachten will, sollte sich unsere Praxistipps zu Herzen nehmen und vor allem freundlich bleiben. Und sollten Sie es wirklich mal drauf ankommen lassen wollen, sollte in der Reisekasse das Geld für einen guten Anwalt vorhanden sein.


    weitere Infos :

    Österreich
    Wildes Campen ist in Österreich untersagt. Zugelassenes Campen ist nur auf ausgezeichneten Plätzen gestattet. Einmaliges Übernachten im Wohnmobil ist auf der Durchreise außerhalb von Campingplätzen i.a. gestattet, nicht jedoch in Wien, Tirol und auch nicht in den Nationalparks und Landschaftsschutzgebieten. Ebenso wie in Deutschland ist dabei das Aufstellen von Tischen und Stühlen im Freien untersagt.



    In Österreich ist das Übernachten im Wald nur mit Genehmigung des Waldbesitzers erlaubt:

    Forst Gesetz §33 Abs (3) Eine über Abs. 1 hinausgehende Benutzung, wie Lagern bei Dunkelheit, Zelten, Befahren oder Reiten, ist nur mit Zustimmung des Waldeigentümers, hinsichtlich der Forststraßen mit Zustimmung jener Person, der die Erhaltung der Forststraße obliegt, zulässig.



    Schnell noch Senf von mir- es riecht nach dicht machen.

    Da ja auch Österreich angesprochen ist möchte ich die Aussage das mich ein Förster festnehmen kann auf das entschiedenste bestreiten.

    Also festnehmen kann dich in Österreich nur die Polizei! Und auch diese hat strenge Auflagen dafür.

    Eine Festnahme (Verhaftung) ist nicht zulässig, wenn sie unverhältnismäßig ist. Dies ist beispielsweise beim Diebstahl einer Zeitung vom Zeitungsständer der Fall. (https://www.help.gv.at/Portal.Node/h...e.2460304.html)

    Das Anhalterecht hat in Österreich ein Förster nur genau so wie auch jeder Andere. Allerdings muss er auch genau so wie jeder andere Bürger sich notfalls vor Gericht dafür verantworten( eventuelle Freiheitsberaubung, ungebührliche Gewalt etc).

    Ich glaube das der Förster der versucht mich festzunehmen mehr Probleme bekommt als ein Camper.



    Wegen dieser Frage wurden in anderen Foren schon Kriege geführt..... Also am besten den Hausverstand nutzen....

    Good logistics alone can’t win a war. Bad logistics alone can lose it.

  • Hi Grimm,

    danke für deine ausführliche Antwort, ABER:

    wenn du schon deine Beiträge aus dem SP-Forum reinkopierst achte doch bitte auf eine gewisse Gliederung und Themenbezug.

    Die rechtliche Lage in Deutschland und der Schweiz ist nicht relevant, da der Threadersteller bzgl. Österreich nachgefragt hat.

    "Wo kein Kläger, da kein Richter" klingt immer nett, aber wir geben keine Anleitungen zu Verwaltungsvergehen.

    Bezüglich Festnahme hat der Threadersteller gar nichts gefragt, abgesehen davon, dass man für ein Vergehen nach dem Verwaltungsstrafrecht nicht festgenommen wird. Es droht eine Geldstrafe, die auch saftig ausfallen kann je nach Einzelfall.

  • Hi Ben

    Hab eigentlich versucht nur das Österreich relevante rauszupicken. Und ist glaub keiner von mir sondern von Deinen Landsleuten die im S&P sind. Aber wenns Dich stört dann lass ichs einfach. Ich muss nicht hier sein :-)


    Dachte eigentlich man könnte Brücken schlagen, Synergien nutzen, einander Länderübergreifend helfen. Gemeinsam z.Bsp. an Notfunkübungen mitmachen. Ist offenbar von der hiesigen Rennleitung nicht erwünscht.
    Schade eigentlich.

    Good logistics alone can’t win a war. Bad logistics alone can lose it.

  • Nein, du musst nicht hier sein. Aber solange du es bist bitte ich dich gewisse Formvorschriften einzuhalten. Das dient der Leserlichkeit und der Foren-Suche und somit haben schlussendlich alle was davon.

    Wenn die Beiträge nicht von dir sind, sollten sie als Zitat eingefügt und mit Quellenangabe versehen werden.

    Synergien können wir gerne nutzen, aber wir möchten saubere Themen haben und nicht zu sehr in die Breite gehen.

  • Danke vorerst für die Antworten zu meiner Frage und es tut mir Leid, wenn deswegen eine kleine Meinungsverschiedenheit entstanden ist.

    Hoffe das Beste, aber sei auf das Schlimmste vorbereitet!