Rechtliches & Grundwissen zum Jagdrecht

  • Hallo Leute mal etwas zur rechtlichen Situation bzgl. Jagdrecht in Österreich:

    Zitat
    In Österreich gilt im Jagdrecht das Prinzip der Revierjagd. Es besagt, dass das Ausüben der Jagd untrennbar mit dem Eigentum von Grund und Boden verbunden ist.
    Jagdgesetze werden auf Landesebene beschlossen. Es gibt demnach neun verschiedene Jagdgesetze, die sich aber größtenteils gleichen. Andere in Beziehung mit dem Jagdrecht stehende Gesetze wie das Waffengesetz oder das Tierschutzgesetz sind hingegen Bundesgesetze.



    So nun zur Auflistung hier habt ihr jeweils die passenden Links zu den aktuell gültigen Jagdgesetzen...
    Fangen wir an:

    WIEN

    NIEDERÖSTERREICH

    BURGENLAND

    KÄRNTEN

    OBERÖSTERREICH

    STEIERMARK

    SALZBURG

    TIROL

    VORARLBERG


    Lg Alpine Warrior

    "Der Weltuntergang am frühen Morgen kann einem den ganzen Tag versauen."
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    P.s. Ich mache keine Rechtschreibfehler....Ich verschlüssel nur meine Nachrichten ;)

  • Weiters ebenfall zu Beachten die Strafnorm nach dem Strafgesetzbuch i.V.m. dem jeweiligen Landesgesetz:

    §137 StGB

    Zitat
    Wer unter Verletzung fremden Jagd- oder Fischereirechts dem Wild nachstellt, fischt, Wild oder Fische tötet, verletzt oder sich oder einem Dritten zueignet oder sonst eine Sache, die dem Jagd- oder Fischereirecht eines anderen unterliegt, zerstört, beschädigt oder sich oder einem Dritten zueignet, ist mit Freiheitsstrafe bis zu sechs Monaten oder mit Geldstrafe bis zu 360 Tagessätzen zu bestrafen.



    sowie §138 StGB

    Zitat
    Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren ist zu bestrafen, wer die Tat
    1.an Wild, an Fischen oder an anderen dem fremden Jagd- oder Fischereirecht unterliegenden Sachen in einem 3 000 Euro übersteigenden Wert,
    2.in der Schonzeit oder unter Anwendung von Eisen, von Giftködern, einer elektrischen Fanganlage, eines Sprengstoffs, in einer den Wild- oder Fischbestand gefährdenden Weise oder an Wild unter Anwendung von Schlingen,
    3.in Begleitung eines Beteiligten (§ 12) begeht und dabei entweder selbst eine Schußwaffe bei sich führt oder weiß, daß der Beteiligte eine Schußwaffe bei sich führt oder
    4.gewerbsmäßig
    begeht.



    Lg

    "Der Weltuntergang am frühen Morgen kann einem den ganzen Tag versauen."
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    P.s. Ich mache keine Rechtschreibfehler....Ich verschlüssel nur meine Nachrichten ;)

  • Zu erwähnen wäre, dass auch EU- und internationales Recht in mannigfaltiger Art und Weise mitspielt. Es gibt zahlreiche Gesetze, Richtlinien und Verordnungen, welche zumindest Teilbereiche der Jagd regeln. Da wären z.B. die Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie (FFH), das Washingtoner Artenschutzabkommen (CITES), die EU-Vogel -Richtlinie, die RL 79/409/EWG über die Erhaltung von Vogelarten, die RL 92/43/EWG zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume, sowie diverse Richtlinien zum Lebensmittelrecht, Seuchenschutz, Waffen- und Sprengstoffrecht).

    Wenn man direktvermarkten will kommen auch noch Unmengen an gewerbe- und lebensmittelrechtlicher Bestimmungen.

    Natürlich muss man nicht alles auswendig kennen, und viele internationale Regelungen wurden ohnehin in nationales Recht eingearbeitet, soweit in Österreih anwendbar. Sobald man aber heimischen Boden verlässt sollte man sich damit wieder auseinandersetzen...


    LG,

    Bardo Thodol

    There is no such thing as too much backup!