Hab das Prozedere selbst durch:
Zitat
Es besteht Meldepflicht!
Videoüberwachungen müssen prinzipiell beim Datenverarbeitungsregister (DVR) gemeldet werden. Ausnahmen bestehen nur falls, Videodaten nicht, oder nur analog (beispielsweise auf VHS) gespeichert werden.
Eine weitere Ausnahme von der Meldepflicht wurde, Ende Mai 2010, durch die Standardanwendung „Videoüberwachung“ geschaffen. Banken, Juweliere, Trafiken, Tankstellen und Private die das eigene Haus überwachen wollen, können sich die Meldung beim DVR sparen, wenn sie sich an die Bestimmungen der Standard und Musterverordnung (http://ftp.freenet.at/privacy/ds-at/stmv-2004.pdf) halten.
Videoüberwachungen die Daten digital speichern unterliegen neben der Meldepflicht auch der Vorabkontrolle durch die Datenschutzbehörde (DSB), es sei denn, dass die Daten verschlüsselt gespeichert werden und der einzige Schlüssel bei der Datenschutzbehörde selbst hinterlegt wird.
Nach allen uns bisher vorliegenden Informationen werden für „Streaming-Kameras“, also Webcams die aufgenommene Bilder in Echtzeit ins Internetübertragen, wie diese beispielsweise in Internet-Cafes zu finden sind - ebenfalls keine Genehmigung erteilt.
Zitat
Es besteht Kennzeichnungspflicht!
Sämtliche Videoüberwachungen, also auch jene die nicht meldepflichtig sind, müssen für Betroffene deutlich erkennbar, in einer Art und Weise gekennzeichnet sein, die es ermöglicht der Videoüberwachung auszuweichen. Bei Geschäften und Lokalen wird dies wohl nur durch einen entsprechenden (deutlich sichtbaren) Hinweis auf der Eingangstüre möglich sein.
Quelle: http://www2.argedaten.at/php/cms_monitor...ATEN&s=09393wai