Pfefferspray beim Drogeriemarkt

  • Gestern bei einem DM in Deutschland hab ich folgendes entdeckt:

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    Irgendwie seltsam einen Pfefferspray in einem Drogeriemarkt kaufen zu können, finde ich. Was denkt ihr?

  • Vermutlich wird aus "Sicherheitsgründen" die Spraydose erst an der Kassa nach dem Bezahlen befüllt...

  • In der Tat seltsam, wobei man aber bedenken muss das der Verkauf ja angeblich gestiegen ist was das Pfefferspray angeht.
    Die Leitung wird halt eine neue "Geschäftsidee" darin gesehen haben.

    Dass es aber DM anbietet, ist schon witzig irgendwie, nach dem Motto: "Hey Schatz ich geh mir nur schnell beim DM ein Pfefferspray holen, bin gleich wieder da!"

    Hier im Westen sind wir frei und müssen nichts, nur funktionieren!

  • Kauf mein Pfefferspray seit Jahren beim Motorradgeschäft Louis. Find jetzt eigentlich nichts Ungewöhnliches daran..

  • In Deutschland ist das ein Tierabwehrspray, nicht zur Selbstverteidigung gegen Menschen gedacht. Damit ist es keine Waffe und kann frei verkauft werden. In Österreich geht das rechtlich nicht.

    Ich bin lieber auf etwas vorbereitet was nie passiert als nachher überrascht da zu stehen.

  • Darf bzw kann dann in Deutschland von Kindern bzw Minderjährigen Tierabwehrspray gekauft werden?

  • Wenn ich es richtig verstehe (Deutsches Recht ist nicht so meins), dann gibt es in D kein Mindestalter für einen Tierabwehrspray da sowas nicht unter das Waffengesetz fällt.

    Zitat
    § 3 Umgang mit Waffen oder Munition durch Kinder und Jugendliche
    (1) Jugendliche dürfen im Rahmen eines Ausbildungs- oder Arbeitsverhältnisses abweichend von § 2 Abs. 1 unter Aufsicht eines weisungsbefugten Waffenberechtigten mit Waffen oder Munition umgehen.
    (2) Jugendliche dürfen abweichend von § 2 Abs. 1 Umgang mit geprüften Reizstoffsprühgeräten haben.
    (3) Die zuständige Behörde kann für Kinder und Jugendliche allgemein oder für den Einzelfall Ausnahmen von Alterserfordernissen zulassen, wenn besondere Gründe vorliegen und öffentliche Interessen nicht entgegenstehen.


    Quelle: https://www.gesetze-im-internet.de/waffg...R397010002.html
    http://www.pfefferspray-kaufen.net/ab-we...rspray-erlaubt/

    Ich bin lieber auf etwas vorbereitet was nie passiert als nachher überrascht da zu stehen.

  • Morgen.

    @Don Pedro und @Redshirt
    Ich erinnere mich in der Schulung zur Waffensachkundeprüfung 14 Jahre als Mindestalter für Pfeffer gehört zu haben. Wie und warum, fragt mich bitte nicht, bedenkt diesbezüglich auch das im deutschen Waffenrecht auch teilweise Umgang mit Gegenständen geregelt ist, welche gar keine Waffen sind, siehe §42a WaffG. Mindestalter 14 Jahre wird sich vermutlich auf die Strafmündigkeit beziehen aber das ist nur persönliche Vermutung.

    Zum Thema: bei uns wurden Pfeffersprays auch früher schon an Tankstellen z.B. verkauft. Ich persönlich sehe hier sowohl Vor- als auch Nachteile.

    Vorteil: Es werden solche Gegenstände nicht "tabuisiert", sondern können als regulärer Bestandteil frei verfügbarer Alltagsgegenstände wahrgenommen werden. Pfefferspray zielt in erster Linie auf Frauen als Käufergruppe ab, und vermutlich sucht eine Frau eher den Drogeriemarkt auf als ein Waffengeschäft.

    Nachteil: Es fehlt die fachliche Beratung, meist werden hier eher kleine Dosen eines No-Name-Produktes (Qualität?) verkauft, auf dem Foto von @Ben handelt es sich aber um ein durchschnittlich gutes Produkt. Auserdem fehlt hier auch die Auswahl wie Strahl, Nebel, Schaum, Gel, verschiedene Größen etc.