Katastrophenschutzgesetze Österreich

  • Die Katastrophenschutzgesetze in Österreich sind Landessache.


    Hier die Links zu den Landes-Katastrophenschutzgesetzen:


    Wien: https://www.ris.bka.gv.at/Gelt…W&Gesetzesnummer=20000075

    Niederösterreich: https://www.ris.bka.gv.at/Gelt…O&Gesetzesnummer=20001126

    Burgenland: https://www.ris.bka.gv.at/Gelt…d&Gesetzesnummer=10000189

    Steiermark: https://www.ris.bka.gv.at/Gelt…k&Gesetzesnummer=20000308

    Kärnten: https://www.ris.bka.gv.at/Gelt…K&Gesetzesnummer=10000076

    Oberösterreich: https://www.ris.bka.gv.at/Gelt…O&Gesetzesnummer=20000459

    Salzburg: https://www.ris.bka.gv.at/Gelt…g&Gesetzesnummer=10000401

    Tirol: https://www.ris.bka.gv.at/Gelt…T&Gesetzesnummer=20000180

    Vorarlberg: https://www.ris.bka.gv.at/Gelt…g&Gesetzesnummer=20000269


    Nicht unwesentlich zu wissen sind besonders die Zwangs- bzw. Duldungsmaßnahmen, welche darin geregelt sind. Es kann im Katastrophenfall dazu kommen, dass man zur Mitarbeit verpflichtet wird, oder Fahrzeuge oder andere Ressourcen zur Verfügung stellen muss, um eine Katastrophe zu bekämpfen. Hier als Beispiel §20 des oberösterreichischen Katastrophenschutzgesetzes:


  • Zitat

    Persönliche Vorsorgemaßnahmen (Selbstschutz)

    § 8. (1) Die Gemeinde hat für die präventive Vermittlung von Kenntnissen und Fertigkeiten im Selbstschutz der Bevölkerung zu sorgen, einschließlich Anleitungen für die von jedem Einzelnen für sich und seine Angehörigen zum Schutz vor Personen- und Sachschäden zu treffenden Vorkehrungen.

    (2) Zur Verbreitung von Selbstschutzinformationen nach Abs. 1 kann sich die Gemeinde eines allgemein zugänglichen Schulungsangebotes einschlägiger Organisationen und Einrichtungen, insbesondere der Organisation „Die Helfer Wiens“ – Selbstschutz – Zivilschutz, bedienen.


    Ich hab mal den Wiener Link oberflächlich durchgeschaut. Da ist mich das angesprungen.

    Ich bin kein Jurist, aber Gesetzestexte sind i.d.R. wortwörtlich zu verstehen.

    ad 1.) Weiß jemand was "hat zu sorgen" definitiv bedeutet? Der Begriff impliziert für mich eigentlich "muss" und nicht "kann".

    Heißt das, dass die Gemeinde eigentlich verpflichtet (!) wäre die Bevölkerung auf eine Katastrophe vorzubereiten? Die Frage würde auch beinhalten "ob sie (die Bevölkerung) will oder nicht". Oder heißt das nur, dass die Gemeinde Verweise auf (ad 2) Organisationen zur Fort- und Weiterbildung herausgeben muß?


    Zitat

    Krisenmanagement

    § 12. (1) Die Gemeinde hat organisatorische Vorkehrungen zu treffen, um bei Bedarf ein den jeweiligen Anforderungen entsprechendes Krisenmanagement einrichten zu können.

    (2) Die Leitung sowie die Entscheidung über die Einberufung und Zusammensetzung des Krisenmanagements obliegt dem Bürgermeister.


    Das ist auch super. Wenn was passiert, dann warten wir auf den Bürgermeister, damit er sich überlegt ob ein "Krisenmanagement" einberufen wird und wer da drin sitzen soll.

    Und die Gemeinde muß einen Sitzungssaal zur verfügung stellen. :/ So oder so ähnlich kann man das verstehen.


    Zitat

    5. Abschnitt

    Mitwirkungspflichten


    § 16.

    (2) Im zumutbaren Umfang hat auch schon vor dem Einsetzen von behördlichen Maßnahmen jedermann zum eigenen Schutz und zum Schutz seiner Angehörigen vor Personen- und Sachschäden die mit eigenen Mitteln möglichen Maßnahmen zu treffen.


    Schon wieder so ein schöner Gummiparagraph.

    Blöd, dass das so nichtssagend ist, dass es nicht exekutiert werden kann :).

    In Abschnitt 8, §25 steht jedenfall nix drin.


    Ich habe übrigens dann einen Schutzplan für Wien gesucht und gar nix gefunden. Gibts sowas irgendwo online? Oder ist das wieder etwas, das sowieso nix für "Normalsterbliche" ist?

    Oder bin ich zu blöd zum suchen - das ist eine überdenkenswerte Möglichkeit. 8o

  • Die Helfer Wiens => https://www.diehelferwiens.at/

    Das ist der Zivilschutz in Wien. Welchen Stellenwert und welche Qualitäten das bietet sieht jeder der die Homepage liest. Denn Wien bietet für 2 Mio Einwohner exakt 6 Vorträge zu je 2 Stunden zu den Themen "Verhalten in Notsituationen (mit Schwerpunkt Verhalten im Brandfall)" und "Blackout und Strahlenschutz". Das sind 3 Vorträge pro Thema. Dafür gibt es 1 Präsidenten, 5 Vizepräsidenten, insgesamt 20 Vorstandsmitglieder und 5 "Hackler".

    Und jetzt höre ich auf zu schreiben sonst platzt mir der Kragen :cursing:

    Ich bin lieber auf etwas vorbereitet was nie passiert als nachher überrascht da zu stehen.

  • Ich habe übrigens dann einen Schutzplan für Wien gesucht und gar nix gefunden. Gibts sowas irgendwo online? Oder ist das wieder etwas, das sowieso nix für "Normalsterbliche" ist?

    3mal darfst du raten :)



    Heißt das, dass die Gemeinde eigentlich verpflichtet (!) wäre die Bevölkerung auf eine Katastrophe vorzubereiten?

    Die Gemeinde ist verpflichtet ein entsprechendes Informationsangebot sicher zu stellen. Was sie auch tut.

    Das ist auch super. Wenn was passiert, dann warten wir auf den Bürgermeister, damit er sich überlegt ob ein "Krisenmanagement" einberufen wird und wer da drin sitzen soll.

    Ähm nein. Da geht es um die Schaffung der entsprechenden Kompetenzen und Pflege der Datenbanken sowie die organisatorische Bereitstellung von Räumlichkeiten für ein Krisenmanagement.

    In den allermeisten Gemeinden ist der Bürgermeister tatsächlich sehr zeitnah vor Ort, in manchen Gemeinden (meistens dann größere) gibt es einen ständig erreichbaren Journaldienst für die ersten Entscheidungen. Das funktioniert mittlerweile äusserst gut und es sitzen dort auch trainierte Leute.

    viribus unitis - acta non verba