Messer - Rechtliche Situation in Deutschland

  • @bonzo @Bardo Thodol
    Schließe mich der Einschätzung an. Kenne eigentlich den Begriff Hirschfänger nur für einen Nicker. Und war beträchtliche Zeit meines jungen Leben in der Steiermark und Oberösterreich unterwegs. Wobei ich den Begriff Nicker auch wieder nur aus Deutschland kenne. Selbst in Vorarlberg störte sich bis dato keiner an Hirschfänger. Wobei die Vorarlberger eine andere Trachtentradition haben als Bayern, Tirol, Salzburg, Kärnten, Oberösterreich, Steiermark und der gebirgige Teil von Niederösterreich.

    Vielleicht ist es einfach nur die Übertragung des Namens. Da einen tatsächlichen Hirschfänger kaum einer, außer bei der Jagd vielleicht verwendet.

    semper paratus
    semper fidelis in familia
    semper verus est ipse

  • Ich hoffe es bricht kein Bruderkrieg vom Zaun wegen Begriffen.... ;)

    Zum Thema verschlossenes Behältnis: mein belgischer Freund hat das bei einem Walther, bei welchem ein breites GürtelTäschchen dabei war, souverän gelöst: er hat das ZahlenSchloß eines ausrangierten Reisekoffers dr angenäht.
    Ganz ehrlich: die beste Lösung in meinen Augen. Es gibt auch nirgends Definitionen, WIE das Behältnis getragen werden darf.
    Außerdem hat man so nah am Körper die beste Kontrolle drüber.

    Ich persönlich bin seit 42a einmal kontrolliert worden, ging damals sogar um ein Springmesser, ein legales natürlich. Ich hatte nen Ausweis mit und das Messer lag im Handschuhfach vom KFZ (galt damals als ausreichend verschlossen), der Zivilfahnder schaute es etwas erstaunt an, packte es kommentarlos zurück und gut wars.

    Mittlerweile bin ich sogar im Wald 42a konform unterwegs.

  • Das zitieren des derzeitigen 42a bringt in Zukunft wenig. Das führen UND der Transport wird verboten. Daher ist es egal, ob verschlossen oder geschlossen und ob Kabelbinder, Vorhängeschloss oder Franz Jäger Berlin.
    Es bringt wenig, dort relativieren zu wollen. Aus die Maus.

  • Zumal Waage verbotzonen jede Gemeinde schnell mal beschließen kann. Dort ist dann
    außer einem bösen Blick legal nichts mehr zu machen.

  • Welche Gesetzgebung, für welches Land?

    In Österreich gibt es keine für Klingenlänge.

    In Deutschland darfst nicht mal ein einhändig bedienbares Teppichmesser mithaben.

    Wenn in Österreich sesshaft müssen sie aufpassen wenn sie über die deutsche Grenze fahren und das (unerlaubte) Messer im Handschuhfach ist.


    Liebe Grüße,

    Chris


    PS, danke für den thread! Ich bereite meiner Frau und mir auch jeweils einen Rucksack vor.

  • Ich würde in diesem Fall auch die Gesetzgebung in den angrenzenden Ländern die evtl. bereist werden berücksichtigen. In Österreich sind wir ja ziemlich liberal was Messer und Führen von diesen betrifft, aber Messer die in einer Taschenlampe versteckt sind fallen unter "verbotene Waffen". Da bist du dann ganz schnell im Strafrecht und kannst dich vor Gericht verantworten.

    das hat er ja nicht dabei, das hat unser Haus noch nicht verlassen.

    Das liegt nur in seinen Zimmer.

  • und ich hab nun gefühlt ewig rumgelesen was erlaubt ist und was nicht......... in D.

    irgendwie kenn ich mich nun noch weniger aus - wie vorher.

    Rettungsmesser sind zugelassen, ein Problem ist nur das vieles was als Rettungsmesser angepriesen wird

    den Vorschriften aber nicht entspricht.

    Man darf es besitzen aber nicht dabei haben, oder nur in geschlossenen Behältnis.

    Da wird z.B. auch ein verschließbares Handschuhfach aufgeführt oder Rucksack.

    Die Frage ist auch, zählt ein Behältnis - ein Etui - auch dazu ? Davon abgesehen will es hier ja keiner am Körper führen.

    Es soll einfach ins Handschuhfach.

    Zweihandmesser, Einhandmesser, Klingenlänge - irgendwie ist alles verboten aber dieses und jenes in dem Zusammenhang dann wieder erlaubt.


    Das einzige was ich behalten habe, am besten zur Polizei gehen und dort nachfragen.

  • nachtvogel willkommen im 42a Dschungel. Eigentlich alles nicht wirklich richtig was ich da so lese... Handschuhfach wird meist nicht mehr als transportieren angesehen (unmittelbar zugriffsbereit) wie auch nicht verschlossene Taschen (Schloß, Kabelbinder, ...). Auch sind Rettungsmesser sehr wohl 42a relevant; das wurde schon Sanis im Dienst (!) abgenommen. Deswegen ist mein Victorinox Rescue Tool umgebaut auf Zweihand.


    Polizei: die wenigsten dort haben Ahnung sofern sie sich nicht privat dafür interessieren.

    Liegt an mangelnder Ausbildung, Unverständlichkeit des WaffG besonders des 42a, gerade auch in Bezug auf Auslegung und Messerexoten (welche aufgrund des 42a teilweise erst entstanden sind, beispielsweise das Speedlock Curting oder Einhandmesser ohne Arretierung.


    Man muss auch bedenken was ein Polizist alles so im Kopf haben muss: Grundgesetz, Polizeiaufgabengesetz, Waffenrecht, StVO, StPO,... muss sich mit BTM auskennen, mit Länder/Städte spezifischen Verordnungen.... Aufzählung beliebig fortsetzbar.

    Einmal editiert, zuletzt von Wolpertinger ()

  • ja genau, das mit dem Abnehmen von Rettungsmessern hab ich auch schon gelesen, und eben das es einfach auch

    drauf ankommen kann, wer dich kontrolliert.


    Das einzige was ich als sicher entdeckt habe, wäre ein Zweihandmesser. Rechtlich gesehen, das Risiko das es dir die Polizei abnimmt

    hat man anscheinend immer.

  • ja genau, das mit dem Abnehmen von Rettungsmessern hab ich auch schon gelesen, und eben das es einfach auch

    drauf ankommen kann, wer dich kontrolliert.


    Das einzige was ich als sicher entdeckt habe, wäre ein Zweihandmesser. Rechtlich gesehen, das Risiko das es dir die Polizei abnimmt

    hat man anscheinend immer.

    Oder ein feststehendes Messer bis 12 cm Klingenlänge.

    Übrigens, auch bei 42a konformen Messern kann man sich selbst einen Gefallen tun und Modelle wählen die optisch einfach und eben Gebrauchsmesser typisch gehalten sind.

    Beispielsweise ein Opinel weckt kein Interesse der Ordnungshüter im Vergleich zu einem schwarzen Tactical Folder mit Tantoklinge, auch wenn dieser technisch gesehen 42a konform wäre.


    Prinzipiell soll man sich aber nicht ins Bockshorn jagen lassen, sondern auch seine Rechte in Anspruch nehmen. Und solange man nicht in so eine ominöse "Waffenverbotszone" kommt, lässt der 42a genug Spielraum für Gebrauchsmesser.


    So genug Abschweifen meinerseits. Es geht schließlich um mehr als Messer. :/

  • Wegen den Messern bin ich noch am überlegen.

    Entweder ich packe davon eins ein und mach mich mal bei meinen bekannten Polizisten schlau

    oder ich kauf noch andere für die Tasche und die werden dann notfallmäßig eingelagert.

  • Vorsicht, das sind doch Einhandmesser, da gibt es doch in D Probleme ...

    nachtvogel aufpassen, Don Pedro hat da vollkommen recht.

    Das verlinkte Messer: beidseitige Einhandbedienung mit Liner-Lock Mechanismus, Gesamtlänge 20 cm, Klingenlänge 8 cm

    In Übereinstimmung mit dem aktuellen Waffenrecht dürfen Messer mit einhändig feststellbarer Klinge seit 2008 nicht geführt werden. Das Messer wird geführt, wenn über den fraglichen Gegenstand die tatsächliche Gewalt außerhalb der eigenen Wohnung, Geschäftsräume oder des eigenen befriedeten Besitztums ausgeübt wird. Dabei spielt die Länge der Klinge keine Rolle. Ein Verstoß dagegen ist eine Ordnungswidrigkeit und wird mit einem Bußgeld bis 10.000 Euro und Einziehung des Gegenstands geahndet.


    Das Signalwort ist hier "einhandig" und "feststellbar" und garnicht so die Klingelänge.

    Feststehende Klingen unter 12 cm sind ebenso erlaubt, wie Taschenmesser, die mit zwei Händen zu öffnen sind.


    Ich bin kein Anwalt und die Seite muss nicht zu 100% korrekt sein aber schau dir mal die Seite trotzdem an: https://survival-kompass.de/ratgeber-messer-recht/

    und

    Was sind "Einhandmesser"


    Deine einhändig zu bedienenden und arretierbaren Messer würde ich aber nicht im Auto mit-führen. Bayrische Polizisten sehen das schwarz-weiss und kennen keine Grautöne.

    Am liebsten werden die Leathermen von Österreichern eingesammelt und gleich nach diversen Paragrafen angezeigt.

  • Ich habe letztens auch noch lange rumgesucht und bin auf die Seite gestossen.

    Find das ganze oft schon verwirrend.

    Versteh auch nicht warum man feststehende Messer mitführen darf (bis 12cm) und was daran

    "ungefährlicher" wie an einem Einhandmesser sein soll.

    Liegt wohl wirklich daran das dies eine gewisse Verbrecherschiene für sich entdeckt hat.


    Habe dann endlich noch ein anders Messer gefunden

    das dem entspräche.

    auch von 321

    du findest aber nix mit Glasbrecher....... oder wenn dann unbezahlbar.

    Ich gebe ja keine 100 Euro für ein Messer aus, wenn ich 3-5 davon brauche.

    eines habe ich noch entdeckt was ginge

    auch bezahlbar


    die beiden müßten ok sein.

  • Deine einhändig zu bedienenden und arretierbaren Messer würde ich aber nicht im Auto mit-führen. Bayrische Polizisten sehen das schwarz-weiss und kennen keine Grautöne.

    Am liebsten werden die Leathermen von Österreichern eingesammelt und gleich nach diversen Paragrafen angezeigt.

    och weißt du, wir hier sind so gut ausgerüstet, uns könnte die Österreichische Freiwillige Feuerwehr überfallen und

    wir könnten dem nix entgegen setzen...... Zitat Gruber.

    da wir so schon genug ungefiltert reinlassen, müssen wir nun aufpassen das wir nicht von ein paar radikalen Össi Preppern überfallen werden.......:S

  • Am liebsten werden die Leathermen von Österreichern eingesammelt und gleich nach diversen Paragrafen angezeigt.

    Echt?? Wonach wird man da leicht angezeigt??? Meines Wissens haben die ja selbst so Mehrzweckwerkzeuge am Mann. =O

    Mors certa, hora incerta.

  • Echt?? Wonach wird man da leicht angezeigt??? Meines Wissens haben die ja selbst so Mehrzweckwerkzeuge am Mann. =O

    Guten Abend.

    Ja haben Sie. Sind ja auch die Exekutive...

    Im 42a werden ja generell Ausnahmen erwähnt (manche sogar namentlich);

    Die Cops bei uns tragen genau wie eure auch Schusswaffen und weiteres das Wir nicht dürfen. Da sind Messer halt auch dabei, Stichwort "Berechtigtes Interesse".

  • Die Cops bei uns tragen genau wie eure auch Schusswaffen und weiteres das Wir nicht dürfen. Da sind Messer halt auch dabei, Stichwort "Berechtigtes Interesse".

    Hab mir das jetzt mal durchgelesen und konnte keine Bestimmung finden, nach welcher z.B. ein Leatherman in Deutschland verboten sein sollte. Er hat zwar eine Klinge, ist aber seines Wesens nach nicht dazu bestimmt, Stichverletzungen hervorzurufen, sondern ist eigentlich ein Werkzeug. Die Klinge ist meiner Meinung nach nicht mit einer Hand zu öffnen. In Österreich ist es laut Waffengesetz auch erlaubt, ein Multitool wie Leatherman am Mann zu tragen.

    In Österreich ist auch das Tragen von Schusswaffen eigentlich jedem erlaubt, sofern man sich einen Waffenpass löst. Dafür benötigt man zwar gewisse Gründe, jedoch sollte auch dies jedem möglich sein. Wie das aber in Deutschland ist, kann ich jetzt nicht sagen.

    Mors certa, hora incerta.