MACE Pepper Gun

  • Weis jemand, wo ich die Trainingsmunition dafür herbekommen kann?

    "Es hebt meine Stimmung, wenn ich bei meinem Schrotthändler shoppe. Da finde ich immer was." - Rüdiger Nehberg

  • @Sgt.Prepper : habe die Ehre. Hm interessant, ich konnte damals auch nicht aus den Staaten direkt nach D bestellen, scheinbar muss das immer ein Importeur einführen und dann muss es wohl landestypisch gekennzeichnet werden?

    Daher kann es evtl. auch ins Auge gehen mit einem hier gekauften Pfeffer nach Ö zu fahren und umgekehrt?

  • Ich wollt ja gar keinen Pfeffer, sondern nur diese popeligen, mit Wasser gefüllten Trainingskartuschen.
    Die sollten beim bösesten Willen nicht unter irgendein Waffengesetz fallen.

    "Es hebt meine Stimmung, wenn ich bei meinem Schrotthändler shoppe. Da finde ich immer was." - Rüdiger Nehberg

  • Schon klar, siehe Vergleich bei uns: da zählt das Ding als "Anscheinswaffe" (ich hab da grad das rosa Modell im Kopf...).

    Beim Jet Protector ists angeblich auch so das der mit der Trainingskartusche nicht geführt werden dürfte... Ich sag nur §42a, wer da noch an Sinn glaubt...

  • Bei Wolpertinger gehts um das deutsche WaffG oder? Der neueste Jet Protector (4 fach) ist in Deutschland auch nicht zugelassen worden als Tierarbwehrgerät - Deutschland hat eine sehr interessante Rechtssprechung diesbezüglich. Da bin ich wirklich froh, Österreicher zu sein.

    Bei den oben genannten Schwierigkeiten geht es aber nicht ums Waffenrecht sondern afaik schlicht um Transport AGB der Postdienstleister - die DHL (ASMC Standardversand) bringt Gefahrgut (und als das dürfte es auf Grund der Kategoriezuweisung im Shop "gebranded" sein - auch wenns im Endeffekt Wasser ist) nicht bis zu Österreichischen Endkunden. An eine deutsche Adresse ist es kein Problem.

    Bezüglich der Einfuhr aus den USA ist das ein ganz anderes Kaliber wie innerhalb der EU: Alles was im entferntesten nach Waffe oder Waffenteil klingt fällt dort mittlerweile unter die ITAR Richtlinien, was einen Export faktisch fast unmöglich macht, ausser man nimmt mehrere Behördeninstanzen mit zig Formularen und Nebenkosten sowie 6 Monate Zeit auf sich.

    viribus unitis - acta non verba

  • @Scavenger : habe die Ehre, BRD-Waffengesetz, richtig. Wer mag kann auch mal die Hintergründe recherchieren warum mittlerweile die Pfeffermunition für Schreckschusswaffen nur noch zu irrwitzigen Kosten versendet werden kann, während erlaubnispflichtige Mun davon nicht betroffen ist...

    Das mit dem 4fachen Protektor hab ich schon gehört, naja zumindest darf ich mit dem 2fachen noch spazieren gehen.


    Frage an die Österreicher: wie stehhts nun mit in D gekauften Gewürzmischungen, die ihr auch habt? Scheitert es dann doch an Kennzeichnungen? Pfeffer ist ja bei Euch nicht nur zur Tierabwehr zugelassen oder?
    Wie ist bei Euch dann die MACE-Gun zu sehen, oder auch der Jet-Protektor?

  • Pfeffersprays gelten zwar lt. Gesetz bei uns als Waffen, darüber hinaus gibt es aber keine Regelungen - so wie bei (Kampf-)Messern.
    D.h. es gilt wie bei allen Waffen:
    - Tarnung als Gegenstand des täglichen Gebrauchs ist verboten
    - Kein Führen in Verbotszonen (zB Gerichtsgebäude, offentliche Versammlungen)
    - Kein Besitz für Minderjährige oder Personen mit Waffenverbot
    ... und das wars auch schon.
    Vielleicht gibts im Gewerberecht noch spezielle Regelungen für Händler, aber das betrifft dann keine Privatleute.

    "Es hebt meine Stimmung, wenn ich bei meinem Schrotthändler shoppe. Da finde ich immer was." - Rüdiger Nehberg

  • @Sgt.Prepper : Danke! Was mich bestärkt in meiner Vermutung das man mit einem in D als Tierabwehr... gekennzeichneten Gegenstand bei Euch dann Ärger bekommen kann.

  • Nein eben nicht. Bei uns in Österreich ist eine Kennzeichnung für Pfefferspray oder CS als "Tierabwehr" nicht erforderlich. Sie gelten per se als Waffe (§1 Z1 WaffG (Ö)), die jedoch von jedem ab 18 geführt werden darf (bis auf die bereits angeführten Ausnahmen) ohne dass dieser einer weiteren Erlaubnis (Berechtigung) bedarf. Pfefferspray (oder jedes verhältnismäßig angebrachte Mittel) ist zur Selbstverteidigung zugelassen.

    Ist in dem Fall also eine wesentlich bessere weil klare Rechtssprechung und nicht so ein beuge§ der sinngemäß lautet "eigentlich darfst du ja nicht, aber wenn der gegenüber wirklich wirklich böse ist dann schon - sonst schreiben wir halt TIERABWEHR drauf und gut ist".

    Beim JPX gibt es weiters eine Einstufung des JPX selber nach §1 Z1 WaffG , jedoch wurde das Magazin nicht als Munition im Sinne des §4 WaffG eingestuft - im Gegensatz zu DE, wo der neue JPX deswegen keine Freigabe erhält.

    viribus unitis - acta non verba

  • A ist da recht liberal. Ja, es ist eine Waffe. Und? Das war's schon. Eine Waffe ist nichts böses. Wie Scavenger und Sgt.Prepper schon gesagt haben gibt es gewisse Rahmenbedingungen innerhalb derer jeder EU Bürger eine Waffe in A besitzen darf. Gott sei Dank!

    Ich bin lieber auf etwas vorbereitet was nie passiert als nachher überrascht da zu stehen.

  • Ich hab das Zeug jetzt beim Wertgarner im Laden bekommen. Glück gehabt.

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