WICHTIG - Rechtliches & Grundwissen - "Verbotenen Waffen"

  • Hm, ich hab noch wo eine Swiss Card zuhause liegen ...

    "Das strategisch Gewünschte muss mit dem taktisch Möglichen übereinstimmen."
    Bernard Law Montgomery, 1. Viscount Montgomery of Alamein, KG, QCB, DSO, PC

  • Da ich am Samstag einen Vortrag mit Präsentation zum Thema Messer gehalten habe, möchte ich den Waffenrechtlich Relevanten bzgl. StGB und WaffG für Deutschland mit euch teilen.

    Dateien

  • Hi!

    VIE Flughafen: ein Security-Beamter meinte vor einigen Monaten: alles unter 6cm Klingenlänge ist OK.

    Daher wundert mich das mit dem Kreditkartenmesser.

    Lg

  • Für Flüge innerhalb Europas gilt das sogenannte Luftsicherheitsgesetz "VERORDNUNG (EU) Nr. 185/2010 DER KOMMISSION vom 4. März 2010" und dort ist eindeutig geregelt:

    "Messer mit einer Klingenlänge über 6 cm" oder "Scheren mit einer Klingenlänge über 6 cm ab dem Scharnier gemessen" sind verboten!

    Dieser Passus ist im anhängten Dokument zu finden auf Seite Seite 17 in der Anlage 4-C unter Punkt c

  • Mal ehrlich, wer würde es drauf ankommen lassen, dass ihm sein teures oder liebgewonnenes Messer auch mit unter 6 cm Klingenlänge abgenommen wird, weil der Flughafen durch das Hausrecht alles verbieten kann oder der Securitymensch grade mal einen schlechten Tag hat?

    Auch wenn ich jetzt etwas abschweife ist es z.B. in UK so: Laut gov.uk sind Stricknadeln im Handgepäck erlaubt, fliegt man dann mit z.B. BA, die erlauben auch Stricknadeln laut ihren Beförderungsbestimmungen. Aber fliegt man dann von Gatwick heisst es dort nö, keine Stricknadeln laut Gatwick-Regeln. Bleistifte und Essstäbchen sind dafür nicht mal erwähnt.

    Ich kann auch mit einem Messer unter 6 cm jemanden schwer verletzten wenn ich weiss wie, deshalb halte ich diese ganzen Bestimmungen für eine ziemlich abgeschobene Partie um eine falsch gefühlte Sicherheit zu suggerieren.

    Nur mal so als Einschub.

    "Das strategisch Gewünschte muss mit dem taktisch Möglichen übereinstimmen."
    Bernard Law Montgomery, 1. Viscount Montgomery of Alamein, KG, QCB, DSO, PC

  • Es geht ja noch weiter - wenn wir beim fFliegen bleiben. Woraus bestehen die Steakmesser der Business Class? Das sind ziemlich scharfe Messer mit Spitze aus Edelstahl ... Also wozu die Messer abnehmen wenn ich zum Essen wieder welche bekomme.

    Ich bin lieber auf etwas vorbereitet was nie passiert als nachher überrascht da zu stehen.

  • Das Stichwort lautet: Security-Theater. Es geht ja bei solchen Maßnahmen nicht darum Sicherheit herzustellen sondern die Passagiere in Sicherheit zu wiegen. Oder, wie bei den Flüssigkeitsbeschränkungen (für die es keinerlei sachliche Begründung gibt), um Geldmacherei.

    There is no such thing as too much backup!

  • Genauso wie die Europaweit verschärften Waffengesetze im allg. und speziell zum Thema Messer, alles nur um den Anschein zu erwägen, man hat ja was getan auch wenn das Ziel um Meilen verfehlt wird.

  • Ack. Das hat man ja bei den Zugangriffen in Würzburg et al. gesehen. Da wurden die Leute ja mit einer Axt attackiert, in der Schweiz und Vorarlberg waren Messer bzw. eine entzündliche Flüssigkeit im Spiel. Das Verbot in Deutschland, feststehende Messer über 12 cm zu führen, hat den Täter überhaupt nicht gejuckt, er kam sowieso mit einer Axt. Bei der Art von Gesetz dürfte ein Koch der seine eigenen Messer immer mit sich führt, damit gar nicht unterwegs sein ...

    "Das strategisch Gewünschte muss mit dem taktisch Möglichen übereinstimmen."
    Bernard Law Montgomery, 1. Viscount Montgomery of Alamein, KG, QCB, DSO, PC

  • @Redshirt: Ja, aber es ist für einen Koch in den seltensten Fällen notwendig, die Messer zu führen! Transport ist nämlich wieder etwas ganz anderes. Und sofern er kein Streetart-Koch ist fällt Führen als Begründung aus.

    Es hat schon einen Fall gegeben wo ein Jäger am Parkplatz (Sammelplatz) direkt vor der Jagd kontrolliert und dann wegen Führen verurteilt wurde - denn am Sammelplatz braucht er es noch nicht!
    Oder Bundeswehrsoldaten, die ihr dienstlich ausgegebenes Victorinox von der Kaserne mit nach Hause genommen haben...

    Gerade in Mittel- und Norddeutschland wird das Gesetz in dieser Hinsicht extrem streng (und ganz klar entgegen der ursprünglichen Begründung) ausgelegt.

    There is no such thing as too much backup!

  • Zitat von Bardo Thodol im Beitrag #32
    Gerade in Mittel- und Norddeutschland wird das Gesetz in dieser Hinsicht extrem streng (und ganz klar entgegen der ursprünglichen Begründung) ausgelegt.



    Das kann ich aus eigener Erfahrung genauso bestätigen. Ebenso das die Wasserschutzpolizei mit meinem Rettungsmesser kein Problem hat, sondern es sogar gut findet O-Ton. "Sollte jeder Segler haben..." und auch in Bayern wenn ich dort Wandern / Kraxeln bin überhaupt keine Problem und die kennen sich mit den Gesetzten richtig gut aus!

    Der Rest ist einfach nur Wahnsinn. Wie ich es schon letzten Samstag bei meinem Vortag für Laien und Jäger erwähnt habe.

    - Bitte beachten Sie, das Sie als Messerfreund gleich von drei Seiten "in die Zange genommen" werden und zwar von den Bestimmungen des Waffenrechts einerseits, der Auslegung auf Länderebene andererseits und von dem im Februar 2008 beschlossenen "Trageverbot" -
  • Eine Bitte meinerseits. Kann man Teile des Vortrags, dem Messermagazin zur Verteilung zukommen lassen? Hier könnte man deutlich mehr Leute ansprechen als es hier möglich ist

  • Ben

    Hat das Thema geschlossen
  • Ich fang mal klein an.


    image.jpeg


    Das Teil ist immer am Mann, die Qualität ist sehr gut und mir reicht das normalerweise. Im Auto ist dann der Rucksack, da sind natürlich andere Sachen drin (aber kein Victorinox).

    Ich würde aufpassen ... Diese Teile sind in Österreich verboten und verstoßen gegen das Waffengesetz ;o)

    (nicht der Besitz, aber das Führen)

  • Wie kommst du auf die Idee? Sehe keinen Grund dafür.

    Messer (Waffen), welche Gegenstände des täglichen Gebrauches imitieren sind verbotene Waffen ... Darunter fallen unter Anderem auch Messer in Scheckkarten Format, Messer in Feuerzeugen, Spazierstockdegen, usw...

  • Messer (Waffen), welche Gegenstände des täglichen Gebrauches imitieren sind verbotene Waffen ... Darunter fallen unter Anderem auch Messer in Scheckkarten Format, Messer in Feuerzeugen, Spazierstockdegen, usw...

    Da das Messer keinen Gegenstand des täglichen Gebrauchs imitiert, kann es keine verbotene Waffe sein.


    Hier mehr Infos zu Kreditkartenmesser und Co: WICHTIG - Rechtliches & Grundwissen - "Verbotenen Waffen"

  • Da das Messer keinen Gegenstand des täglichen Gebrauchs imitiert, kann es keine verbotene Waffe sein.


    Hier mehr Infos zu Kreditkartenmesser und Co: WICHTIG - Rechtliches & Grundwissen - "Verbotenen Waffen"

    interessant zu lesen ... unser rechtsanwalt mit spezialisierung auf waffenrecht hat das ganze etwas anders dargestellt und lt. eigenen angaben bereits prozesse diesbezüglich geführt ... bin gerade etwas verwundert ... hat ein gegenstand jedoch bereits eine einstufung gibt es da wohl kaum was zu diskutieren, das ist auf alle fälle zu 100% richtig ! ob das obige eine einstufung hat, hab ich natürlich nicht überprüft ... wollte aber trotzdem allgemein darauf hinweisen, sorry, mein fehler ...

    versuche allerdings auf alle fälle nochmal, den mir ausgehändigten gesetzestext zu finden welcher dies regelt ...

    was ich noch aus eigener erfahrung hinzufügen kann ist, dass solche vorgaben, gerade in bezug auf waffenrecht oft von behörde zu behörde unterschiedlich ausgelegt und interpretiert werden, weil die gesetze auch oft genügend spielraum für sowas lassen ...


    ziehe aber meine aussage natürlich gerne zurück ... soll ohnehin jeder gerne das machen was er möchte ;o) ich wollte da auch niemanden einschränken nur hilfestellung geben