WICHTIG - Rechtliches & Grundwissen - "Verbotenen Waffen"

  • Warum schreibe ich dieses Thema? Tja da ich Wichtig finde, dass ihr nicht ins "offene Messer läuft".
    Zur Geschichte:
    "Heute traf ich mich mit einigen Kollegen... Das Gespräch hatte unter anderm auch den neusten Erwerb eines Kollegen auf den Tisch gebracht...
    Dieser Gegenstand war eben so ein Gegenstand wie unten angeführt (ich gehe jetzt nicht genauer darauf ein). Jedoch wusste keiner von den Anwesenden (außer mit als Sachkundiger) dass es sich hierbei um eine "verbotene Waffe" handelte." Der Kollege war geschockt und wusste nicht so recht wie reagieren...."

    Darum der ein oder andere wird bestimmt so einen "verbotenen" Gegenstand Zuhause haben, besitzen oder sogar mit sich führen und es nicht wissen! (Prepper halt- klein fein handlich [wink])
    Dieser Tread bezieht sich nicht auf das ebenfalls im §17 enthaltene Kriegsmaterial, Schusswaffen ect.!!!

    So nun zurück zum Thema

    Waffen der Kategorie A (Verbotene Waffen)

    § 17. (1) Verboten sind der Erwerb, die Einfuhr, der Besitz, und das Führen
    1. von Waffen, deren Form geeignet ist, einen anderen Gegenstand vorzutäuschen, oder die mit Gegenständen des täglichen Gebrauches verkleidet sind!....


    Hier einige Beispiele ....

    [[File:974.jpg|none|auto]]
    (Quelle: police-shop.de)

    [[File:Grtelmesser-schwarz1.jpg|none|auto]]
    (Quelle:police-shop.de)

    [[File:briefoeffner2.jpg|none|auto]]
    (Quelle:cool-stuff.ch)

    [[File:iain-sinclair-cardshaznufz.jpg|none|auto]]
    (Quelle:ebay.de) (Der rechtliche Sachverhalt wurde von Alpine Warrior beim LKA abgeklärt. Es handelt sich dabei um KEINE Waffe. Kann man im Post #18 nachlesen; lg Cody_87)

    [[File:omega.jpg|none|auto]]
    (Quelle:ebay.de)

    Tja das sind nur einige Bilder von vermutlich hunderten!
    Somit mein Tipp an euch, tut es nicht, lasst es sein, lieber ein richtiges Messer und gut is... Jedoch muss jeder selbst wissen ob er so etwas unbedingt besitzen muss. Jedoch vergesst die möglichen Konsequenzen daraus nicht! Es handelt sich um VERBOTENE WAFFEN! Das Strafmaß reicht von Geldstrafe 360 Tgessätze bis zur Freiheitsstrafe 1 Jahr.!

    Auch hier wieder zum selbst Nachlesen.

    Ich möchte darauf hinweisen, dass dies hier nicht das vollständige österreichische Waffengesetz ist, sondern einige Auszüge zur Anwendung. Natürlich übernehme ich keine Haftung für falsche bzw. nicht vollständige Angaben.

    Lg
    Alpine Warrior

    Dateien

    "Der Weltuntergang am frühen Morgen kann einem den ganzen Tag versauen."
    -----------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------
    P.s. Ich mache keine Rechtschreibfehler....Ich verschlüssel nur meine Nachrichten ;)

  • Ich halte Bild 1-3 für definitiv §17.
    4+5 halte ich schon für schwieriger zuzuordnen, da die "Verkleidung" nicht so (vollständig und beabsichtigt) wie bei den Ersteren ist.
    Speziell bei 5, wo das Klappmesser von hinten und vorne gut erkennbar ist und diese Karabiner ja quasi in jeden besser sortierten Bergsport und Stahlwarengeschäft erhältlich sind.

    Andererseits sagt das überhauptnichts aus, ich kann mich gut erinnern, vor ein paar Jahren noch in einer Auslage eines Geschäftes in Wien 1, Spazierstöcke mit integrierten Degen in verschiedenen Ausführungen gesehen zu haben (und ein Stockdegen ist ja ein klassischer §17).

  • Fallen Kreditkartenmesser sicher in diese Kategorie?
    Es steht ja drauf das es ein Notfallmesser ist, also quasi einfach ein Bausatz.

    [team] Wenn wir unsere Waffen zu Pflugscharen verarbeiten, werden wir irgendwann für die pflügen, die das nicht gemacht haben.

  • Die Abgrenzung bei Messern von „Waffen“ im technischen Sinn und von sonstigen Gebrauchsgegenständen kann im Einzelfall schwierig sein. Eine Einordnung eines Gegenstandes unter den Begriff „Waffe“ im Sinne des § 1 WaffG oder etwa unter § 17 WaffG – verbotene Waffe – erfolgt immer in Bezug auf die konkrete Ausgestaltung (z.B. Verkleidung) eines bestimmten Gegenstandes. Vom Ergebnis dieser Einstufung hängt es letztlich ab, ob bzw. welche waffenrechtlichen Bestimmungen hinsichtlich Erwerb, Besitz und Führen angewendet werden.

    Weiters gibt es zu beachten, dass die Durchführung des Waffengesetzes Angelegenheit der Bundesländer(BH, LPD) ist; hierzu gehört auch die Beantwortung von Fragen hinsichtlich der Auslegung und Anwendungsreichs von Vorschriften des Waffengesetzes. Somit wird die Auslegung unterschiedlich ausfallen obwohl es ein einheitliches Bundesgesetz ist..
    Ich spreche jetzt mal vom strengen Tirol.

    @Lucifer,dass mit den Spatzierstöcken ist ein gutes Bsp. denn es sind zum Großteil alle auf den Bildern abgebildeten Gegenstände auch in Österreich zu erwerben.
    So auch der Karabiner mit Messer.... Dennoch ist dieser Seitens KPU (Kriminalpolizeiliche Untersuchungstelle) Abteilung des LKA als solcher verborgener Gegenstand eingeordnet...

    Mama Bär..
    Wie du es schon sagst es ist als Kreditkarte getarnt! Somit ist diese §1 Waffe ...mit einem Gegenstand des täglichen Gebrauches nach $17 verkleidet.
    Diese zwei Gegenstände am Schluss sind sicherlich Streitfälle! Da es nur in den seltesten Fällen vor den VFGH landet.

    Bis dato ist nach dem polizeilichen Grundsätzen in Tirol einzuschreiten. Wie sensibel die anderen Länder sind kann ich beantworten...
    Wobei ich mir aber sicher bin, dass ihr als "Normalbürger" vernünftiges Auftreten habt und nicht straffällig wie andere bestimmte Gruppierungen werdet, werdet ihr keine Probleme mit der Exekutive bekommen.

    Lg Alpine Warrior

    "Der Weltuntergang am frühen Morgen kann einem den ganzen Tag versauen."
    -----------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------
    P.s. Ich mache keine Rechtschreibfehler....Ich verschlüssel nur meine Nachrichten ;)

  • Bzgl. Kreditkartenmesser:

    Anbei ein Dokument des Bundeskriminalamtes Deutschland aus dem Jahr 2014.

    Hier wird die Frage geklärt ob ein Kreditkartenmesser in Deutschland als verbotene Waffe gilt. Die Antwort ist nein, da es sich um einen Gebrauchsgegenstand und keine Hieb- oder Stoßwaffe handelt. Somit kann es auch keine verbotene Waffe sein.

    Wird in Österreich wohl kaum anderes beurteilt werden.

  • Es ist kaum möglich, die Einstufung in Deutschland als Basis für die Einstufung bei uns haranzuziehen, da ist die Unsicherheit zu gross.
    Die Gesetze der Länder sind so unterschiedlich wie die Länder selbst. Speziell die Waffengesetze.
    Im Zweifelsfall, Spezialisten fragen.
    Und auch da schadet es manchmal nicht, eine zweite Meinung einzuholen ;-)

  • Genau darum gehts ja. Wenn auch in Österreich im Einzelfall geprüft wird ob ein Kreditkartenmesser als verbotene Waffe anzusehen ist, kann zwangsläufig nur das selbe Ergebnis wie in Deutschland rauskommen.

    Es wurde nicht als Waffe konstruiert. Auch tarnt es sich nicht als ein Alltagsgegenstand. Nur weil es die Größe einer Kreditkarte hat ist es noch lange keine. Es steht weder "Visa" oder ähnliches drauf, noch ist ein Magnetstreifen, eine Prägeschrift oder sonstige Merkmale einer Kreditkarte vorhanden.

  • Danke für das rege Mitwirken ...


    Bitte dennoch nicht Ö. und D. Gesetze vermischen !

    In Deutschland ist eine Vorrausetzung für verbotene Waffen ....
    Nach dem Gesetzeswortlaut sind Hieb- und Stoßwaffen Gegenstände, die „…ihrem Wesen nach dazu bestimmt sind, unter unmittelbarer Ausnutzung der Muskelkraft durch Hieb, Stoß, Stich, Schlag oder Wurf Verletzungen beizubringen“.

    In Österreich dagegen...
    von Waffen (sprich in diesem Fall Messer - zu klären in diesem Fall ist es ein Messer oder ein "Werkzeug"), deren Form geeignet ist, einen anderen Gegenstand vorzutäuschen, oder die mit Gegenständen des täglichen Gebrauches verkleidet sind;
    Weiters zu klären wäre wie Ben eben erwähnt aufgrund der Umstände, dass keine eindeutigen Merkmale einer Kreditkarte vorliegen... Täuscht es einen Gegenstand vor?


    Wie schon gesagt die Abgrenzung bei Messern von „Waffen“ im technischen Sinn und von sonstigen Gebrauchsgegenständen kann im Einzelfall schwierig sein.
    Auch wenns nett ist, so eine Diskussion zu führen, bitte ich Ben das Foto derweil zu deaktivieren bis die rechtliche Klarstellung gegeben ist. Ich möchte euch nichts falsches Vortragen! In meinen Augen wäre das Kartenmesser Aufgrund der Umstände als verboten einzuordnen.(täuschen ist jedoch menschlich)
    Aus diesem Zweck werde ich mich nach meinem Urlaub mal auf einen Besuch ins Landeskriminalamt begeben und die rechtliche Grundlage abklären...
    Darüber werde ich unverzüglich berichten.


    Danke Lg
    Alpine Warrior

    "Der Weltuntergang am frühen Morgen kann einem den ganzen Tag versauen."
    -----------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------
    P.s. Ich mache keine Rechtschreibfehler....Ich verschlüssel nur meine Nachrichten ;)

  • Das interessiert mich sehr, und eine Auskunft einer österr. Behörde (mit Begründung) wäre mir sehr willkommen. Ich sehe im Kreditkartenmesser derzeit gar keine "Waffeneigenschaft", dafür ist es mE zu fragil und aufgrund seiner Bauart ebenso wenig geeignet wie eine Nagelschere. Aber wer weiß, wie der Amtsschimmel das sieht...

  • Wie schaut es denn dann mit diesen Teleskopschlagstöcken aus? Die erkennt man ja auch nicht gleich, bzw kann man sie für was anderes halten.

    [team] Wenn wir unsere Waffen zu Pflugscharen verarbeiten, werden wir irgendwann für die pflügen, die das nicht gemacht haben.

  • Tja Mama Bär da spalten sich wie so oft wieder die Geister...
    Rechtlich gesehen gibt es beide Arten.... verbotene sowie erlaubte...Ganz ganz "wiffe Gesetzestüftler" gg...
    Die Waffenbranche schläft ja nicht was dies anbelangt... So gibt es schon einige Modelle die ab 18Jahren frei erwerblich sind.
    Diesbezüglich werde ich bei Zeiten auch wieder einen eigenen Tread schreiben (Schlagstock und Teleskopschlagstock..)
    Lg

    "Der Weltuntergang am frühen Morgen kann einem den ganzen Tag versauen."
    -----------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------
    P.s. Ich mache keine Rechtschreibfehler....Ich verschlüssel nur meine Nachrichten ;)

  • Wichtig: Waffenrecht in Ö und ind D ist nicht zu vergleichen, egal um was es geht. Weder bei Messern , noch bei Schusswaffen, noch bei anderen Sachen. Nur weil D eine logische Entscheidung trifft heisst das noch nicht das es in A ähnlich oder gleich ist. Wir haben andere Gesetze und auch einen anderen Amtsschimmel.

    Ich bin lieber auf etwas vorbereitet was nie passiert als nachher überrascht da zu stehen.

  • Ich habe mich in derartigen Dingen immer von meinem gesunden Menschenverstand leiten lassen.
    Das Kreditkartenmesser als Beispiel würde ich bis zum obersten Gericht gehen bei einer Verurteilung deswegen.
    Da die Klinge auch im nicht zusammengebauten Zustand eindeutig als solche zu erkennen ist, kann sie nach meinem Empfinden nicht als versteckt gelten.
    Das gleiche gilt für den Karabiner. Das Messer darin ist genauso sichtbar wie in jedem Taschenmesser.
    Für das Gürtelschnallenmesser gilt genau das Gegenteil. Sollte ich so blöd sein so etwas zu tragen (und mich dabei bauch noch erwischen lassen) gebührt mir die volle Härte des Gesetzes.
    T-Schlagstöcke sind eindeutig verboten außer die explizit vom Inneministerium mit Bescheid freigegebenen (da gibt's einen Wisch dazu den man mitführen sollte)

    LG Wolfgang

  • Zitat von Alpine Warrior im Beitrag #8

    In Deutschland ist eine Vorrausetzung für verbotene Waffen ....
    Nach dem Gesetzeswortlaut sind Hieb- und Stoßwaffen Gegenstände, die „…ihrem Wesen nach dazu bestimmt sind, unter unmittelbarer Ausnutzung der Muskelkraft durch Hieb, Stoß, Stich, Schlag oder Wurf Verletzungen beizubringen“.

    In Österreich dagegen...
    von Waffen (sprich in diesem Fall Messer - zu klären in diesem Fall ist es ein Messer oder ein "Werkzeug"), deren Form geeignet ist, einen anderen Gegenstand vorzutäuschen, oder die mit Gegenständen des täglichen Gebrauches verkleidet sind;



    Heist das das ein Tactical Pen in D als Waffe gilt, aber in Ö nicht?

    (der ist ja kein 'versteckter' Gegenstand)

    LG
    Linda

  • Hi Linda... D.Recht liegt mir jetzt nicht unbedingt bzw. hab ich mich noch nicht so intensiv als mit Ö.Recht auseinandersetzen müssen
    Jedoch fällt der genannte tactical pen Unterkategorie "kubotan" nicht unter Hieb bzw Stosswaffe...nach D.Gesetz
    Somit frei erwerblich...

    Auszug: BAnz. Nr. 43, S. 992 vom 18.03.2008; BKA; Quelle Bka.

    Zitat
    "Waffenrechtlich zu beurteilen war ein sog. Kubotan, der mit etwa 13cm Länge als kurzer Stock aus Metall oder Holz bei verschiedenen Kampfsportarten zur Druckverstärkung eingesetzt wird. Unzweifelhaft ist der Kubotan zum Einsatz gegen Menschen hergestellt und wäre somit als Waffe zweckbestimmt. Das BKA trägt allerdings zu Recht vor, dass nicht jeder Gegenstand, der als Waffe geeignet wäre, sogleich als Hieb- und Stoßwaffe gilt. Vielmehr muss der Gegenstand „von vornherein nach Gestaltung und Bedienung als Waffe im technischen Sinne erkennbar sein“, so das BKA. Im Ergebnis des BKA-Bescheides fällt der Kubotan schließlich als Nicht-Waffe nicht unter die Bestimmungen des Waffengesetzes."



    Hoffe ich konnte helfen
    Lg Alpine Warrior

    "Der Weltuntergang am frühen Morgen kann einem den ganzen Tag versauen."
    -----------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------
    P.s. Ich mache keine Rechtschreibfehler....Ich verschlüssel nur meine Nachrichten ;)

  • Linda, den Tactical Pen/Kubotan kannst Du in Ö normalerweise in jedem gut sortierten Messergeschäft kaufen. es gibt auch eigene Kurse für die richtige Anwendung der SDSs (SelfDefenseStick)

    (die Stifte gibts sogar in Zuckerlrosa mit Glitzersteinchen)

    liebe Grüße, Betula


    falls die Welt untergeht, muß noch lange nicht die Welt untergehen.

  • Ich wäre mit dem Heranziehen von ausländischem Waffenrecht allgemein höchst vorsichtig :
    In D sind Schlagstöcke weitgehend keine verbotene Waffen, so daß man sie Kaufen und zu Hause besitzen kann,
    aber man darf sie außerhalb seines befriedeten besitzes nicht führen.
    Wer also den besonderen in österreich zugelassenen Schlagstock von Salzburg über die bayrische Autobahn nach Kufstein verbringen
    will, möge ihn in D in einem geschlossenen Transportbehältnis transportieren, da es ansonsten eine Anzeige geben kann .

    Frieder

  • Hallo Leute
    Das war ja mal ein Hürdenlauf aber jetzt liegt mir das Ergebnis vor![[File:Cardsharp-The-Credit-Card-Knife.jpg|right|auto]]
    Bezüglich "Cardsharp Knife " (Kreditkartenmesser)

    Das Cardsharp Knife wurde bereits vom BMI, Amtssachverständiger, eingestuft – KEINE Waffe, daher auch keine verbotene Waffe.
    Aufgrund der mangelnden Stabilität nur bedingt als Stichwaffe einsetzbar!
    Der Hauptgrund jedoch so laut LKA - Würde das Cardsharp Knife Merkmale einer Kredit/Bankomatkarte (Farbgestaltung, Codestreifen, Bankbeschriftung ect.) aufweisen, so müsste erneut eine Einstufung durch den Amtssachverständen im BMI ergehen.






    Weiters habe ich gleich noch aus selbigen Interesse im selben Gang die Anfrage -
    [[File:31AxEJHwJfL.jpg|right|auto]]

    Bezüglich des "Logic tool" gestellt.
    Nach Ansicht des Landeskriminalamt Tirol - keine Waffe (daher kann es auch keine verbotene Waffe sein), da es über eine sehr geringe Klingenlänge hat und aufgrund der mangelnden Stabilität nur bedingt als Stichwaffe eingesetzt werden könnte.
    Jedoch zu Beachten! Es gibt noch keine Einstufung seitens des BMI Österreich zu genannten Gegenstand. Sprich sollte ein derartiger Gegenstand „physisch“ vorliegen, würde seitens des LKA eine Einstufung durch den Amtssachverständen im BMI begehren.




    Somit entschuldige ich mich aufrichtig bei den Forenmitgliedern für die von mir gegebene Fehlinformation. [Blockierte Grafik: http://files.homepagemodules.de/b628050/a_39_30d804a9.gif]

    Lg
    Alpine Warrior

    Dateien

    "Der Weltuntergang am frühen Morgen kann einem den ganzen Tag versauen."
    -----------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------
    P.s. Ich mache keine Rechtschreibfehler....Ich verschlüssel nur meine Nachrichten ;)

  • Vielen Dank für diese Klarstellung Alpine Warrior!

    [team] Wenn wir unsere Waffen zu Pflugscharen verarbeiten, werden wir irgendwann für die pflügen, die das nicht gemacht haben.

  • Ich bin vor ca. zwei Monaten mit einem CardSharp bei der Sicherheitskintrolle vom VIE "erwischt" worden (hatte es komplett vergessen).
    Bereits vom Röntgen her wusste man, dass es ein Kreditkartenmesser ist - es war also definitiv bekannt. Die Reaktion war routiniert/gelangweilt: "Wegwerfen oder heimschicken lassen?!?"

    Also zumindest bei den Securities scheint die BMI-Einstufung bekannt zu sein...

    There is no such thing as too much backup!