WICHTIG - Rechtliches & Grundwissen - "Verbotenen Waffen"

  • Ein Kreditkartenmesser ist keine verbotene Waffe, es gibt auch kein entsprechendes Urteil dazu.

    Das Gesetz mag keine Waffen (auch Messer) die nicht nach Waffe aussehen. Beispiel: Stockdegen, Messergürtelklinge, ...

    Es geht hier nicht um die Auffindbarkeit, es geht um die Sichtbarkeit. Wenn ich ein Kreditkartenmesser oder ein Swisscard vor mir sehe, dann sehe ich sofort das da auch Messer dabei sind. Bei einem Stockdegen aber nicht.

    Ich bin lieber auf etwas vorbereitet was nie passiert als nachher überrascht da zu stehen.

  • Soweit ich weiß fällt es nicht unter §17 Abs 1 Z1 WaffG.

    Auch lässt der Gesetzestext für mich solch eine Interpretation nicht zu, aus den von Don Pedro angeführten Gründen.


    Weiters ist es dem Wesen nach ein Gebrauchsgegenstand und nicht als Waffe konzipiert.

    Somit fehlt jede Grundlage um von §1 WaffG erfasst zu werden. Um genauer zu werden: "Es ist seinem Wesen nach nicht dazu bestimmt die Angriffs oder Abwehrfähigkeit eines Menschen durch unmittelbare Einwirkung zu beseitigen oder herabzusetzen. Es ist auch nicht dazu bestimmt bei der Jagd oder dem Schießsport zur Abgabe von Schüssen verwendet zu werden"


    Bei Falt-Kreditkartenmessern hat das deutsche BKA auch eine Feststellung getroffen.

    Dieser Feststellung nach ist die Verwendung als Gebrauchsmesser aus dem konstruktiven Aufbau ersichtlich. Somit keine Einstufung als Hieb- und Stosswaffe. Und da diese Einstufung fehlt, kann es auch nicht unter verbotene verkleidete Hieb- und Stosswaffen fallen.

    Allerdings ist diese Feststellung auch aus dem Jahre 2014.

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  • Messer (Waffen), welche Gegenstände des täglichen Gebrauches imitieren sind verbotene Waffen ... Darunter fallen unter Anderem auch Messer in Scheckkarten Format, Messer in Feuerzeugen, Spazierstockdegen, usw...

    Sorry, aber das stimmt nicht. Das steht so nicht im Gesetz.

    Messer sind mal grundsätzlich bei uns keine Waffen. Damit fängts mal an...

  • Messer (Waffen), welche Gegenstände des täglichen Gebrauches imitieren sind verbotene Waffen ... Darunter fallen unter Anderem auch Messer in Scheckkarten Format, Messer in Feuerzeugen, Spazierstockdegen, usw...

    Falsch!

    Messer - können aussehen wie sie (deren Designer) wollen.

    Verboten sind nur Waffen, die wie andere Gegenstände aussehen (Stockdegen, Gürtenschnallendolch, ...).

    There is no such thing as too much backup!

  • ...

    Messer sind mal grundsätzlich bei uns keine Waffen. Damit fängts mal an...

    Da muss ich jetzt auch mal einhaken und widersprechen. Egal ob Messer oder anderer Gegenstand, das Waffengesetz 1996 fängt beim § 1 "Waffen" an und der besagt:


    "§ 1. Waffen sind Gegenstände, die ihrem Wesen nach dazu bestimmt sind,

    1. die Angriffs- oder Abwehrfähigkeit von Menschen durch unmittelbare Einwirkung zu beseitigen

    oder herabzusetzen oder
    2. bei der Jagd oder beim Schießsport zur Abgabe von Schüssen verwendet zu werden."


    ALLES, was nicht in den § 1 des Waffengesetzes fällt, ist KEINE Waffe. Sollte irgendein Gegenstand per Definition in den § 1 fallen, steht in dein folgenden Paragraphen dann, um welche Waffe es sich handelt und ob diese gegebenenfalls verboten ist!

    Die verbotenen Waffen sind dann im § 17 WaffG definiert.


    Da die diskutierte Scheckkarte von Victorinox weder mit einem Gegenstand des täglichen Gebrauchs verkleidet ist oder einen anderen Gegenstand vortäuscht, kann es sich um keine verbotene Waffe handelt. Dazu sei allerdings auch angemerkt, dass das Teil schon aus dem § 1 fällt und somit gar keine verbotene Waffe sein kann, da es keine Waffe ist.


    Wäre jetzt zB auf einem Scheckkartenfaltmesser alles so aufgedruckt, wie bei einer Kredit- oder Bankomatkarte, damit es eben nicht schwarz aussieht, sondern wie eine besagte Kredit- oder Bankomatkarte, würde es eine solche vortäuschen und wäre dann eine verbotene Waffe.

    Try to leave this world a little better than you found it. (Robert Baden-Powell)

  • "§ 1. Waffen sind Gegenstände, die ihrem Wesen nach dazu bestimmt sind,

    1. die Angriffs- oder Abwehrfähigkeit von Menschen durch unmittelbare Einwirkung zu beseitigen

    oder herabzusetzen oder

    Also ich weiß wieso ich kein Jurist bin. Das kann schon wieder alles oder nichts heißen.

    Weiß jemand wie das "Wesen" eines Gegenstandes definiert ist?

  • @JuGeWie:

    Mit "Wesen" ist frei übersetzt gemeint "Wofür wurde das Ding produziert?"

    Mit einem großen Fleischmesser kann man zB jegliche Art von Fleisch zerstückeln, es wurde aber für die Küche oder fleischverarbeitende Betriebe produziert.

    Mit einem Feuerlöscher kann man auch jemanden erschlagen, seinem Wesen nach dient ein Feuerlöscher allerdings der Eindämmung von Bränden.

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  • Das Wesen wird üblicherweise vom Hersteller definiert*): Das Cardsharp/Kreditkartenmesser wurde ursprünglich als Einwegskalpell erfunden. Daher wird es niemals**) - egal mit welchem Aufdruck - illegal sein.


    *) Sofern es nicht komplett Abwegig ist: Ein Karambit, Butterfly oder Stoßdolch wird nie als Werkzeug durchgehen.

    **) Sofern sich nichts gravierend ändert.

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  • Symetrisch nicht erlaubt:

    Nicht erlaubt.jpg

    Erlaubt:Erlaubt.jpg


    Obwohl man mit beiden das Gleiche machen könnte..

    Beim Erlaubten: Schaut einfach dass die Klinge nicht Länger ist als 10 cm. Zählt bis zum Griff! Dann gibt es in der EU bei einer Kontrolle keinen Ärger.

    Ist mir von einer italienischen Polizeipatrouille gesagt worden. (Hatten meinen Mora begutachtet..)

  • Fluid:

    Das von dir erwähnte Beispiel ist auf Österreich nicht anwendbar. Aber ich gebe dir recht, beim Verreisen würde ich vorher genau recherchieren, was im jeweiligen Land erlaubt und was verboten ist. Dann kommt es zu keinen bösen Überraschungen im Urlaub.

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  • Ist mir von einer italienischen Polizeipatrouille gesagt worden.

    Ich dachte in Italien sind Messer so grunsätzlich nicht erlaubt. Irgendwer hat doch dazu eine Liste gepostet :/

  • Hilfreich bei solchen Diskussionen, gerade im juristischen Bereich, sind Entscheidungen bzw Erkenntnisse des OGH.


    Definition von 12er_scout von Wesen einer Sache stimmt mit meinen Aufzeichnungen aus dem Studium gut überein.


    Wobei man auch differenzieren muss.

    Dem Wesen nach kann ein Messer ein Gebrauchsgegenstand sein. Wird dieses Messer dann bei einer Straftat verwendet kann dieses Wesen als Gebrauchsgegenstand unerheblich werden.


    Bezüglich Karambit, dieser wäre an sich schon ein landwirtschaftliches Werkzeug.

    Genau wie eigentlich ein Butterfly.

    Also jetzt rein von der Herkunft / Geschichte.


    Ich muss aber auch anmerken, dass die Warnung von Armor.Tirol sicher nicht unberechtigt ist. In Zeiten von Waffen Verbotszonen, Metalldetektoren in öffentlichen Gebäuden udgl.

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  • ...

    Dem Wesen nach kann ein Messer ein Gebrauchsgegenstand sein. Wird dieses Messer dann bei einer Straftat verwendet kann dieses Wesen als Gebrauchsgegenstand unerheblich werden.

    ...

    Das stimmt, ABER ein normales Küchenmesser wird trotzdem NIEMALS eine Waffe im Sinne des Waffengesetzes. Es kann aber sehr wohl eine Waffe im Sinne des Strafrechts werden, wenn es für eine Straftat verwendet wird. Das muss man unterscheiden und diese Abgrenzung ist oft nicht ganz einfach.

    Frag 3 Juristen und du bekommst mindestens 4 Meinungen ;).

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  • Falsch! Dolche sind nicht verboten! Auch die Länge ist in Österreich irrelevant. Praktisch kannst du in Österreich auch mit einem Schwert am Gürtel rumlaufen.

    Die Polizei wird dich vermutlich schon anhalten. Aber nicht aufgrund des Waffengesetzes. Weil es hierzu schlichtweg keinen gesetzliche Vorschrift gibt. Zumindest im Waffengesetz.

    Ich hab auch immer wieder gehört: Buttetfly, Karambits etc. wären verboten.

    Ich weiß nicht wer diese Gerüchte in die Welt gesetzt hat. Weder Besitz noch Führen ist verboten hierzulande.

    Ausnahmen: ausgeprochenes Waffenverbot gegen bestimmte Personen und die paar sogenannten "Waffenverbotszonen", die es mittlerweile in Österreich gibt.

    Nochmal: gesetzlich sind Messer keine Waffen!

    Warum? Sonst hätte man sie explizit benannt. So wie es z.b. in Deutschland der Fall ist.

    Man muss unterscheiden zwischen Waffe und Gegenstände, die als solche natürlich missbraucht werden können.

    Natürlich: Dem Wesen nach ist z.b. ein Dolch eine Waffe und kein Buttermesser. Aber der Gesetzgeber ist (noch!) nicht darauf eingegangen.

    Ist verständlich, was ich meine?

  • Diese Gerüchte kannst du auf vielen Seiten im Internet nachlesen.


    Kurz gesucht und mehrere Seiten gefunden die explizit Butterfly, Bajonett, Dolch, Schwert aufzählen.

    Auch bei Verkäufern von Schneidwerkzeugen.


    Allerdings muss angemerkt werden, dass z.B. ein Bajonett zu einer Waffe laut WaffG wird, wenn es eine Vorrichtung besitzt um am Lauf eines Gewehrs angebracht zu werden.


    Zumindest laut meinen Informationen.


    Genauso sehe ich es als heikel an, wenn ein Messer zweiseitig geschliffen ist.

    Der OGH definiert gewöhnliche Messer als Gebrauchsgegenstände. Allerdings unter der Annahme das ein gewöhnliches Messer einen stumpfen Rücken hat.


    Die Sache mit dem aufrechten Waffenverbot sehe ich anders. Denn wenn ein Messer keine Waffe ist, kann ich weder den bloßen Besitz noch das Führen untersagen. Hatte auch einmal etwas vom OGH diesbezüglich gelesen, allerdings finde ich diese Entscheidung gerade nicht.


    Eindeutig definiert ist hingegen, dass weder die Größe noch die Geometrie der Klinge eine Auswirkung auf die Einstufung als Gebrauchsgegenstand hat.


    Ist aber auch wieder nur meine Interpretation der mir vorliegenden Materialien.

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  • Zum Karambit: Der Ursprung mag durchaus ein landwirtschaftliches Messer gewesen sein. In Südostasien.

    So gut wie alle bei uns am Markt befindlichen Exemplare werden aber "tactical" beworben. Und Reisanbau ist bei uns auch nicht üblich. Damit wird kaum ein Richter eine landwirtschaftliche Eigenschaft darin erkennen können.

    Ähnliches gilt für ein Butterfly: Hier sind nicht mal die Ursprünge geklärt. Und im Westen wird ein Balisong eigentlich immer als Waffe, nicht als Arbeitsmesser wahrgenommen. Ebenso wie ein Springer, Läufer, Dolch und ähnliche Typen.


    Betreffend Waffenverbot: Auch Menschen mit aufrechtem Waffenverbot (inkl. Drittstaatenangehörige) dürfen ein Messer besitzen und führen - sofern es nicht als Waffe zu definieren ist. Also: Taschenfeitl, Multitool, Messer mit stumpfen Rücken und Schaffuß- oder Wharncliffe-Klinge udgl sind OK. Dolche, Bajonette, taktische Messer: NOK.

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  • Ich dachte in Italien sind Messer so grunsätzlich nicht erlaubt. Irgendwer hat doch dazu eine Liste gepostet :/

    Grundsätzlich nicht erlaubt heisst noch lange nicht verboten. Der Teufel steckt im Detail.

    Sie sind nicht gerne gesehen, wenn man sie "Offen" trägt. "Verdeckt" gibt es keine Probleme. Jackentasche, Hosentasche, Rucksack..

    Bei uns waren sie in den GHB`s drin.

    Betone nochmals: 10 cm. Klingenlänge asymetrisch. Mora Companion heavy duty.

    Bei einer Kontrolle muss man erwähnen, dass man Messer dabei hat und wo er sich befindet. Sonst zucken da ganz schnell die Bohnenspender.

    Bei einem "Rambomesser" ü 10 cm. gibt es grandi problemi. Da hört bei den Carabinieri der Spass auf.


    Miska Probier es doch mal in Natura aus. Dann kannst mal darüber berichten.

    Bin wirklich gespannt wie viel Zeit du dann auf dem Polizeiposten verbracht hast.