Zitat
Erstmals seit 1995 hat die Bundesregierung ihr Konzept „Zivile Verteidigung“ überarbeitet.
In den vergangenen zehn Jahren hat sich „das sicherheitspolitische Umfeld weiter verändert“, schreibt das federführende Innenministerium in dem 69-seitigen Entwurf (liegt BILD vor).
„Die wachsende Verwundbarkeit der modernen Infrastruktur und die Ressourcenabhängigkeit moderner Gesellschaften bieten vielfältige Angriffspunkte“, heißt es in dem Geheim-Papier. So will die Regierung die Bürger im Fall eines Angriffs schützen:
► Die Reserven an Pockenimpfstoffen und Antibiotika sollen jetzt aufgestockt werden.
► Geprüft werden soll, ob der Bund einen Vorrat an ABC-Schutzanzügen („Atem- und Körperschutz“) für die Bevölkerung aufbauen muss.
► Droht Gefahr, soll über Radio, TV, Sirenen, Lautsprecherdurchsagen und in der Deutschen Bahn gewarnt werden – aber auch per SMS und übers Internet („Weckeffekt“).
► Gemäß der Notstandsverfassung (Artikel 115a bis 115l GG) übernimmt der Bund Zuständigkeiten der Ländern.
► Die Länder sind verantwortlich für Einrichten und Betrieb von Notunterkünften und Verpflegungsstellen.
► Ein Drittel der THW-Einsatzkräfte muss innerhalb von 24 Stunden für u.a. Bergung/Rettung und Notversorgung flächendeckend und gleichzeitig einsetzbar sein.
► Vor Krankenhäuser sollen im Fall von ABC-Angriffen (atomar, biologisch, chemisch) „Dekontaminationsstellen“ eingerichtet werden, um Verletzte dort außerhalb der Krankenhäuser notzuversorgen.
► Eine „Härtung der Bausubstanz“ von Wohn- und Arbeitsgebäuden soll vor Explosionen und giftigen Stoffen schützen. Diese könnte sogar „verpflichtend“ werden. Wie genau das aussehen soll, steht nicht im Papier.
► Städte sollen Brunnen bauen, um eine Minimalversorgung an Trinkwasser für mind. 14 Tage (15 Liter pro Person/Tag, 75 Liter pro Bett/Tag im Krankenhaus) zu sichern. Mit Chlortabletten soll Wasser desinfiziert werden. Zusätzlich soll es eine „mobile Trinkwasserversorgung"“durch Transporte geben.
► Diskutiert wird auch eine „eigene Nahrungsmittelreserve“ beim Bund bzw. der Ausbau von Reserven von Arzneimitteln und Medizinprodukten. Derzeit wird der durchschnittliche Bedarf für zwei Wochen vorrätig gehalten. Dieser könnte aber in Notsituationen sprunghaft ansteigen.
► Bund und Länder arbeiten an einem „Gesamtkonzept Notstrom“, um die Minimalversorgung an Energie zu sichern. Im Krisenfall soll die Bundesnetzagentur in der Lage sein, über „Abschaltungen oder die bevorrechtigte Versorgung lebenswichtiger Einrichtungen“ Strom zu regulieren, also zu bestimmen, wo Strom hingeleitet wird bzw. eben nicht.
► Geprüft wird auch, ob wichtige Einrichtungen (z.B. Krankenhäuser) noch stärker für den Notfall vorsorgen müssen (mit Notstromaggregaten zur Eigenversorgung).
► An 140 Standorten wird Erdöl bzw. Erzeugnisse (Benzin) für eine Vollversorgung von 90 Tagen gelagert
► Nach dem Durchzug radioaktiver Luftmassen müssen die Länder Nahrungs- und Futtermittel-Proben auf Verseuchung prüfen.
► Auch der Schutz von Kulturgut (u.a. Baudenkmäler, Kunst, Werke in Bibliotheken) wird berücksichtigt. Die Länder müssen Maßnahmen ergreifen, um Originale (z.B. Wichtige Werke von Dichtern und Denkern) zu erhalten (z.B. durch die Einrichtung von Bergungsräumen) oder deren „Reproduzierbarkeit“ zu ermöglichen (z.B. durch Sicherungskopien). Filmmaterial mit bedeutenden Werken wird im Zentralen Bergungsort der Bundesrepublik in Edelstahlbehältern eingelagert.
► In Notsituationen soll es erlaubt sein, Regenwasser im Bad und für die Toilettenspülung zu benutzen.
► Die Regierung setzt zudem auf die „Eigenverantwortung und Selbstschutzfähigkeiten" der Bevölkerung. Sie empfiehlt eine Hausapotheke (mit Mundschutz) sowie Vorrat an u.a. Warmen Decken, Kohle, Holz, Kerzen, Taschenlampen, Batterien, Streichhölzer, geladenen Akkus und Bargeldreserven.
Das Konzept soll am 24. August im Kabinett beschlossen werden.
Quelle: http://www.bild.de/politik/inland/terror...39046.bild.html