Einfuhrumsatzsteuer-Freigrenze ab 1.7.2021 aufgehoben

  • Bisher gab es für Einkäufe außerhalb der EU einen Freibetrag von 22,- Euro mit 1.7.2021 nun nicht mehr.


    Wenn man nun z.B. bei Aliexpress einen Artikel um 15,- Euro zuzüglich 5,- Euro Porto kauft, kostet er im Endeffekt nun 29,- Euro


    Bei Einkäufen ab 150,- Euro kommt zusätzlich noch Zoll dazu.

  • Darf ich dich fragen, wie du auf die 29 Euro kommst? Denn was ich bei der Post jedes Mal sehe bei Sendungen über 22 Euro Warenwert ist, daß es 10 Euro Zollstellungsentgelt kostet plus die EUSt oder den Zoll halt, in dem Beispiel wären das 20 Euro Warenwert, 10 Euro Zollstellungsentgelt und 4 Euro EUst, sprich 34 Euro.

  • Ich glaube Zollstellungsentgelt entsteht nur, wenn die Post was vorstrecken muss. Also bei einer Vorabzahlung nicht.

  • Bei Alibaba und Aliexpress ist das alles schon umgesetzt. Die Preise die man dort inkl. Lieferkosten sieht, sind die Preise die man auch zahlt. Steuer und Zoll sind da bereits inkludiert.

    Ich bin lieber auf etwas vorbereitet was nie passiert als nachher überrascht da zu stehen.

  • Bei Alibaba und Aliexpress ist das alles schon umgesetzt. Die Preise die man dort inkl. Lieferkosten sieht, sind die Preise die man auch zahlt. Steuer und Zoll sind da bereits inkludiert.

    Bei mir nicht so angezeigt im Warenkorb oder an Kasse. Muss aber ev. App updaten.



    Grundsätzlich ist das ganze gerade wenn es um Kleinteile/Kleinbetrag geht (Elektrik Modellbau uvm) ein ziemlicher Käse. Die Dropshipper und Amazon freuts natürlich zumal Konkurrenz wegfällt. Da geht dasselbe Zeug seit eh und je mit ganz einer andern Marge weg ...

  • Ich habe bei beiden bestellt, es gab keine Nachverrechnung über die Post. Früher schon ...

    Ich bin lieber auf etwas vorbereitet was nie passiert als nachher überrascht da zu stehen.

  • Ich musste bis jetzt auch nie was nachzahlen, aber die neue Verordnung gilt erst ab dem 1.7. also mal abwarten, was sich da tut.

  • Das Zollstellungsentgelt ist immer dann zu zahlen, wenn der Händler die Einfuhrumsatzsteuer dem Kunden noch nicht verrechnet hat.


    Sofern die ausländischen Handelsunternehmen die Einfuhrumsatzsteuer (EUSt) nicht direkt dem*der Kund*in verrechnen, führt die Post zunächst den Einfuhrumsatzsteuerbetrag an die Zollbehörde ab und verrechnet sie anschließend bei der Zustellung der Ware dem*der Sendungsempfänger*in. Für den Aufwand, der durch die Erfassung und Bereitstellung elektronischer Daten entsteht, verrechnet die Post eine Gebühr in Form des Zollstellungsentgeltes bzw. des Importtarifs. Sollte die Post nicht alle Unterlagen zur Feststellung der Importabgaben erhalten, kommt es zu einem sogenannten Zollhindernis. Der*die Kund*in muss kontaktiert werden und fehlende Unterlagen nachreichen.

    Beispiele für Zollhindernisse sind: fehlender Wertnachweis der Sendung, unplausibler Warenwert, fehlende Bewilligungen, usw.

    Bei einem Zollhindernis entsteht ein zusätzlicher administrativer Aufwand. Dafür wird das Bearbeitungs- und Lagerentgelt in Rechnung gestellt.

  • Bisher gab es für Einkäufe außerhalb der EU einen Freibetrag von 22,- Euro mit 1.7.2021 nun nicht mehr.


    Wenn man nun z.B. bei Aliexpress einen Artikel um 15,- Euro zuzüglich 5,- Euro Porto kauft, kostet er im Endeffekt nun 29,- Euro


    Bei Einkäufen ab 150,- Euro kommt zusätzlich noch Zoll dazu.

    Danke für die Info dann deck ich mich wohl besser jetz noch mit Bauteilen und Komponenten ein.

    Echter Mist!