Messer in Kinderhand?

  • Weiß jemand, ob es in Wien erlaubt ist, dass ein 6 Jähriger ein fixierbares Taschenmesser mit 10cm Klinge hat, oder ein feststehendes Pfadfindermeser mit 14cm Klingenlänge.

  • Das ist nicht so einfach zu beantworten da es in Österreich kein Messergesetz gibt. Ein Messer das einem Zweck dient ist keine Waffe und darf daher auch von Kindern und Jugendlichen besessen, genutzt und geführt werden.
    Beispiele:
    Leatherman => Werkzeug => keine Waffe
    30 cm langes Brotmesser => Küchenteill => keine Waffe
    Springmesser => Kein Zweck => WAFFE
    Feldmesser Glock => Kein Zweck => WAFFE
    Victorinox Picknicker => Taschenmesser => Keine Waffe

    Insgesamt geht es um den Zweck und die Idee der Verwendung. Pfadfindermesser sind eine feine Sache, wobei sie mir in der von dir beschriebenen Größe doch etwas zu groß für ein 6-Jähriges Kind vorkommen. Rechtlich wird es (vermutlich) in Ordnung sein, ob es aber zu dem Kind passt und ob das Kind auch die notwendige geistige Reife mitbringt ...

    WICHTIG: Info nach bestem Wissen und Gewissen aber keine rechtsverbindlioche Auskunft!

    Ich bin lieber auf etwas vorbereitet was nie passiert als nachher überrascht da zu stehen.

  • Genau das ist die Schwierigkeit ... Ein militärisches Messer ist wohl eher Waffe (wird auch vom ÖBH als Waffe definiert) als ein Werkzeug. Es kommt auch darauf an als was ein Messer verkauft wird und wie es dann tatsächlich genutzt wird. Eine Machete ist definitiv ein Werkzeug und keine Waffe. Trotzdem kann man sich gut damit verteidigen. Auch wenn es ok ist, würde man einem 6 Jährigen eine Machete in die Hand drücken? Eher nicht und wenn doch und es passiert was, dann zieht nicht das Waffengesetz sondern die Verletzung der Aufsichtspflicht (oder so),

    Aber eine Definition als Waffe ist ja noch nichts Böses ... Jeder ab 18 und ohne aufrechtes Waffenverbot darf Waffen besitzem. Und unter 18 kommt es eben darauf an ob es eine Waffe ist oder nicht.

    Wir raten hier auf hohem Niveau. Frag 5 Juristen und du bekommst 6 Antworten.

    Ich bin lieber auf etwas vorbereitet was nie passiert als nachher überrascht da zu stehen.

  • Hi.

    Es gibt einen Victorinox Ratgeber zum Thema.

    Hier der Ö Abschnitt:

    ÖSTERREICH
    Im österreichischen Waffengesetz gibt es keine ausdrücklichen Bestimmungen, die den Besitz von Messern regeln. So heißt es
    dort nur: „Waffen sind Gegenstände, die ihrem Wesen nach
    dazu bestimmt sind, die Angriffs- oder Abwehrfähigkeit von
    Menschen durch unmittelbare Einwirkung zu beseitigen oder herabzusetzen.“ Gegenstände, die unter diese Beschreibung fallen, sind verboten oder waffen- scheinp ichtig.
    In der Praxis bedeutet das: Sofern ein Messer also nicht speziell als Waffe konstruiert wurde (wie ein Stoßdolch) oder für eine Straftat eingesetzt wird, dürfte es in Österreich zu keinem Kon ikt mit dem Gesetz kommen.

    Ich hab in der Jugend Taschenmesser gehabt und such selbst kaufen dürfen.

    Lg ric

  • Ganz abgesehen von der Frage Was eine Waffe ist und was nicht (Das war auch nicht Alis Frage!), finde ich es wichtig das schon Kinder den verantwortungsvollen Umgang mit Messern (und auch anderen geeigneten Werkzeugen) lernen.
    Ich schaetze mal du willst deinem 6-jaehrigen das Messer zum Schnitzen und Werkeln kaufen? Spricht doch nichts dagegen. Auch in Wien nicht.
    Nur sollte es meiner Meinung nach unter Aufsicht passieren. UND nach getaner Arbeit wieder bei von dir aufbewahrt werden.
    (Wenn ihr dann wieder zu Hause seid meine ich,. Waehrend eures Ausfluges ist es natuerlich klar das das Messer beim Kind bleiben kann ... Es gibt ja nix cooleres fuer einen Buben als ein Messer am Guertel :-) )

    Probleme kanns eher dann geben wenn er mit dem Messer zB. offen in der U-Bahn rumlaeft oder in die Schule damit geht.

    lg,
    Stoffl

    PS: Meine Tochter ist 5, und hat ihr eigenes rosa Opinel zum Wanderstock und Pfeil und Bogen Schnitzen.
    Sie hilft auch schon in der Kueche beim Gemueseschneiden. Bislang (fast) ohne Unfaelle... aber das gehoert halt auch dazu ;-)

    „ ..., wenn man rechtzeitig d’rauf schaut, daß man’s hat, wenn man’s braucht.“


    – Josef Kirschner: Werbespots für Raiffeisen

  • Jedenfalls hat mein Kleiner gestern mitten in der Nacht zu mir gesagt: "Gel Papa, wenn ich so groß wie du bin, bekomm ich ein Taschenmesser?"

    Also bekommt er jetzt bald ein Opinel für Kinder...

    Taken the red one.

  • @Stoffl : Die Frage war ob es in Wien erlaubt ist ... und erlaubt ist es wenn es keine Waffe ist ... Aber ich stimme dir zu 100% zu das Kinder den ordentlichen Umgang mit Messern lernen sollten. Meine bekam mit den Pfadfindern (ca. 6 Jahre) ein Opinel mit runder Spitze. Und nachdem ich mit dem Lötkolben noch ihren Namen eingraviert habe war sie überglücklich

    Wenn jemand seinem Kind ein kleines Messer zum Schnitzen kauft - Perfekt
    Wenn jemand seinem Kind ein Filetiermesser mit einer 20 cm Klinge kauft - rechtlich in Ordnung, moralisch aber eher bedenklich
    Wenn jemand seinem Kind einen Vorläufer (auch Fisch oder OTF-Messer genannt) kauft - rechtlich verboten und moralisch sowieso

    Wir Erwachsene müssen den Kindern zeigen wie man so ein Messer richtig nutzt, dann besteht auch wenig Gefahr für die Kids.

    Ich bin lieber auf etwas vorbereitet was nie passiert als nachher überrascht da zu stehen.

  • Kinder dürfen Messer haben, in der Schule sind sie aber per Hausordnung nicht gestattet, dort laufen sie unter "gefährliche Gegenstände".

    [team] Wenn wir unsere Waffen zu Pflugscharen verarbeiten, werden wir irgendwann für die pflügen, die das nicht gemacht haben.

  • Hat zwar nichts mehr unmittelbar mit der Frage zu tun (die ja mMn geklärt ist), aber eines möchte ich schon noch festhalten: Das Glock Feldmesser ist lt. Erlass des BMI vom 22.02.1979, 59.050/6-II/13/79 keine Waffe!

    OK, jetz könnte man sagen: Dieser Erlass ist schon uralt (fast so alt wie ich), da gibt es sicher was Aktuelleres.
    Die kurze Antwort lautet: Nein (zumindest nicht, soweit mir bekannt).

    Die etwas längere: Nichts spezifisches zum Feldmesser, allerdings allgemeine Aussagen.

    Ich zitiere mal das OGH-Urteil GZ 11Os112/07s vom 20.11.2007:

    Zitat
    Gewöhnliche Messer - das sind Messer mit stumpfen Rücken, wie Jagdmesser, Hirschfänger, Brotmesser, Tischmesser und Küchenmesser) und insbesondere Taschenmesser aller Art sind selbst dann, wenn sie eine Feststellungsvorrichtung für die Klinge besitzen (sogenanntes "Fixiermesser&quot in der Regel nicht als Waffen im technischen Sinn, sondern als Gebrauchsgegenstände anzusehen. Erst dann, wenn ein solches feststellbares Taschenmesser überdies noch eine besondere Vorrichtung zum Ausspringen der Klinge besitzt ("Springmesser" und "Fallmesser" im Sinne des § 11 Abs 1 Z 6 WaffG 1967), ist es eine Stichwaffe und Stoßwaffe und als Waffe im technischen Sinn zu werten.
    ...
    Anders als beim strafrechtlichen (funktionalen) Waffenbegriff, der nach hM und stRsp neben Waffen im technischen Sinn (nach § 1 WaffG) auch solche Gegenstände umfasst, die diesen nach ihrer Anwendbarkeit und Wirkung gleichkommen (WK² § 143 Rz 18 mwN), ist nach der Legaldefinition des § 1 WaffG für die Qualifikation eines Gegenstandes als Waffe im Sinne des Waffengesetzes nur die objektive Zweckwidmung maßgeblich, die subjektive Zweckwidmung durch den Inhaber des Gegenstandes spielt dabei keine Rolle.



    LG,

    BT

    There is no such thing as too much backup!

  • Hallo,

    meine bekamen als erstes Messer (war ca. so mit 6-7 Jahren) ein Taschenmesser von Victorinox, da war die Klinge abgerundet und es hatte eine Säge (fanden sie damals extrem cool).Für die Messer waren sie selbst verantwortlich, aber es gab klare Regeln z.b. nicht in Schule mitnehmen, ausser es war erlaubt (gab damals so Schnitztage).

    lg

    Sabjo

  • @Bardo Thodol
    Was rechtlich genau genommen als Waffe gilt und das von der Exekutive (sprich: Polizei) als Waffe behandelt wird, sind wieder zwei Paar Schuhe.
    Polizisten kennen auch nicht jede Weisung und jedes Gerichtsurteil auswendig, und die Annahme, dass Feldmesser rechtlich als Kampfmesser behandelt werden, ist so weit verbreitet, dass im Zweifelsfall mit einem Gerichtsverfahren zu rechnen ist - das wäre dann zwar zu gewinnen, macht aber unnötigen Aufwand und Stress und im schlimmsten Fall (angenommen inkompetenter Anwalt und schlechter Richter, etc.) ist immer noch nicht auszuschließen, dass man trotzdem verliert - wäre mir das Risiko nicht wert, ganz abgesehen davon, dass ein Feldmesser für ein Kind ergonomisch gesehen sowieso zu groß ist.

  • Zitat von Ayvan im Beitrag #12
    Bardo Thodol
    Was rechtlich genau genommen als Waffe gilt und das von der Exekutive (sprich: Polizei) als Waffe behandelt wird, sind wieder zwei Paar Schuhe.
    Polizisten kennen auch nicht jede Weisung und jedes Gerichtsurteil auswendig, und die Annahme, dass Feldmesser rechtlich als Kampfmesser behandelt werden, ist so weit verbreitet, dass im Zweifelsfall mit einem Gerichtsverfahren zu rechnen ist - das wäre dann zwar zu gewinnen, macht aber unnötigen Aufwand und Stress und im schlimmsten Fall (angenommen inkompetenter Anwalt und schlechter Richter, etc.) ist immer noch nicht auszuschließen, dass man trotzdem verliert - wäre mir das Risiko nicht wert, ganz abgesehen davon, dass ein Feldmesser für ein Kind ergonomisch gesehen sowieso zu groß ist.



    @Ayvan

    Ne, dass siehst du falsch! Es kommt wenn du das Glock Feldmesser nur mitführst (keine Straftat gegen Leib/Leben anstellst od. verdächtig bist) und dabei betreten wirst garantiert nicht zu einer Verhandlung!

    Im Zweifelsfall (weils die einschreitenden Beamten nicht besser wissen und von einem verbotenen Gegenstand ausgehen) wird dir das Messer abgenommen und an die zuständige Behörde oder KPU des jeweiligen LKA´s gesannt. Dort wird festgestellt - wie der übermittelnde Gegenstand eingestuft wird.

    In diesem Fall würdest du dein Messer nach 5-7 Tagen von den Kollegen wieder ausgefolgt bekommen, da es nicht als Waffe eingestuft wurde.


    Bzgl. des eigentlichen Themas kann ich mich den Vorpostern nur anschließen - Maß -Ziel - Vernunft - klare Regeln!

    Lg

    "Der Weltuntergang am frühen Morgen kann einem den ganzen Tag versauen."
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    P.s. Ich mache keine Rechtschreibfehler....Ich verschlüssel nur meine Nachrichten ;)

  • Zitat von Alpine Warrior im Beitrag #13
    Zitat von Ayvan im Beitrag #12
    ..., dass ein Feldmesser für ein Kind ergonomisch gesehen sowieso zu groß ist.

    ...Ne, dass siehst du falsch! Es kommt wenn du das Glock Feldmesser nur mitführst (keine Straftat gegen Leib/Leben anstellst od. verdächtig bist) und dabei betreten wirst garantiert nicht zu einer Verhandlung!...



    Ich glaube, da hast du ihn falsch verstanden. Wenn nämlich ein Glock Feldmesser 78 nicht als Waffe gilt, darf es offenbar sogar von einem Kind geführt werden.

    Dass ein Polizist ein Feldmesser als "verbotene Waffe" ansieht, kann ich mir nicht vorstellen, allerdings die Einstufung als "erlaubte Waffe ab 18" wäre wahrscheinlich eher möglich und da bekommen dann die Eltern Probleme.

    Diesen Erlass habe ich zB im RIS nicht gefunden, da sind offenbar nur die letzten 10 Jahre abgelegt.

    Es kursieren nämlich im Internet Infos, es sei das FM78 keine Waffe, allerdings das FM81 (mit Sägerücken) schon.

    Unliebsame Überaschungen wären daher möglich.

  • Also meine Stieftochter (9 Jahre) hat mit 7 Jahren ihr Schnitzmesser von Opinel bekommen, weil es keine Spitze hat und sich feststellen lässt. Das mit der Fixierung der Klinge finde ich gerade beim Schnitzen hilfreich, da die Klinge dann nicht versehentlich einklappen kann. Das Wichtigste bei Kindern und Messer ist aber immer, dass man ihnen nicht zuviel verbietet, da das Verbotene eine besondere Anziehungskraft bietet. Erinnern wir uns doch einfach ein paar Jahre zurück an unsere eigene Kindheit . Alles mit Maß & Ziel und Verstand.

    Try to leave this world a little better than you found it. (Robert Baden-Powell)