Du meinst es natürlich humorvoll, aber ich kann sowas gar nicht mehr lesen, ohne dass mir das Kotzen kommt. (Ist nicht böse gemeint!)
Naja, sagen wir mal so ich meine es teilweise humorvoll
Uns, vernünftigen Menschen, ist schon klar was gemeint, gewollt und zu tun (oder zu unterlassen) ist. Wir sind aber nicht das Problem glaub ich, wir sind vorsichtig und sind nicht die großen Spreader. Aber ich höre, meine mit etwas Humor gestellte Frage, schon als Erklärung von den Intellektuell Benachteiligten und das die Strafe ungerechtfertigt ist.
Aber es wird vermutlich so sein wie du sagst, dass hier einfach gewisse Mechanismen greifen oder Grenzen sind um diktatorische Systeme nicht zu
ermöglichen.
Danke.
Aber in der Verordnung selber steht das so nicht ganz präzise und die sollte doch Grundlage für jegliches vorgehen sein oder?
Versteht mich nicht falsch, ich will keine Schlupflöcher für mich suchen. Ich finds nur wieder etwas sinnlos wenn die Behörde das nicht genau definiert und wir uns dann wieder wundern das sich keiner dran hält. Aber ändern kann ichs eh nicht
EDIT:
Auf der Startseite des Gesundheitsministeriums nach wie vor noch so verlinkt:
- der Kontakt mit dem/der nicht im gemeinsamen Haushalt lebenden LebenspartnerIn oder der Kontakt mit einzelnen engsten Angehörigen bzw. einzelnen wichtigen Bezugspersonen, mit denen in der Regel mehrmals wöchentlich Kontakt gepflegt wird