Dabei ruht auch das nicht: ERLÄUTERUNGEN (*) ZUR CHARTA DER GRUNDRECHTE
Interessanter Link. Lesenswert finde ich auch die Erläuterung zu Art. 5:
„Nicht als Zwangs- oder Pflichtarbeit im Sinne dieses Artikels gilt [...]
c) eine Dienstleistung, die verlangt wird, wenn Notstände oder Katastrophen das Leben oder das Wohl der Gemeinschaft bedrohen;